Warum ist eine Kranken- oder OP-Versicherung sinnvoll?
Die Kosten für die tierärztliche Behandlung ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Ein Kreuzbandriss zum Beispiel kostet heute ca. 1.500 EUR oder ein Magendreher ca. 4.000 EUR. Eine Kranken- oder OP-Versicherung sichert Sie vor hohen Kosten ab.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kranken- und OP-Versicherung?
Die Krankenversicherung für Hunde besteht immer aus dem ambulanten Teil und der OP-Kostenabsicherung. Erstattet werden hier die ambulanten Behandlungen und die Operationskosten.
Die Operationskostenversicherung ist eine Teildeckung aus der Krankenversicherung und deckt die Kosten für die Operation ab. Erstattet werden in der Regel die Voruntersuchung, die Operation und die Nachsorge. WICHTIG hier, dass der Versicherungsschutz auch bei Teilnarkose leistet.
GOT ist die Abkürzung für die Gebührenordnung der Tierärzte. Seit 2020 dürfen Tierärzte im Notdienst bis zum 4-fachen Satz abrechnen. Deshalb sollte dies in deinem Versicherungsschutz enthalten sein.
Was sind die 5 häufigsten Gründe für eine Operation?
Platz 1: Hauttumore
Platz 2: Kastration
Platz 3: Zahnextraktion
Platz 4: Wundnaht
Platz 5: Kreuzbandriss
Was kosten Operationen überhaupt?
Magendreher - ca. 4.000 EUR
Kreuzbandriss - ca. 1500 EUR
Hauttumore - ca. 500-1.000 EUR
Ohrenentzündungen - ca. 500 EUR
Hüftdyplasie (HD) - ca. 2.500 EUR
Ellenbogengelenksdysplasie (ED) - ca. 3.000-5.000 EUR
Zahnstein - ca. 300 EUR
Leishmaniose - ca. 200-300 EUR monatlich
Brachyzephalie ist eine angeborene Deformation des Schädels. Rassebedingt ist der Kopf stark verkürzt und wirkt dadurch sehr rund. Viele Hunde haben aufgrund der verkürzten Luftwege Probleme beim Atmen.
Was ist Hüftgelenksdysplasie (HD)?
Hüftgelenksdyplasie bezeichnet eine Fehlentwicklung der Hüftgelenke, die nicht ausreichend ausgebildet sind.
Was ist Ellenbogendysplasie (ED)?
Ellenbogendysplasie bezeichnet eine Fehlentwicklung der Ellenbogengelenke, die miss- oder fehlentwickelt sind.
Rechnet der Tierarzt direkt mit dem Versicherer ab?
Nein, der Tierarzt rechnet nicht grundsätzlich mit dem Versicherer ab. Im Normalfall erhalten Sie vom Tierarzt nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie bezahlen müssen. Diese Rechnung reichen Sie dann beim Versicherer ein und bekommen die Rechnung erstattet, d.h. die Entscheidung ob der Tierarzt direkt mit dem Versicherer abrechnet liegt beim Tierarzt, nicht beim Versicherer.
Was ist, wenn während der Wartezeit eine Krankheit festgestellt wird?
Wenn während der Wartezeiten (7-90 Tage, bei rassespezifischen Krankheiten, je nach Anbieter länger) eine Krankheit festgestellt wird, besteht für diese kein Versicherungsschutz - auch nach Ablauf der Wartezeit.