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Mietsachschäden inkl. Schadenbeispiele

  • Du wohnst in einer Mietwohnung und über Nacht wird der Schlauch deiner Waschmaschine undicht und verursachst versehentlich einen Wasserschaden. Das Wasser läuft aus und verursacht Schäden am Fußboden und an den Wänden der Wohnung, sowie an der darunter liegenden Wohnung. Der Vermieter der Wohnung stellt dir die Reparaturkosten für die beschädigten Bereiche in Rechnung. In diesem Szenario könnten folgende Aspekte relevant sein: Geschädigte Partei: Der Vermieter der Wohnung ist die geschädigte Partei, da sein Eigentum durch den Wasserschaden beschädigt wurde. Schaden: Der Wasserschaden an den Fußböden und Wänden der Wohnung stellt den Schaden dar. Ursache des Schadens: Die Ursache des Schadens ist der undichte Schlauch der Waschmaschine. Verantwortlichkeit: Als Mieter der Wohnung stehst du in der Verantwortung, dass du das gemietete Eigentum angemessen nutzt und darauf achtest, keine Schäden zu verursachen. Deckung durch die Privathaftpflicht­versicherung: Deine Privathaftpflicht­versicherung kann den Schaden an der gemieteten Wohnung und der Wohnung darunter abdecken.
  • Schäden an festen gemieteten Sachen, wie Mietwohnungen oder Hotelzimmern, beziehen sich auf Schäden, die du während deines Aufenthalts an den gemieteten Räumlichkeiten oder deren Einrichtung verursachst. Hier sind einige Beispiele für Schäden an festen gemieteten Sachen in der Privat­haftpflicht: Mietwohnung: Du bist Mieter einer Wohnung und versehentlich stößt du gegen eine Wand, wodurch diese beschädigt wird. Hotelzimmer: Du übernachtest in einem Hotelzimmer und verschüttest Flüssigkeit auf dem Teppich, was zu Flecken führt. Ferienwohnung: Während eines Ferienaufenthalts in einer gemieteten Ferienwohnung fällt ein schwerer Gegenstand um und beschädigt den Fußboden. Möbel: In einer Mietwohnung stößt du ein Glas um, das auf einem gemieteten Esstisch steht, und hinterlässt einen Kratzer auf der Oberfläche. Wenn du während deines Aufenthalts Schäden an den gemieteten Räumlichkeiten oder deren Einrichtung verursachst, könntest du für die Reparaturkosten oder den Ersatz der beschädigten Teile verantwortlich gemacht werden. Die Privathaftpflicht­versicherung prüft diese Ansprüche und übernimmt diese Kosten.

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Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Jana Zielinsky

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