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Ehegatte oder Lebenspartner (wenn im Haushalt lebend) inkl. Schadenbeispiele

  • Die Formulierung "Ehegatte oder Lebenspartner (wenn im Haftpflichtfall im gleichen Haushalt lebend)" bezieht sich auf eine spezifische Definition, die in vielen Privathaftpflicht­versicherungsverträgen verwendet wird. Diese Definition legt fest, welche Personen unter dem Begriff "Ehegatte" oder "Lebenspartner" für Versicherungszwecke fallen. Ehegatte: Der Ehegatte ist der Partner, mit dem du rechtlich verheiratet bist. Lebenspartner: Der Lebenspartner ist in der Regel der Partner, mit dem du in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer dauerhaften, festen, nichtehelichen Beziehung lebst.

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Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Jana Zielinsky

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