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Rechtsschutzversicherung Vergleich

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Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV

Erst-/Statusinformation

gemäß § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung

von

HÜSING GMBH
Versicherungsmakler
Scheideweg 120 , 45966 Gladbeck
Telefon: 02043 / 928337
Fax: 02043 / 928338
Internet: www.huesing24.de
E-Mail: info@huesing24.de

Geschäftsführer: Herr Thorsten Hüsing

Handelsregisternummer: HRB 4078, Amtsgericht Gelsenkirchen


§34d GewO

Berufsbezeichnung:
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Registernummer: D-ARQ4-PY8NQ-56

Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:
IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Deutschland
https://www.ihk-nordwestfalen.de/

Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 0180-600-585-0 *
www.vermittlerregister.info
* 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen

Schlichtungsstellen
Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr

Berufsrechtliche Regelungen sind insbesondere:

  • § 34 d Gewerbeordnung
  • §§ 59 - 68 VVG
  • VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Berufsrechtliche Regelungen:
Unsere Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung unserer Tätigkeit erfolgt als:

  • in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
  • Kombination aus beidem.

Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.


Beschwerdemanagement

Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden im Rahmen unseres Beschwerdemanagements unverzüglich bearbeitet.


Transparenzverordnung (TVO)

Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene
Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiges Thema!
Daher beraten wir unsere Kunden unter anderem auch zu nachhaltigen Kapitalanlagen bei den von uns vermittelten Produkten individuell und persönlich.

Aktuell können diese gut bei fondsgebundenen Produkten durch die Auswahl von ESG-konformen Investmentfonds dargestellt werden. Im Rahmen der individuellen Beratung weisen wir auf erkennbare Vor- bzw. Nachteile hin.

Bei sonstigen Versicherungsprodukten ist derzeit die Betrachtung der nachhaltigen Kapitalanlage im Hinblick auf deren Kapitalstock häufig noch nicht möglich.

Für die Vermittlung von nachhaltigen Kapitalanlagen erhalten wir -und vergüten- regelmäßig die gleichen Vergütungssätze wie für andere Kapitalanlagen auch.

 

Beratungsgrundlage runterladenMitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen PDF

Im durchgeführten Produktvergleich wurden Rechtsschutzversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 14 Versicherern und 5 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.

Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 41 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.

Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.

Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.

Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.

Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.

* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do


Teilnehmende Gesellschaften:

Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Allianz Deutschland AG
Auxilia KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.
Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
BavariaDirekt Versicherung AG
Concordia VVaG
D.A.S. Rechtsschutz der ERGO
DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG
DEVK Allgemeine Versicherungs-AG
DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Itzehoer Lebensversicherungs-AG
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Roland Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft

Assekuradeure (Versicherungsdienstleister):
Adam Riese GmbH
ConceptIF Group AG
Degenia Versicherungsdienst AG
Deutsche Assekuradeur GmbH
Domcura AG


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  • Infos zur Wartezeit
  • Schadenbeispiele

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Punkte
Die Punkte berechnen sich wie folgt aus dem Leistungsvergleich:
Grüner Haken = 2 Punkte
Grüner Halbkreis = 1 Punkt
Kein oder anderes Symbol = 0 Punkte
 

Verschiedene Beispiele zur Schadenregulierung mittels Mediation:

1. Der Versicherungsnehmer hatte seinen Mietvertrag gekündigt und bereits eine neue Wohnung angemietet. Nunmehr behauptet der Vermieter, dass eine 6-monatige Kündigungsfrist vereinbart sei.

Erstkontakt mit dem Versicherungsnehmer erfolgte am 05.01.2010 um 14:35 Uhr, erfolgreicher Mediationsabschluss war am 05.01.2010 um 15:55.

Der Versicherungsnehmer Siegfried W. und auch der Vermieter sind von der Konfliktlösung überzeugt. Beide waren von der Schnelligkeit sehr angetan.

 

2. Der Versicherungsnehmer ist als technischer Kundenberater eingestellt, wird jedoch von Beginn an mit höherwertigen Aufgaben betraut. Die versprochenen Gehaltserhöhung und Beförderung werden verweigert. Nachdem der Versicherungsnehmer hierauf mit ?Dienst nach Vorschrift? reagierte erhielt er eine Abmahnung, um deren Entfernung aus der Personalakte es jetzt geht.

Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer, der tagsüber nicht frei telefonieren kann, erfolgte auf dessen Wunsch am 06.07.2010 um 20:30. Der erfolgreiche Mediationsabschluss erfolgte am 29.07.2010 um 20:30.

Christian B. fühlte sich optimal durch den Mediator begleitet.

 

3. Der Versicherungsnehmer wird aus seiner (Zweit)Wohnung gemobbt und soll unter anderem drei Monatsmieten zahlen.

Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer erfolgte am 01.04.2011 um 17:50 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 06.04.2011 um 14:30.

Lothar H. bedankt sich für die zügige und problemlose Abwicklung.

 

4. Der Versicherungsnehmer wohnt in einem Mehrfamilienhaus, dass aktuell verkauft wurde. Seitdem wird nur noch gestritten.

Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 18.04.2011 um 18:00 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 29.04.2011 um 14:10.

Aydin K. wird auch in anderen Fällen die Mediation dem Gericht vorziehen.

 

5. Der Keller des Versicherungsnehmers wurde feucht. Zwar ist der Vermieter bereit den Keller zu trockenen, jedoch auf Kosten des Versicherungsnehmers.

Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 03.02.2010 um 15:20 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 15.02.2010 um 11:35.

Nicole F. findet die Möglichkeit, sich durch Mediation begleiten zu lassen, hervorragend.

 

6. Der Versicherungsnehmer erwarb einen Gebrauchtwagen beim Händler, dem zugesagte Ausstattungspositionen wie Standheizung und Alarmanlage fehlten.

Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 20.01.2010 um 10:35 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 29.01.2010 um 9:05.

Oliver D. ist von der Mediation überzeugt und fragt sich, warum die Rechtsschutzversicherer nicht schon vorher auf diese Idee gekommen sind.

Möchten Sie die angezeigten Tarife inkl. einem Link zum Wiederaufruf an Ihre E-Mail-Adresse senden?

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