Erstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler
optimal absichern GmbH
Ihr Versicherungsmakler Oliver Mest
Beckerskamp 1
25358 Horst
Telefon: 04126 5329890
E-Mail: service@optimal-absichern.de
- nachfolgend Versicherungsmakler genannt -
"optimal absichern GmbH Ihr Versicherungsmakler Oliver Mest" ist als Versicherungsmakler auf der Grundlage einer Gewerbegenehmigung gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beinhaltet die Beratung.
Erlaubnisbehörde für die Erteilung vorgenannter Gewerbegenehmigung ist:
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
Bergstraße 2
24103 Kiel
Der Kunde kann die Eintragung im Vermittlerregister bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850
(20 Cent/Anruf aus dt. Festnetz, max. 60 Cent/Anruf aus Mobilfunk)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de,
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Die Registrierungs-Nummer des Versicherungsmaklers lautet:
D-TSR8-B64Q1-79
Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen. Die Beschwerde kann schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen. Sie können dazu die oben genannten Adress- und Kontaktdaten verwenden. Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit.
Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können. Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zur außergerichtlichen Streitbeilegung an nachfolgende Schlichtungsstellen wenden:
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen.
Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Es ist bei entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden auch eine Kombination aus beiden Varianten möglich.
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG
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Im durchgeführten Produktvergleich wurden Hundekrankenversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 5 Versicherern und 2 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 19 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Warum ist eine Kranken- oder OP-Versicherung sinnvoll?
Die Kosten für die tierärztliche Behandlung ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Ein Kreuzbandriss zum Beispiel kostet heute ca. 1.500 EUR oder ein Magendreher ca. 4.000 EUR. Eine Kranken- oder OP-Versicherung sichert Sie vor hohen Kosten ab.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kranken- und OP-Versicherung?
Die Krankenversicherung für Hunde besteht immer aus dem ambulanten Teil und der OP-Kostenabsicherung. Erstattet werden hier die ambulanten Behandlungen und die Operationskosten.
Die Operationskostenversicherung ist eine Teildeckung aus der Krankenversicherung und deckt die Kosten für die Operation ab. Erstattet werden in der Regel die Voruntersuchung, die Operation und die Nachsorge. WICHTIG hier, dass der Versicherungsschutz auch bei Teilnarkose leistet.
GOT ist die Abkürzung für die Gebührenordnung der Tierärzte. Seit 2020 dürfen Tierärzte im Notdienst bis zum 4-fachen Satz abrechnen. Deshalb sollte dies in deinem Versicherungsschutz enthalten sein.
Was sind die 5 häufigsten Gründe für eine Operation?
Platz 1: Hauttumore
Platz 2: Kastration
Platz 3: Zahnextraktion
Platz 4: Wundnaht
Platz 5: Kreuzbandriss
Was kosten Operationen überhaupt?
Magendreher - ca. 4.000 EUR
Kreuzbandriss - ca. 1500 EUR
Hauttumore - ca. 500-1.000 EUR
Ohrenentzündungen - ca. 500 EUR
Hüftdyplasie (HD) - ca. 2.500 EUR
Ellenbogengelenksdysplasie (ED) - ca. 3.000-5.000 EUR
Zahnstein - ca. 300 EUR
Leishmaniose - ca. 200-300 EUR monatlich
Brachyzephalie ist eine angeborene Deformation des Schädels. Rassebedingt ist der Kopf stark verkürzt und wirkt dadurch sehr rund. Viele Hunde haben aufgrund der verkürzten Luftwege Probleme beim Atmen.
Was ist Hüftgelenksdysplasie (HD)?
Hüftgelenksdyplasie bezeichnet eine Fehlentwicklung der Hüftgelenke, die nicht ausreichend ausgebildet sind.
Was ist Ellenbogendysplasie (ED)?
Ellenbogendysplasie bezeichnet eine Fehlentwicklung der Ellenbogengelenke, die miss- oder fehlentwickelt sind.
Rechnet der Tierarzt direkt mit dem Versicherer ab?
Nein, der Tierarzt rechnet nicht grundsätzlich mit dem Versicherer ab. Im Normalfall erhalten Sie vom Tierarzt nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie bezahlen müssen. Diese Rechnung reichen Sie dann beim Versicherer ein und bekommen die Rechnung erstattet, d.h. die Entscheidung ob der Tierarzt direkt mit dem Versicherer abrechnet liegt beim Tierarzt, nicht beim Versicherer.
Was ist, wenn während der Wartezeit eine Krankheit festgestellt wird?
Wenn während der Wartezeiten (7-90 Tage, bei rassespezifischen Krankheiten, je nach Anbieter länger) eine Krankheit festgestellt wird, besteht für diese kein Versicherungsschutz - auch nach Ablauf der Wartezeit.