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Gemietete, geliehene Sachen inkl. Schadenbeispiele

  • Du hast einen Fernseher von einem Freund geliehen, um ein besonderes Ereignis zu Hause anzusehen. Während des Ereignisses stolpert jemand versehentlich über das Kabel des Fernsehers, woraufhin der Fernseher auf den Boden fällt und beschädigt wird. In diesem Szenario könnten folgende Aspekte relevant sein: Geschädigte Partei: In diesem Fall ist dein Freund, der dir den Fernseher geliehen hat, die geschädigte Partei, da sein Fernseher beschädigt wurde. Schaden: Der Schaden besteht aus den Reparatur- oder Ersatzkosten für den beschädigten Fernseher. Ursache des Schadens: Die Ursache des Schadens ist der Vorfall, bei dem der Fernseher auf den Boden fällt, nachdem jemand über das Kabel gestolpert ist. Verantwortlichkeit: Als Person, die den Fernseher geliehen hat, könntest du in der Verantwortung stehen, sicherzustellen, dass der Fernseher ordnungsgemäß aufgestellt und vor Unfällen geschützt ist. Deckung durch die Privathaftpflicht­versicherung: Deine Privathaftpflicht­versicherung könnte den Schaden am geliehenen Fernseher abdecken, wenn die Schadensursache in deine Verantwortung fällt. Die Versicherung könnte die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Fernsehers übernehmen.
  • Du hast von deinem Nachbarn einen Rasenmäher geliehen, um deinen Rasen zu mähen. Während du den Rasenmäher verwendest, gerät ein Stein unter das Mähwerk und beschädigt das Mähwerk sowie den Motor des Rasenmähers. In diesem Szenario könnten folgende Aspekte relevant sein: Geschädigte Partei: In diesem Fall ist dein Nachbar, der dir den Rasenmäher geliehen hat, die geschädigte Partei, da sein Rasenmäher beschädigt wurde. Schaden: Der Schaden besteht aus den Reparatur- oder Ersatzkosten für das beschädigte Mähwerk und den Motor des Rasenmähers. Ursache des Schadens: Die Ursache des Schadens ist der Vorfall, bei dem ein Stein unter das Mähwerk gerät und Schäden verursacht. Verantwortlichkeit: Als Person, die den Rasenmäher geliehen hat, könntest du in der Verantwortung stehen, sicherzustellen, dass du den Rasenmäher ordnungsgemäß verwendest und auf eventuelle Gefahren achtest. Deckung durch die Privathaftpflicht­versicherung: Deine Privathaftpflicht­versicherung könnte den Schaden am geliehenen Rasenmäher abdecken, wenn die Schadensursache in deine Verantwortung fällt. Die Versicherung könnte die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Rasenmähers übernehmen.
  • So funktioniert der Versicherungsschutz für gemietete, geliehene Sachen in der Privathaftpflicht­versicherung: Schäden an gemietete oder geliehene Sachen sind zunächst vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wenn du aber diesen Einschluss für deinen Versicherungsschutz wählst, bist du auf der sicheren Seite. Gemietete Sachen: Gemietete Sachen sind Gegenstände, die du gegen eine Gebühr oder Mietgebühr für einen bestimmten Zeitraum nutzt. Dies können beispielsweise Werkzeuge, Baumaschinen, Gartengeräte sein. Geliehene Sachen: Geliehene Sachen sind Gegenstände, die dir vorübergehend von einer anderen Person zur Nutzung überlassen wurden, ohne dass dafür eine Mietgebühr erhoben wird. Dies könnten Dinge wie Bücher, Sportausrüstung, Elektronikgeräte oder andere Gegenstände sein, die du von Freunden oder Bekannten ausgeliehen hast. Schadensfall: Angenommen, du hast einen gemieteten oder geliehenen Gegenstand in deinem Besitz und verursachst aus Versehen Schäden daran. Das könnte beispielsweise bedeuten, dass du einen gemieteten Rasenmäher beschädigst oder dass du das geliehene Fahrrad eines Freundes beschädigst. Versicherungsschutz: In solchen Fällen kann deine Privathaftpflicht­versicherung einspringen und die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten gemieteten oder geliehenen Gegenstandes übernehmen. Dieser Versicherungsschutz kann auch Haftungsansprüche abdecken, die von der Vermieter- oder Eigentümerseite geltend gemacht werden könnten.

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Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Jana Zielinsky

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