Erstinformation gemäß § 15 VersVermV
Angaben zum Unternehmen
GutGuenstigVersichert GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Armin Christofori (CEO) Thomas Müller (COO), Proviantbachstraße 30, 86153 Augsburg
Telefon: 0681 95456-0
E-Mail: info@gutguenstigversichert.de
Internet: www.gutguenstigversichert.de
Tätigkeitsart
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Eintragung im Vermittlerregister
Eingetragen im Vermittlerregister nach § 34d Abs. 10 GewO.
Registrierungsnummer: D-4ICC-MA7LC-65
Die Eintragung kann überprüft werden bei:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
www.vermittlerregister.info
Zuständige Erlaubnisbehörde
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Balanstraße 55-59
81541 München
www.ihk-muenchen.de
Beteiligungsverhältnisse
Die GutGuenstigVersichert GmbH hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
An der GutGuenstigVersichert GmbH hält die SIGNAL IDUNA Holding AG mittelbar mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals.
Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Beratung
Im Rahmen der Vermittlungstätigkeit wird eine Beratung angeboten.
Die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden werden nach den gesetzlichen Vorschriften ermittelt und dokumentiert. Sofern der Kunde auf eine Beratung oder Dokumentation verzichtet, erfolgt dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Vergütung
Für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erhält die GutGuenstigVersichert GmbH regelmäßig eine Courtage oder Provision von den jeweiligen Versicherungsunternehmen.
Diese Vergütung ist in der Versicherungsprämie enthalten. Dem Kunden entstehen hierdurch grundsätzlich keine gesonderten Kosten.
Soweit ausnahmsweise eine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird, wird der Kunde hierüber vorab gesondert informiert.
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen ![]()
Im durchgeführten Produktvergleich wurden Rechtsschutzversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 14 Versicherern und 5 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 41 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Verschiedene Beispiele zur Schadenregulierung mittels Mediation:
1. Der Versicherungsnehmer hatte seinen Mietvertrag gekündigt und bereits eine neue Wohnung angemietet. Nunmehr behauptet der Vermieter, dass eine 6-monatige Kündigungsfrist vereinbart sei.
Erstkontakt mit dem Versicherungsnehmer erfolgte am 05.01.2010 um 14:35 Uhr, erfolgreicher Mediationsabschluss war am 05.01.2010 um 15:55.
Der Versicherungsnehmer Siegfried W. und auch der Vermieter sind von der Konfliktlösung überzeugt. Beide waren von der Schnelligkeit sehr angetan.
2. Der Versicherungsnehmer ist als technischer Kundenberater eingestellt, wird jedoch von Beginn an mit höherwertigen Aufgaben betraut. Die versprochenen Gehaltserhöhung und Beförderung werden verweigert. Nachdem der Versicherungsnehmer hierauf mit ?Dienst nach Vorschrift? reagierte erhielt er eine Abmahnung, um deren Entfernung aus der Personalakte es jetzt geht.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer, der tagsüber nicht frei telefonieren kann, erfolgte auf dessen Wunsch am 06.07.2010 um 20:30. Der erfolgreiche Mediationsabschluss erfolgte am 29.07.2010 um 20:30.
Christian B. fühlte sich optimal durch den Mediator begleitet.
3. Der Versicherungsnehmer wird aus seiner (Zweit)Wohnung gemobbt und soll unter anderem drei Monatsmieten zahlen.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer erfolgte am 01.04.2011 um 17:50 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 06.04.2011 um 14:30.
Lothar H. bedankt sich für die zügige und problemlose Abwicklung.
4. Der Versicherungsnehmer wohnt in einem Mehrfamilienhaus, dass aktuell verkauft wurde. Seitdem wird nur noch gestritten.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 18.04.2011 um 18:00 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 29.04.2011 um 14:10.
Aydin K. wird auch in anderen Fällen die Mediation dem Gericht vorziehen.
5. Der Keller des Versicherungsnehmers wurde feucht. Zwar ist der Vermieter bereit den Keller zu trockenen, jedoch auf Kosten des Versicherungsnehmers.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 03.02.2010 um 15:20 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 15.02.2010 um 11:35.
Nicole F. findet die Möglichkeit, sich durch Mediation begleiten zu lassen, hervorragend.
6. Der Versicherungsnehmer erwarb einen Gebrauchtwagen beim Händler, dem zugesagte Ausstattungspositionen wie Standheizung und Alarmanlage fehlten.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 20.01.2010 um 10:35 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 29.01.2010 um 9:05.
Oliver D. ist von der Mediation überzeugt und fragt sich, warum die Rechtsschutzversicherer nicht schon vorher auf diese Idee gekommen sind.