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Mr-Money - Was ist bei einem Hochwasser zu beachten?


Wenn Wassermassen den Keller oder die Wohnräume fluten, zahlt dann die Versicherung?

Wir haben für Sie alle relevanten Fakten zusammengetragen um Ihnen einen unkomplizierten Ratgeber zum Thema Hochwasser und Überschwemmungen zur Verfügung zu stellen.

Dies sind die 7 Fakten, die Sie wissen sollten:

1. Welche Elementarschäden (z.B. Hochwasser) werden durch welche Versicherung gedeckt?

Zunächst muss man unterscheiden, ob Schäden am Gebäude oder am Hausrat entstehen. Den Unterschied kann man am Einfachsten so erklären: Alles, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört zum Hausrat.
Wird also der Keller geflutet und das eBike nimmt Schaden, gehört das zur Hausrat­versicherung. Leidet die Heizungsanlage, gehört das zur Gebäude­versicherung.

Achtung! Hausrat­versicherung und Gebäude­versicherung zahlen nur dann, wenn Elementarschäden eingeschlossen sind! Und auch dann gibt es noch ein paar Dinge zu beachten, die Sie hier erfahren.

2. Welche Versicherung zahlt bei Flutschäden, Starkregenschäden und Hochwasserschäden?

Gebäude­versicherungen oder Hausrat­versicherungen decken nur dann Überschwemmung, Rückstauschäden. Starkregen- oder Flutschäden (im Versicherungsdeutsch Elementarschäden genannt) wenn diese Zusatzdeckung vorhanden ist.

Eine Wohngebäude­versicherung sollte also eine Elementarschaden­versicherung enthalten. Diese kostet je nach Lage des Gebäudes unterschiedlich viel.

3. Was für Schäden können am Haus entstehen?

In der Regel laufen Keller oder das Erdgeschoß mit Wasser voll. Hiernach ist ein Abpumpen von Wasser oder eine Trockenlegung nötig. In schlimmen Fällen übernimmt die Versicherung aber auch die Kosten für Abriss und Wiederaufbau. Zusätzlich können im Keller gelagerte Sachen und Möbel Schaden nehmen. Auch die Heizungsanlage oder Photovoltaik Anlage kann bei hohem Wasserstand zerstört werden.

4. Wie viel kostet eine Elementar­versicherung und wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt vor allem von der Lage des Gebäudes ab. Häuser in Risikolage (z.B. neben Gewässern) werden nur mit einer hohen Prämie und höherer Selbstbeteiligung versichert. Es ist auch möglich, dass gar kein Versicherungsschutz angeboten wird.
Normalerweise haben Sie immer eine Selbstbeteiligung im Schadenfall. Eine typische Regelung ist “Selbstbehalt 10 % des Schadens, mind. 500 EUR, max. 5.000 EUR”
Es gibt auch Versicherer, die allerdings schwer zu finden sind mit einer Selbstbeteiligung von nur 250 EUR oder 500 EUR. Der Vergleichsrechner hilft Ihnen dabei, oder nutzen Sie unsere Hotline.

5. Kann man eine Elementarschaden­versicherung für jedes Haus abschließen?

Diese Frage kann man pauschal nicht beantworten. Fragen Sie bei Ihrer bestehenden Versicherung nach, welche Kosten entstehen und welche Leistungen erbracht werden. Damit Sie einen Vergleich haben, empfehlen wir den Vergleichsrechner für ein neues Komplettangebot zu nutzen. Beachten Sie aber, dass Vorschäden zu einer erhöhten Prämie oder sogar zur Ablehnung des Antrages führen können.

Einen aussagekräftigen Marktüberblick zu den aktuell angebotenen Versicherungstarifen finden Sie hier:

6. Wann zahlt die Versicherung nicht?

Wenn der Schaden grob fahrlässig entstand, wird es Probleme bei der Regulierung geben. Lassen Sie bei Starkregen und Sturm die Fenster offnen, dann übernimmt die Versicherung womöglich nur einen Teil der Kosten. Achten Sie darauf, dass in Ihrem Versicherungstarif auf den Einwand der “groben Fahrlässigkeit” verzichtet wird. Im Vergleichsrechner haben wir Ihnen die empfohlenen Voreinstellungen für den Versicherungsschutz vorbefüllt:

7. Wie gehe ich nach einem Schaden vor?

Informieren Sie umgehend am besten direkt den Versicherer und zwar noch bevor Aufträge an Handwerker vergeben werden. Als Mieter wenden sich an ihren Vermieter.
Der Schaden sollte möglichst gering gehalten werden. Sie sollten also zerstörte Fenster oder Beschädigungen am Dach provisorisch abkleben. Dokumentieren Sie alles mit Fotos und wenn angebracht auch per Video. Für einen späteren Ersatz sichern Sie ihre Kaufbelege.

Kann die Versicherung den Vertrag kündigen?
Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer haben die gleichen Rechte. In der Praxis kündigen Kunden, wenn sie mit dem Beitrag oder der Leistung der Versicherer nicht zufrieden sind. Auf der anderen Seite kündigen Versicherungen, wenn der Kunde zu häufig Schäden verursacht. Hier gilt also ein faires Miteinander.
Um das besser zu verstehen, versetzen Sie sich einmal in die Lage Ihrer Versicherung. Oftmals hilft dieses kleine Gedankenspiel um Entscheidungen Ihre Versicherung besser nachvollziehen zu können.

Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Jana Zielinsky

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