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Bauherren­versicherung FAQ


Klicken Sie auf die Frage um die Antwort zu bekommen.
Was versteht man unter einer Bauversicherung?
Eine Bauversicherung setzt sich aus mehreren für den Bau erforderlichen Versicherungsarten zusammen.
Dazu zählen, z.B. eine Bauherrenhaftpflicht­versicherung, eine Bauwesen­versicherung, eine Bauleistungs­versicherung und eine Feuerrohbau­versicherung.
Wie viel sollte die Deckungssumme betragen?
Die Versicherungssumme besteht hierbei aus den Gesamtleistungen der verschiedenen Versicherungsarten, sowie den Gesamtherstellungskosten, welche für den Bau benötigt werden.
Alle Kosten die für eine Gartenanlage, für Grundstücks- und Baunebenkosten anfallen, zählen ebenfalls mit zu dem Bauvorhaben und somit auch mit versicherbar.
Um alle Aspekte mit einzuschließen, sollte man eine pauschale Deckungssumme
von 8 oder 15 Mio &euro abschließen.
Weshalb benötigt man eine Bauherrenhaftpflicht­versicherung?
Jeder der einen Bau in Auftrag gibt, ist als Bauherr für alle auf dieser Baustelle passierenden Unfälle verantwortlich.
Ohne Bauherrenhaftpflicht­versicherung müssen Sie die durch solch einen Unfall entstandenen Kosten sowie die Schadensersatzforderungen selbst tragen.
Wer ist alles mit versichert?
Neben dem Bauherren sind auch noch der Eigentümer des Grundstückes (gilt nicht wenn Bauherr auch Eigentümer ist), die Arbeitnehmer und Hilfspersonen mitversichert.
Welche Leistungen bietet eine Bauherrenhaftpflicht­versicherung?
Eine Bauherrenhaftpflicht­versicherung prüft und begleicht nicht nur die gegen Sie erhobenen berechtigten Ansprüche, sondern Sie wehrt auch die unberechtigten Ansprüche ab und übernimmt bei einem Prozess Ihre Verteidigung und die Kosten.
Mit einer Bauherrenhaftpflicht­versicherung sind Sie aber auch dann vor Schadensersatzansprüchen geschützt:

  • wenn Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht, bei der Baustelle, der Zufahrt oder dem Materiallager vernachlässigt haben,
  • wenn Sie Ihre Auswahlpflicht, für geeignetes und qualifiziertes Personal, und
  • wenn Sie Ihre Überwachungspflicht, welche zur Absicherung der Baustelle dient, vernachlässigt haben.
Wofür benötigt man eine Bauwesen­versicherung?
Eine Bauwesen­versicherung schützt dann, wenn Schäden aufgrund von mangelhafter Bauleistung entstehen und diese Vorgänge dann wiederholt werden müssen.
Darunter zählen unter andern, das Umkippen von instabilen Wänden oder Baugrubeneinstürze.
Für wen lohnt sich eine Bauwesen­versicherung?
Es gelten all die Personen als mitversichert, welche an dem entsprechenden Bau beteiligt sind. Dazu zählen neben dem Bauherren, die Handwerker, die Ingenieure, die Architekten und der Bauunternehmer.
Welche Kosten gelten als versichert?
Alle Kosten die zum Wiederaufbau, zum Aufräumen und zur Schaden suche benötigt werden gelten mit 5 % der Versicherungssumme als mitversichert.
Auch mitversichert sind Glasschäden, Innere Unruhen und Kosten die Aufgrund von Arbeitsunterbrechungen anfallen.
Sind Besucher auch mit abgesichert?
Alle Personen, die als Besucher kommen und nicht als Bauherr oder Arbeiter am Bau tätig sind, können durch eine extra Vereinbarung auch mit versichert werden.
Wofür ist die Bauleistungs­versicherung zuständig?
Die Bauleistungs­versicherung dient in erster Linie dazu um sicher zustellen, dass das Bauvorhaben auch abgeschlossen wird und nicht wegen diversen Gründen abgebrochen wird.
Damit sind die Interessen des Bauherren und der Auftragsnehmer abgedeckt.
Die hiermit alle am Bau beteiligten Firmen geschützt sind, können die anfallenden Kosten auch mit über diese Firmen aufgeteilt werden.
Welche Schäden werden über die Bauleistungs­versicherung mit abgedeckt?
Sollten während dem Bau unerwartete Beschädigungen oder Zerstörungen eintreten, so greift die Bauleistungs­versicherung um diese abzusichern.
Dazu können zählen: Diebstähle, Sturmschäden, Überschwemmungen, Vandalismus und Feuerschäden.
Um Feuerschäden besser abzusichern kann man eine Feuerrohbau­versicherung mit abschließen.
Welche Schäden werden nicht mit abgedeckt?
Alle Schäden die Infolge von Kriegen, Kernenergie, Beschlagnahmen oder durch grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers herbeigeführt wurden, sind nicht mit versicherbar.
Auch nicht mit versichert sind Baumängel, Schäden infolge von Regelverstöße bei den Schutzmaßnahmen, bei Frost und Witterungsschäden und bei dem Verlust von versicherten Sachen, wo vorher ein Diebstahl voraus ging.

Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Frank Hofmann

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