Ausfalldeckung (Forderungsausfall) inkl. Schadenbeispiele
- Du bist als Fußgänger unterwegs und wirst von einem Fahrradfahrer angefahren, der unachtsam fährt. Dabei erleidest du Verletzungen und musst medizinisch behandelt werden. Der Fahrradfahrer ist schuld am Unfall, aber er verfügt über keine Privathaftpflichtversicherung oder ist nicht in der Lage, die entstandenen Kosten für deine medizinische Behandlung zu übernehmen. In diesem Szenario könnten folgende Aspekte relevant sein: Geschädigte Partei: In diesem Fall bist du die geschädigte Partei, da du Verletzungen durch den Unfall erlitten hast. Schaden: Der Schaden besteht aus den medizinischen Behandlungskosten, Arbeitsausfall sowie einem bleibenden Beweglichkeitsschaden an deiner Hand. Ursache des Schadens: Die Ursache des Schadens ist der Unfall mit dem unachtsamen Fahrradfahrer. Verantwortlichkeit: Der Fahrradfahrer ist schuld am Unfall und somit in der Verantwortung für die entstandenen Kosten. Deckung durch die Privathaftpflichtversicherung: Da der Fahrradfahrer keine Privathaftpflichtversicherung hat oder nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, könntest du in dieser Situation die Ausfalldeckung (Forderungsausfall) deiner eigenen Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Die Ausfalldeckung tritt ein, wenn du selbst geschädigt wirst und der Schaden von einer Person verursacht wurde, die keine oder keine ausreichende Haftpflichtversicherung hat. Deine Versicherung könnte die Kosten übernehmen und den Betrag vom schuldigen Fahrradfahrer zurückfordern. Voraussetzung ist aber, das der Verursacher rechtlich zahlungsunfähig ist. Dieser Nachweis muss zunächst erbracht werden, was rechtliche Mittel erfordert.
- So funktioniert die Ausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung: Schadensfall: Angenommen, du erleidest einen Schaden, beispielsweise eine Verletzung oder einen Sachschaden, der durch eine andere Person verursacht wurde. Verursacher ohne ausreichende Deckung: Falls die Person, die den Schaden verursacht hat, nicht über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügt oder diese nicht ausreicht, um den Schaden zu decken, könnte es schwierig sein, von dieser Person Entschädigung zu erhalten. Ausfalldeckung tritt in Kraft: Hier kommt die Ausfalldeckung ins Spiel. Deine Privathaftpflichtversicherung kann in solchen Fällen einspringen und den Schaden abdecken, den die andere Person verursacht hat, wenn sie zahlungsunfähig ist oder nicht über ausreichende Versicherungssummen verfügt. Voraussetzungen und Begrenzungen: Es ist wichtig zu beachten, dass diese Art von Deckung normalerweise erst dann in Anspruch genommen werden kann, wenn du nachweisen kannst, dass die andere Partei tatsächlich zahlungsunfähig oder nicht ausreichend versichert ist. Dies erfordert in der Regel rechtliche Unterstützung die wiederrum Kosten verursacht. Daher ist es sinnvoll entweder eine Rechtsschutzversicherung zu haben oder zumindest innerhalb der Privathaftpflicht den "Rechtsschutz zur Ausfalldeckung" einzuschließen. Selbstbeteiligung: Es ist möglich, dass für die Ausfalldeckung eine Selbstbeteiligung (eine vorab festgelegte Summe, die du selbst tragen musst) gilt. Diese Selbstbeteiligung wird von der Entschädigungssumme abgezogen, die du von deiner eigenen Versicherung erhältst.
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