Schlüsselverlust eigener Schlüssel für selbstgenutztes Wohneigentum inkl. Schadenbeispiele
- In der Privathaftpflichtversicherung ist der Verlust eigener Schlüssel für selbstgenutztes Wohneigentum (z.B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Bungalow) nicht abgedeckt. Die Privathaftpflichtversicherung konzentriert sich auf die Abdeckung von Schäden, die du versehentlich an Dritten oder deren Eigentum verursachst, und nicht auf den Verlust deiner eigenen persönlichen Gegenstände wie Schlüssel.
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