Erstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler
Erstinformationen für Privatkunden nach § 15, 16
Versicherungsvermittlerordnung
Anschrift: PRINAS MONTAN GmbH
Versicherungsvermittler
Huyssenallee 100
45128 Essen
Tel.: 0201 / 89072
500
E-Mail: info@prinas.de
Internet: www.prinas.de
Wir sind als Versicherungsmakler nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung
tätig und im Vermittlerregister bei der IHK Essen unter der Nummer
D-XZWH-B4VWI-70 registriert.
Kontaktdaten der IHK zu Essen
Anschrift: Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Tel.: 0201 1892-0
E-Mail: ihkessen@essen.ihk.de
Internet: www.essen.ihk24.de
Bei Interesse können Sie die
Angaben bei der Registerstelle überprüfen
Deutscher Industrie- und
Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Tel.: 0180 600 585 0*
(*20 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Minute aus
Mobilfunknetzen)
Internet: www.vermittlerregister.info
PRINAS MONTAN hat keine
Beteiligungen an/von Versicherungsunternehmen
Sollten Sie mit unserer Leistung
nicht zufrieden sein, würden wir uns über eine entsprechende Information freuen
und versuchen, mögliche Probleme kundenfreundlich zu lösen. Unabhängig davon
besteht neben dem Rechtsweg die Möglichkeit, folgende Einrichtungen zu
kontaktieren:
Schlichtungsstellen für
außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V. –
Postfach 08 06 22 – 10006 Berlin –
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken-
und Pflegeversicherung – Postfach 06 02 22 – 10052 Berlin –
www.pkv-ombudsmann.de
Informationen zur Teilnahme am
Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 VSBG
Wir nehmen an einem
Streitbeilegungsverfahren vor den vorgenannten Verbraucherschlichtungsstellen
teil.
Beratung
Mit dem Auftrag zur Vermittlung
einzelner Versicherungsprodukte über dieses Portal findet keine Analyse des
Versicherungsbedarfs statt. PRINAS MONTAN bietet ihren Kunden in allen Fragen
rund um das Thema private Versicherungen eine ausführliche und neutrale
Bewertung inklusive einer entsprechenden Bedarfsanalyse an. Sofern Sie eine
ausführliche Beratung wünschen, wenden Sie sich hierzu bitte an die
Telefonnummern, die Sie in diesem Portal unter dem Punkt Ansprechpartner
finden.
Mit dem Auftrag zur Vermittlung
einzelner Versicherungsprodukte über dieses Portal wird PRINAS MONTAN
ausschließlich mit der Wahrnehmung der sich aus diesem konkreten Auftrag
ergebenden Versicherungsangelegenheiten betraut. Eine anderweitige oder weitergehende
Tätigkeits- oder Beratungsverpflichtung besteht nicht.
Vergütung
Für unsere Dienstleistungen
erhalten wir Provisionszahlungen durch die Produktgeber.
Die Provision ist Bestandteil der von Ihnen zu zahlenden Prämien.
Auswahl der berücksichtigten
Versicherer für Privatkunden
Wir vermitteln überwiegend aus dem
Portfolio folgender Anbieter:
Kfz, Sach, Haft, Unfall,
Rechtsschutz:
AIG, Allianz, Alte Leipziger,
Adam-Riese, Adcuri, Advocard, Ammerländer Versicherung, ARAG, AXA,
Continentale, DA Direkt,Deurag, Deutsche Familienversicherung, Die
Bayerische,Domcura, ELEMENT, Ergo, GVO, Generali, Gothaer, Grundeigentuemer,
Haftpflichtkasse, HanseMerkur, HDI, Helvetia, InterRisk, Itzehoer, Janitos,
KRAVAG, KS-Auxilia, Mannheimer, Neodigital, NRV, NV-Versicherung, Nürnberger,
OCC, ÖRAG, Ostangler, Prokundo, Provinzial, R+V, Rhion, Roland
Rechtsschutz, Signal-Iduna, Sparkassen Versicherung, Uelzener, Verti, VHV,
Volkswohlbund, Waldenburger, Wehring + Wolfes, Würzburger, Zürich
Personenversicherungen:
Allianz, Alte Leipziger, ARAG, AXA,
Barmenia, DBV, Deutsche Familienversicherung, Dialog, Die Bayerische, DLVAG,
ERGO, Hallesche, Hannoversche Leben, HDI Leben, IDEAL, , LV 1871, neue Leben,
Nürnberger Lebensversicherung, Signal Iduna, Süddeutsche Krankenversicherung,
Swiss Life, VBK, Volkswohl Bund, Verti
Reiseversicherungen:
Hanse-Merkur
Die Beschränkung auf die o.g.
Anbieter beruht auf einem jährlichen Screening des Marktes, mit dem Ergebnis,
dass diese Anbieter zurzeit ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis für
Versicherungs-Belegschaftsvermittler haben. PRINAS MONTAN hinterfragt/überprüft
die o.g. Partner jährlich.
Stand: Essen, August 2023
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen
Im durchgeführten Produktvergleich wurden Unfallversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 7 Versicherern und 3 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 84 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Warum stehen in den Vergleichen nur unbekannte Gesellschaften auf den vorderen Rängen?
Wir können für viele namhaften Versicherungen Sondertarife anbieten. Allerdings dürfen wir die Namen der Gesellschaft nicht nennen. Vertreter haben höhere Vertriebskosten als wir und können unsere Angebote in der Regel nicht anbieten. Die Kunden die den Vertreter mit Beratung im Haus haben wollen, müssen diese Leistung auch teurer bezahlen. Die Kunden die sich selbst informieren, erhalten unsere günstigen Online Produkte. (Man kann diesen Vertriebsweg von Markenfirmen mit den Artikeln bei Aldi vergleichen, da erhalten Sie auch Markenware unter unbekannten Namen)
Warum sollten Sie eine private Unfallversicherung abschließen?
Unfälle können jederzeit passieren. Niemand kann sich wirklich davor schützen. Bei Unfällen am Arbeitsplatz, auf dem Weg ins Büro und auf dem Nachhauseweg ist jeder Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung automatisch versichert. Unfallgefahren drohen aber sehr viel häufiger zu Hause und in der Freizeit. Jährlich passieren etwa 8 Mio. Unfälle in Deutschland. Jeder zehnte Bundesbürger erleidet im Laufe seines Lebens einen Unfall, und zwei von drei Unfällen passieren in der Freizeit oder zu Hause, d.h. ohne gesetzlichen Unfallschutz. Durch Abschluss einer Unfallversicherung können Sie zumindest die Folgen eines Unfalls finanziell absichern.
Wann und wo gilt eine Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung bietet weltweit rund um die Uhr Schutz. Dabei ist es unerheblich, ob ein Unfall während der Arbeit geschieht, oder in der Freizeit.
Warum ist gerade für Kinder eine Unfallversicherung wichtig?
Kinder haben ihr Leben noch vor sich. Sie haben in der Regel noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist nicht möglich. Deswegen ist die Unfallversicherung eigentlich die einzige Möglichkeit, Kinder preisewert gegen lebenslange Folgen von Unfällen abzusichern.
Wo liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Unfallversicherung leistet bei Invalidität nach einem Unfall. Eine Büroangestellter, deren Kniegelenk beeinträchtigt durch einen Unfall steif wird muß nicht zwangsläufig berufsunfähig sein. Die Unfallversicherung leistet in dem Fall trotzdem. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen zahlt nur in dem Fall, wenn Berufsunfähigkeit (in der Regel mindesetens 50%)vorliegt - dafür aber auch bei krankheitsbedingten Ursachen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung (egal ob Unfall oder Krankheit). Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, erhält man keine Leistungen mehr. Die Unfallversicherung leistet eine größere Summe um eventl. Umbauten am Haus oder Verdienstausfall auszugleichen.
Wer bestimmt den Grad der Invalidität?
In der Regel bestimmt der behandelnde Arzt aber auch von der Gesellschaft beauftagte Ärzte den Invaliditätsgrad. Wie hoch die Entschädigungen aus Ihrer Unfallversicherung dann sind, wird anhand der sogenannten Gliedertaxe festgelegt. Übrigens: Die Unfallversicherungen haben große Unterschiede bei den Gliedertaxen. Bei einigen wenigen zählt z.B. ein Schaden an der Hand bereits als 75% Invalidität, bei den meisten werden hier nur 55% Invaliditätsgrad anerkannt. Achten Sie also besonders auf die Wahl einer guten Gliedertaxe.
Hier sollte man die Bedingungen der Versicherer genau lesen. Gut möglich, daß eine Gesellschaft einen Risikozuschlag verlangt und eine andere Ihre Sportart einfach mitversichert. Normalerweise sind Freizeitsportler versichert. Bei folgenden Sportarten sollten Sie sich beim Versicherer informieren ob diese gedeckt sind. Fallschirmspringen, Aktives Fliegen eines Luftfahrzeuges (Pilot), Paragliding, Drachenfliegen, Teilnahme an Rennsportveranstaltungen mit Motorfahrzeugen.
Wo geschehen die meisten Unfälle?
Nur etwa 30 Prozent aller Unfälle geschehen am Arbeitsplatz (nur dort haben Sie Anspruch auf eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft) Der Rest passiert irgendwo außerhalb.
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Invalidität bedeutet auch z.B. ist eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Kniegelenk nach einem Kreuzbandriss. Sogar der Meniskusriss vom Sport oder auch Schnittverletzungen ziehen oft eine eingeschränkte Beweglichkeit bestimmter Gliedmaßen mit sich.
Gibt es eine Altersbegrenzung für die Aufnahme in die Versicherung?
Je nach Gesellschaft ist die Aufnahme bis zum 65. oder 70. Lebensjahr beschränkt. Hinterher gibt es spezielle Seniorenabegbote z.B. bei uns im Bereich "Ohne Gesundheitsprüfung".
Warum ist die Versicherung so günstig, wo sind die Nachteile?
Es wird keineswegs an Leistung gespart, im Gegenteil. Die Versicherung ist deshalb so preiswert, weil wir als freier Vermittler die Möglichkeit und auch die Marktübersicht haben und diese in unseren Vergleichsrechnern darstellen. Unsere Empfehlungen zu den Gesellschaften helfen Ihnen gute Tarife zu finden.
Was ist die Definition eines Unfalls?
Je nach Versicherer kann es hier Unterschiede geben aber im Allegemeinen sieht die Definition so aus: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Unfall liegt auch vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden."
Was müssen Sie bei einem Berufswechsel beachten?
Mit einem Berufswechsel kann sich auch die Tarifierungsgrundlage verändern (A oder B). Sollten sich zum Beispiel die berufsbedingten Risiken und damit auch das Unfallrisiko erhöhen, so muss der Versicherungsschutz auf diese Veränderung hin angepasst werden. In jedem Fall müssen Sie uns die neue Berufssituation mitteilen und eine Anpassung Ihrer privaten Unfallversicherung vornehmen. Dazu müssen Sie auch Fristen einhalten.
Welche Leistungsarten können Sie in der privaten Unfallversicherung vereinbaren?
Kernleistungsart ist die Invaliditätsleistung, die auf jeden Fall vereinbart werden muss. In der privaten Unfallversicherung versteht man unter Invalidität: "...eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit."
Die Invaliditätsleistung können Sie nun mit den anderen Leistungsarten kombinieren:
Todesfalleistung:
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine Vorauszahlung.)
Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt (In der Regel für maximal 2-3 Jahre). Dies wird in einigen Tarifen auch bei ambulanter Operation bezahlt.
Genesungsgeld
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt und wird oft abgestuft nach Tagen gezahlt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
Kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, daß sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.
Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von 6 Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50% so wird die volle Übergangsleistung erbracht.
Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
Kann sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc. in Anspruch genommen werden.
Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang gezahlt.
Kurbeihilfe (in einigen Tarifen kostenfrei enthalten)
Bergungskosten (in allen Tarifen kostenfrei enthalten)
Was bedeutet Progression?
Üblicherweise wird eine Unfallversicherung mit einer Progression abgeschlossen, wobei 350% unserer Meinung nach die optimale Variante ist.
Da vor allem bei hoher Invalidität eine größere Entschädigung notwendig ist um Einkommensverluste auszugleichen, wird ab 25% und nochmals ab 50% eine Mehrleistung der Grundsumme gezahlt.
Die folgende Grafik zeigt Ihnen die Auswirkung auf den Auszahlungsbetrag. In dem Beispiel sind wir von einer Versicherungssumme von EUR 50.000 ausgegangen. Dargestellt werden die Leistungsunterschiede zwischen einer Unfallversicherung ohne Progression und einer Unfallversicherung mit Progression von 225%, 350% und 500%.
Was bedeutet Progression?
Üblicherweise wird eine Unfallversicherung mit einer Progression abgeschlossen, wobei 350% unserer Meinung nach die optimale Variante ist.
Da vor allem bei hoher Invalidität eine größere Entschädigung notwendig ist um Einkommensverluste auszugleichen, wird ab 25% und nochmals ab 50% eine Mehrleistung der Grundsumme gezahlt.
Die folgende Grafik zeigt Ihnen die Auswirkung auf den Auszahlungsbetrag. In dem Beispiel sind wir von einer Versicherungssumme von EUR 50.000 ausgegangen. Dargestellt werden die Leistungsunterschiede zwischen einer Unfallversicherung ohne Progression und einer Unfallversicherung mit Progression von 225%, 350% und 500%.