Aktualisiere...
Privathaftpflicht Vergleich von TARIFCHECK24

Tarifauswahl
 
Tarifgruppe
 
Alter
 
Ausfalldeckung
 
Deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre mitversichern?
 
Hund mitversichern?
(kein Kampfhund!)
 
Rabattrelevante Angaben
Laufzeit
 
Bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung?
 
Schäden in den letzten 5 Jahren
 

Optionale Detailfragen

Wählen Sie eine Vorgabe für Ihre Berechnung

Standard | AK Empfehlung

Mindest-Versicherungssumme Personen/Sachschäden
Mindest-Versicherungssumme für Mietsachschäden
Mindest-Versicherungssumme für Vermögensschäden
Selbstgenutztes Wohneigentum
Eigentumswohnungen in Deutschland, vermietet
Unbebautes Grundstück
Einliegerwohnung vermietet im selbstbewohnten Haus
Ferienhaus-/Wohnung im Inland selbstgenutzt
Wohnung / Ferienwohnung / Ferienhaus im europ. Ausland ohne Vermietung
Fachpraktischer Unterricht (Laborarbeiten)
Hüten eines fremden Hundes/Pferdes
Einschluss Öltankhaftpflicht
Wo befindet sich der Öltank
Allmählichkeitsschäden
Gewässerschaden-Risiko, z.B. Farben
Schäden durch häusliche Abwässer
Schäden durch elektronischen Datenaustausch/Internetnutzung
Gefälligkeitsschäden
Gemietete oder geliehene Sachen
Schlüsselverlust, fremder privater Schlüssel (Mietwohnung)
Schlüsselverlust für Zentrale Schließanlage (keine Eigenschäden)
Schlüsselverlust von fremden Dienstschlüsseln
Weltweite Deckung gewünscht (Standard ist Europa oder EU)
Alleinstehendes Elternteil im Haushalt lebend
Ehrenamtliche Tätigkeit
Tätigkeit als Tagesmutter
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern von mitversicherten Personen
Bauherrenhaftpflicht am Haus oder Grundstück
Eigene Surfbretter
Besitzen Sie Hunde, Pferde, Rinder, landwirtschaftliche Tiere?
Benutzen Sie eigene Wasserfahrzeuge?
Besitzen Sie Modellflugzeuge, Ballone oder Drachen?
Gehen Sie auf die Jagd?
Betreiben Sie eine Fotovoltaik Anlage?
Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
  

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

SchließenAIG
AMEX-Pool-DBAY
AMEX-Pool-Stuttgarter
ARAG-Duesseldorf
ASC-Basler
AXA-Versicherung
Adcuri-Wuppertal
Alte-Leipziger
Ammerlaender-Versicherung
Asspario-BBV
BBV-Versicherung
Baden-Badener
Basler-Versicherung
BavariaDirekt
ConceptIF
ConceptIF-Pro
Concordia-Hannover
Degenia-BadKreuznach-Konzept
Degenia_Easysurance
Docura
Domcura-Kiel
E_Invest-AL
E_Invest-SI
GVO-Versicherungen
Generali-Versicherung
Grundeigentuemer-Hamburg
Haftpflichtkasse-Darmstadt
HanseMerkur
Ideal-Versicherung
Inter-Versicherung
InterRisk-Wiesbaden
Interlloyd-Duesseldorf
Janitos-Versicherung
Konzept-Marketing-B
Konzept-Marketing-ZU
MUENCHENER-VEREIN-Versicherung
Maxpool-VPV
Medienversicherung-Karlsruhe
NV-Versicherung-Neuharlingersiel
OOEV
Ostangler-Brandgilde
Rhion-Versicherung
SwissLife-Partner
Syncro24-GVO
VHV-Hannover
VdVA
Volkswohlbund
Waldenburger-Versicherung
Würzburger-Versicherung

[ Häufig gestellte Fragen ]

Schließen
Häufig gestellte Fragen zur Privathaftpflichtversicherung (FAQ)
  1. Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?
  2. Sind gemietete/geliehene Sachen auch versichert?
  3. Sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?
  4. Ist Schlüsselverlust mitversichert?
  5. Sind Kinder automatisch mitversichert?
  6. Können Kinder haftbar gemacht werden ?
  7. Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert?
  8. Sind gemietete/geliehene Sachen mitversichert?
  9. Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
  10. Ist mein Partner mitversichert?
  11. Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
  12. Welche Spezial-Risiken müssen extra versichert werden?
  13. Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?
  14. Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
  15. Ist mein (Ehe)Partner mitversichert?
  16. Was versteht man unter Mietsachschäden?
  17. Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
Übersicht Fragen | Zurück
  • 1. Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?
    Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre Familienangehörigen) Dritten zufügen.

    Sie übernimmt dazu
    • die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadensersatz besteht)
    • die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
    • die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadensersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

    Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken als Privatperson ab. Das Versicherungsunternehmen leistet üblicherweise für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache fahrlässig verletzt oder schädigt. Bei vorsätzlichen Handlungen leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht.

    Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". (§ 823 Abs. 1 BGB)

    Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen (Haus- und Grundbesitz, Einrichtungsgegenstände, jeglichen Bankguthaben) sowie mit Ihrem Lohn/Gehalt unter Umständen ein Leben lang. Auch bei einer späteren Erbschaft oder Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden. Damit diese Verpflichtung nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

    Risiken wie z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden (Öltank) und Bauherrenrisiko müssen gesondert versichert werden.
Übersicht Fragen | Zurück
  • 2. Sind gemietete/geliehene Sachen auch versichert?
    Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versichert. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.
Übersicht Fragen | Zurück
  • 3. Sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?
    Ja, denn falls Personen zu Schaden kommen, können die Schadenersatzansprüche sehr hoch ausfallen.
Übersicht Fragen | Zurück
  • 4. Ist Schlüsselverlust mitversichert?
    Ja
    • bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur GEMIETETEN Haus- und Wohnungstür (wenn eingeschlossen)
    Nein
    • bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur EIGENEN Haus- und Wohnungstür

    Das Abhandenkommen gewerblich genutzter Schlüssel (z.B. des Arbeitgebers) kann bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.
Übersicht Fragen | Zurück
  • 5. Sind Kinder automatisch mitversichert?
    alle unverheirateten Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind beitragsfrei beim Abschluss des Familientarifes mitversichert, sofern sie mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.

    Ab Volljährigkeit müssen diese einen eigenen Vertrag abschliessen.(Ausnahme: während einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung wie berufl. Erstausbildung, Fortbildungsmaßnahme, Studium, nicht Referendarzeit u.ä.).

    Versicherungsschutz bleibt auch bestehen bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung.

    Ebenso fällt die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule bis zu einem Jahr unter den versicherten Zeitraum, sowie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit ebenfalls bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung.
Übersicht Fragen | Zurück
  • 6. Können Kinder haftbar gemacht werden ?
    Ab Vollendung des siebten Lebensjahres können Kinder selbst zur Verantwortung für ihre Taten gezogen werden (Ausnahme: wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlt §828 BGB; muss unter Berücksichtigung der Umstände für den Einzelfall beurteilt werden).
    Kinder unter sieben Jahren können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. (Einige Versicherer bieten jedoch die Übernahme der Deckung für Schäden, die durch unter siebenjährige Kinder verursacht werden an.)
Übersicht Fragen | Zurück
  • 7. Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert?
    Vermögensschäden sind Schäden bei denen weder eine Sache zerstört und eine Person verletzt wird. Sie sind mitversichert (Höhe je nach Gesellschaft, siehe Info´s/Leistungsvergleich der Versicherer auf unserer Seite).
Übersicht Fragen | Zurück
  • 8. Sind gemietete/geliehene Sachen mitversichert?
    Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versicherbar. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.
Übersicht Fragen | Zurück
  • 9. Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
    Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses.
    Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine andere Partei mit im Haus, so greift nicht jede Privat-Haftpflichtversicherung. Hier sollten Sie noch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
Übersicht Fragen | Zurück
  • 10. Ist mein Partner mitversichert?
    Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei mitversichert werden, hierzu muss nur der Name und das Geburtsdatum des Partners angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert (dann aber kein Single-Tarif!).

    Wenn ein Paar zusammenzieht und beide bereits haftpflichtversichert sind, sollten beide Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der schon länger bestehende Vertrag beibehalten, der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.
Übersicht Fragen | Zurück
  • 11. Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
    Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter).
Übersicht Fragen | Zurück
  • 12. Welche Spezial-Risiken müssen extra versichert werden?
    In der Privathaftpflicht werden einige Risiken gar nicht versichert. Hier gibt es meist (nicht alle Risiken!) einige Spezialpolicen z. B.:
    • Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
    • Bauherrenhaftpflicht
    • Jagdhaftpflicht
    • Wasserfahrzeuge (mit Motor)
    • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
    • Gewässerschadenhaftpflicht
Übersicht Fragen | Zurück
  • 13. Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?
    Ja. (Die Geltungsdauer (meist 1 Jahr) muss jedoch bei der jeweiligen Gesellschaft angefragt werden, da diese abweichen können).
    Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte mit dem Versicherer besondere Vereinbarungen treffen. Die Privathaftpflicht gilt dann nicht nur während des Urlaubsaufenthaltes, sondern auch für Dienst- oder Geschäftsreisen, wenn Sie als Privatperson einen Haftpflichtschaden verursachen. Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen Sie sich jedoch "vor Ort" neu versichern.
Übersicht Fragen | Zurück
  • 14. Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
    Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses.
    Einige Versicherer bieten in der Privathaftpflicht die Möglichkeit der Mitversicherung der Haftpflicht bei Vermietung von Wohnräumen. Oft sind sie im Versicherungsumfang eingegrenzt und meist melde- und kostenpflichtig. Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine zweite Partei mit im Haus, ist es ratsam eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
Übersicht Fragen | Zurück
  • 15. Ist mein (Ehe)Partner mitversichert?
    Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei im Rahmen des Familientarifes mitversichert werden, hierzu muss der Partner namentlich mit angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert.

    Wenn ein beide Partner zusammenziehen und beide haftpflichtversichert sind, sollten die Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der ältere Vertrag beibehalten, der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.
Übersicht Fragen | Zurück
  • 16. Was versteht man unter Mietsachschäden?
    Darunter versteht man die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken genutzten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind Haftansprüche wegen Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung.
Übersicht Fragen | Zurück
  • 17. Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
    Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter).

[ Erstinformation ]

Schließen
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: Dirk Natschke Versicherungsmakler. Dieser prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 037296-927396, per E-Mail an versicherung@mr-money.de bzw. per Post: Dirk Natschke Versicherungsmakler, Schillerstr. 3, 09366 Stollberg
 

Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 11 VersVermV

Vermittlerstatus
Der Vermittler tritt als Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 GewO auf. Versicherungsmakler sind nicht gesellschaftsgebunden und sind gesetzlich verpflichtet dem Kunden einen angemessenen Marktüberblick zu verschaffen.

Abhängigkeiten über Beteiligungen
Es bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen des Vermittlers von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals des Vermittlers.

Aufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG:
IHK Chemnitz
PF 4 64
09004 Chemnitz

Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850 (20 Cent/Min aus dt. Festnetz, max. 60 Cent/Min aus Mobilfunk)

Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info

Registernummer: D-EP1V-ND7DD-71

Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

X
Absenden Schließen
Informationen:
  • Laufzeit
  • Versicherungssumme
  • Ausfalldeckung
  • Kinder unter 7 Jahre
  • Selbstbeteiligung

Zurück

Laufzeiten von mehr als einem Jahr führen bei vielen Anbietern zu Beitragsnachlässen zwischen 5% und 10%.

Zurück

Die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden.

Zurück

Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Voraussetzung für die Begleichung des Schadens ist ein rechtskräftiges Urteil des Verursachers. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).

Zurück

Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehr nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.

Zurück

Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.

            49 von 95
Punkte
Die Punkte berechnen sich wie folgt aus dem Leistungsvergleich:
Grüner Haken = 2 Punkte
Grüner Halbkreis = 1 Punkt
Kein oder anderes Symbol = 0 Punkte
 
Möchten Sie die angezeigten Tarife an Ihre E-Mail-Adresse senden?
Die E-Mail-Adresse wird nicht gespeichert!

Verantwortlich für die Vermittlung dieser Versicherung ist Dirk Natschke Versicherungsmakler. Kontakt: Schillerstr. 3, 09366 Stollberg; Tel./Fax: 037296-927390 / 037296-927399; E-Mail: post@mr-money.de; Internet: www.mr-money.de; Registernummer: D-EP1V-ND7DD-71