Erstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler
Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV
Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Spitzwegstr. 50
01219 Dresden
Telefon: (0351) 4706577
Telefax: (0351) 4768118
E-Mail: info@versicherungsmakler-kellert.de
Vermittlerstatus
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO. Diese Erlaubnis wurde in Deutschland ausgestellt.
Beratung und Vergütung
Wir beraten und vermitteln gemäß den gesetzlichen Vorgaben und erhalten für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der jeweiligen Gesellschaft. Für Sie als Kunde ist unsere Beratungsleistung kostenfrei.
Abhängigkeiten über Beteiligungen
Es bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen des Vermittlers von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals des Vermittlers.
Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer Dresden
Langer Weg 4
01239 Dresden
Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850 (20 Cent/Anruf aus dt. Festnetz, max. 60 Cent/Anruf aus Mobilfunk)
Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info
Registernummer: D-QKOD-UITL1-75
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen
Im durchgeführten Produktvergleich wurden Pferdekrankenversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 0 Versicherern und 1 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 7 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Assekuradeure (Versicherungsdienstleister):Warum ist eine Kranken- oder OP-Versicherung sinnvoll?
Die Kosten für die tierärztliche Behandlung ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Ein Kreuzbandriss zum Beispiel kostet heute ca. 1.500 EUR oder ein Magendreher ca. 4.000 EUR. Eine Kranken- oder OP-Versicherung sichert Sie vor hohen Kosten ab.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kranken- und OP-Versicherung?
Die Krankenversicherung für Pferde besteht immer aus dem ambulanten Teil und der OP-Kostenabsicherung. Erstattet werden hier die ambulanten Behandlungen und die Operationskosten.
Die Operationskostenversicherung ist eine Teildeckung aus der Krankenversicherung und deckt die Kosten für die Operation ab. Erstattet werden in der Regel die Voruntersuchung, die Operation und die Nachsorge. WICHTIG hier, dass der Versicherungsschutz auch bei Teilnarkose leistet.
GOT ist die Abkürzung für die Gebührenordnung der Tierärzte. Seit 2020 dürfen Tierärzte im Notdienst bis zum 4-fachen Satz abrechnen. Deshalb sollte dies in deinem Versicherungsschutz enthalten sein.
Rechnet der Tierarzt direkt mit dem Versicherer ab?
Nein, der Tierarzt rechnet nicht grundsätzlich mit dem Versicherer ab. Im Normalfall erhalten Sie vom Tierarzt nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie bezahlen müssen. Diese Rechnung reichen Sie dann beim Versicherer ein und bekommen die Rechnung erstattet, d.h. die Entscheidung ob der Tierarzt direkt mit dem Versicherer abrechnet liegt beim Tierarzt, nicht beim Versicherer.
Was ist, wenn während der Wartezeit eine Krankheit festgestellt wird?
Wenn während der Wartezeiten (7-90 Tage, bei rassespezifischen Krankheiten, je nach Anbieter länger) eine Krankheit festgestellt wird, besteht für diese kein Versicherungsschutz - auch nach Ablauf der Wartezeit.