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Kinder volljährig, unverheiratet, während ihrer Schul-, Berufsausbildung, Zivil oder Grundwehrdienst inkl. Schadenbeispiele

  • Die Deckung ist für bestimmte Gruppen von volljährigen Kindern erweitert. Dies ermöglicht es, dass Kinder, die bestimmte Phasen ihrer Bildung oder Dienstverpflichtungen durchlaufen, weiterhin unter dem Schutz der elterlichen Privathaftpflicht­versicherung fallen. Volljährig: Diese Klausel bezieht sich auf Kinder, die das gesetzliche Mindestalter für die Volljährigkeit erreicht haben. In Deutschland sind das 18 Jahre. Unverheiratet: Diese Klausel schließt Kinder ein, die nicht verheiratet sind. Sie bezieht sich darauf, dass die Kinder in dieser Altersgruppe keine eigenen Familien gegründet haben. Schul-, Berufsausbildung, Zivil- oder Grundwehrdienst: Diese Klausel bezieht sich auf die verschiedenen Phasen, die ein Kind nach Erreichen der Volljährigkeit durchlaufen kann. Das umfasst die Zeit, in der ein Kind sich in der Schule, in einer beruflichen Ausbildung, im Zivildienst oder im Grundwehrdienst befindet. Diese Phasen dauern oft bis ins frühe Erwachsenenalter und beinhalten Bildungs- oder Dienstverpflichtungen. Wenn du eine Privathaftpflicht­versicherung mit dieser Klausel hast, bedeutet das, dass deine Kinder, die sich in der Phase ihrer Schul-, Berufsausbildung, des Zivil- oder Grundwehrdienstes befinden, unter dem Schutz der Versicherung abgedeckt sind. Das ist wichtig, um sicherzustellen, dass deine Kinder auch während dieser Übergangsphasen, in denen sie sich weiterbilden oder ihren Dienst leisten, vor den finanziellen Folgen von Schäden geschützt sind, die sie unbeabsichtigt verursachen könnten.

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Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Jana Zielinsky

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