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Gewässerschadenshaftpflicht­versicherung FAQ


Klicken Sie auf die Frage um die Antwort zu bekommen.
Wer sollte sich eine Gewässerschadenhaftpflicht­versicherung zulegen?
Jeder Hauseigentümer, Vermieter oder Hausmieter, der einen Öltank besitzt,sollte eine Gewässerschadenhaftpflicht­versicherung abschließen.
Schon ein Tropen Öl kann bis zu 600 Liter Trinkwasser verunreinigen.
Es ist egal ob man den durch den Tank verursachten Schaden selbst verschuldet hat oder nicht.
Laut § 22 und § 22a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG),
haftet der Inhaber bzw. der Besitzer des Tanks für den entstandenen Schaden in voller Höhe.
Was sollte man beim Vertragsabschluss beachten?
Bevor Sie einen Vertrag abschließen sollten sie folgendes beachten:

  1. Holen Sie sich immer mehrere Angebote ein, da die Prämien untereinander hohe Unterschiede aufweisen können.
  2. Da bei monatlicher, vierteljährlicher und bei halbjährlicher Beitragszahlung oftmals ein Ratenzahlungszuschlag berechnet wird, empfiehlt es sich eine Jährliche Zahlung zu vereinbaren.
  3. Beachten Sie, dass die Prämien sich nach der Anzahl, der Größe und den Lagerort der Tanks unterscheiden können.
  4. Laut Gesetz haften Sie in unbegrenzter Höhe ein Leben lang für den entstandenen Schaden, daher sollten Sie eine möglichst Hohe Deckungssumme vereinbaren.
  5. Es empfiehlt sich Verträge abzuschließen, welche nur für ein Jahr gelten. Somit können Sie schneller zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Welche Leistungen erbringt eine Gewässerschadenhaftpflicht­versicherung?
Als erstes wird geprüft ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist.
Wenn der Anspruch nicht berechtigt oder zu hoch angesetzt sein, kann die Gewässerschadenhaftpflicht­versicherung diesen Anspruch abwehren.
Sollte der Anspruch berechtigt sein, übernimmt die Gewässerschadenhaftpflicht­versicherung die angefallenen Kosten.
Darüber hinaus werden Aufwendungen, welche der Versicherungsnehmer, zur Abwendung oder Minderung des Schadens eingeleitet hat, sowie außergerichtliche Gutachterkosten welche die Versicherungssumme nicht übersteigen, ersetzt.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Sobald der erste Beitrag fristgerecht bezahlt wurde, beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt und gilt, bei regelmäßiger Beitragszahlung, bis Vertragsende.
Sollte der Vertrag spätestens drei Monate vor Vertragsende nicht gekündigt werden, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Was sollte man in einem Schadensfall beachten?
Sollte ein Schadensfall eintreten, so sind Sie verpflichtet alles zu unternehmen um den Schaden ab zuwenden oder zu mindern.
Innerhalb einer Woche ist der Schadensfall der Versicherung ausführlich und wahrheitsgemäß zu melden.
Sie sind nicht berechtigt, ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung,einen Schadensersatzanspruch anzuerkennen oder Schadensersatzzahlung zu leisten.
Sollten Mahnungen oder Verfügungen, auf Schadensersatz, von Verwaltungsbehörden eintreffen,so können Sie, ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung, fristgerecht Widerspruch einlegen.
Welche Möglichkeiten gibt es den Vertrag zu kündigen?
Man kann den momentanen Vertrag entweder ordentlich Kündigen, indem man spätestensdrei Monate vor Vertragsende kündigt, oder durch eine außerordentliche Kündigung.
Eine außerordentliche Kündigung tritt ein, wenn die Prämien erhöht werden, aber die Leistungen der Versicherung gleich bleiben.
Es gilt auch als eine außerordentliche Kündigung, wenn ein aufgetretener Schadensfall beglichen oder abgelehnt worden ist und man den Vertrag nach Beendigung der Versicherungsperiode kündigt.
Wann werden keine Leistungen erbracht?
Alle Schäden die vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wordensind so wie alle Schäden die man selbst erlittenen hat werden nicht von der Gewässerschadenhaftpflicht­versicherung übernommen.
Auch nicht übernommen werden Schäden die durch innere Unruhen, Kriege,Kriegsereignisse oder durch den Gebrauch von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen entstanden sind.

Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Frank Hofmann

Rückrufservice:
Gern rufen wir Sie zurück.

z.B.: 0176 12345678, 037296 927390