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Hausangestellte im Rahmen ihrer Tätigkeit, (Schäden an Dritten) inkl. Schadenbeispiele

  • Du lebst in einer Mietwohnung und du hast eine Hausangestellte, die regelmäßig bei dir arbeitet und verschiedene Aufgaben im Haushalt erledigt. Eines Tages ist die Hausangestellte damit beschäftigt, die Fenster zu putzen. Dabei bricht die Scheibe eines Fensters und fällt zu Boden und zerspringt in viele Teile. In diesem Szenario könnten folgende Aspekte relevant sein: Geschädigte Partei: In diesem Fall bist du bzw. dein Vermieter die geschädigte Partei, da das Fenster deiner Mietwohnung durch den Vorfall beschädigt wurde. Schaden: Der Schaden besteht aus den Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des zerbrochenen Fensters. Ursache des Schadens: Die Ursache des Schadens ist der Vorfall, bei dem die Hausangestellte das Fenster aus dem Rahmen gestoßen hat. Verantwortlichkeit: Als Arbeitgeber könntest du in der Verantwortung stehen, sicherzustellen, dass deine Hausangestellte angemessen geschult ist und ihre Aufgaben sicher ausführt. Deckung durch die Privathaftpflicht­versicherung: Deine Privathaftpflicht­versicherung könnte den Schaden am Fenster abdecken, da du als Versicherungsnehmer für die Handlungen deiner Hausangestellten verantwortlich bist. Die Versicherung könnte die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Fensters übernehmen.
  • Hiermit sind Schäden gemeint, die im Haushalt beschäftigte Personen (die aus dem Arbeitsvertrag die Wohnung, das Haus oder den Garten betreuen oder den Streudienst versehen) während ihrer Tätigkeit verursachen, und zwar in Bezug auf Dritte, also Personen außerhalb des Haushalts. Hausangestellte: Dies sind Personen, die im Haushalt arbeiten, wie z. B. Haushaltshilfen, Kindermädchen, Gärtner oder Reinigungskräfte, die für dich arbeiten. Im Rahmen ihrer Tätigkeit: Die Formulierung bezieht sich darauf, dass die Schäden abgedeckt sind, die von Hausangestellten während ihrer beruflichen Tätigkeit im Haushalt verursacht werden. Das bedeutet, dass die Versicherung einspringt, wenn der Schaden in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe des Hausangestellten steht. Schäden an Dritten: Diese Klausel bezieht sich darauf, dass die Haftpflicht­versicherung die Kosten abdeckt, die entstehen, wenn die Hausangestellten Schäden an Personen oder Eigentum von Dritten, also Personen außerhalb des Haushalts, verursachen. Ein Beispiel für diese Art von Schaden könnte sein: Du hast eine Haushaltshilfe, die für dich putzt. Während sie ihre Aufgaben erfüllt, stößt sie aus Versehen einen Blumenstock vom Balkon. Diese fällt auf den Tisch der unteren Wohnung und verursacht größeren Schaden.

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Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Jana Zielinsky

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