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Vermietung von Ferienzimmern inkl. Schadenbeispiele

  • Du vermietest Ferienzimmer in deinem Haus an Gäste. In einem der Zimmer gibt es einen defekten Stecker, der nicht richtig isoliert ist. Ein Gast steckt ein elektronisches Gerät ein und erleidet einen Stromschlag aufgrund des defekten Steckers. In diesem Szenario könnten folgende Aspekte relevant sein: Geschädigte Partei: In diesem Fall ist der Gast, der im vermieteten Ferienzimmer wohnt und einen Stromschlag erlitten hat, die geschädigte Partei. Schaden: Der Schaden besteht aus den medizinischen Behandlungskosten des verletzten Gastes sowie möglichen Schmerzensgeldforderungen. Ursache des Schadens: Die Ursache des Schadens ist der defekte Stecker im Zimmer, der zu einem Stromschlag geführt hat. Verantwortlichkeit: Als Vermieter der Ferienzimmer könntest du in der Verantwortung stehen, sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten und die darin befindlichen elektrischen Geräte sicher sind und keine Gefahren für die Gäste darstellen. Deckung durch die Privathaftpflicht­versicherung: Die Privathaftpflicht­versicherung könnte die medizinischen Kosten des verletzten Gastes sowie mögliche Schmerzensgeldforderungen abdecken, wenn der Schaden aufgrund eines Versäumnisses deinerseits als Vermieter verursacht wurde.
  • Die Vermietung von Ferienzimmern im Zusammenhang mit der Privathaftpflicht­versicherung bezieht sich auf die Situation, in der du einen Teil deiner Wohnimmobilie, wie zum Beispiel ein oder mehrere Zimmer, an Reisende oder Gäste vermietest. Hierbei ist es wichtig, die Haftungsrisiken zu verstehen und sicherzustellen, dass du angemessen versichert bist. Versicherungsziel: Die Privathaftpflicht­versicherung hat das Ziel, dich vor den finanziellen Folgen von Haftungsansprüchen zu schützen, die sich aus Schäden an Dritten oder deren Eigentum ergeben können, die du versehentlich verursachst. Bei der Vermietung von Ferienzimmern ändern sich die Haftungsrisiken, da du als Gastgeber für die Sicherheit und den Zustand des vermieteten Bereichs sowie für mögliche Schäden verantwortlich bist. Vermietungsaktivitäten: Die Vermietung von Ferienzimmern kann als gewerbliche Aktivität angesehen werden, da du Einkommen aus der Vermietung erzielst. Dies hat Auswirkungen auf deine Privathaftpflicht­versicherung da nicht alle Versicherungspolicen gewerbliche Aktivitäten automatisch abdecken. Beispiel für Haftungsrisiken: Angenommen, ein Gast rutscht auf einer rutschigen Treppe in deinem Haus aus und verletzt sich. Du könntest für seine medizinischen Kosten und eventuell für Schmerzensgeld haftbar gemacht werden.

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Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Jana Zielinsky

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