Erstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler
Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV
DIE ZWEI
Versicherungsmakler GmbH
Christinenstr. 14
40880 Ratingen
Geschäftsführer: Benjamin Losch
Amtsgericht Düsseldorf | HRB 377 55
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO. (Der Eintrag zur Erlaubnis ist einsehbar unter www.vermittlerregister.info) Gemeldet bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Düsseldorf | www.duesseldorf.ihk.de
Wir bieten Ihnen eine Beratung in unserem Hause an, auf Wunsch auch gerne telefonisch oder per Chat. Wenn Sie sich für einen Abschluss einer Versicherung über unsere Website entscheiden, bieten wir Ihnen eine Beratung per Telefon oder Chat an und unterstützen Sie bei der Tarifauswahl.
Wir erhalten unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsprodukten in Form einer Courtage, welche bereits in Ihrem Versicherungsbeitrag einkalkuliert ist. Der Produktgeber zahlt diese Courtage an uns aus, Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir erhalten keinerlei weitere Vermittlungsvergütung von den Produktgebern. Vermitteln wir Ihnen ein Versicherungsprodukt bei welchem keine bzw. keine kostendeckende Vergütung einkalkuliert wurde, werden wir Sie vor Beginn unserer Tätigkeit darüber informieren und Ihnen ein Angebot unterbreiten.
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. | Breite Straße 29 | 10178 Berlin | Telefon: 0180 6 00 58 50 (0,20 ¤/Anruf), www.vermittlerregister.info
Vermittlerregisternummer: D-FGUF-4Z60U-58
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
Telefon: +49 (0)2102 . 535 764-0
E-Mail: beschwerde@diezweigmbh.de
Als Versicherungsmakler sind wir verpflichtet an dem
Schlichtungsverfahren nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG zur
außergerichtlichen Streitbeilegung bei folgenden Streitbeilegungsstellen
teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13
10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten:
Wir
verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im
Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und
Versicherungsprodukten berücksichtigen wir nur die von den Versicherern
zur Verfügung gestellten Informationen. Derzeit fehlen noch die
technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden
sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert
prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung
einbezogen werden können. Wir beobachten die weitere Entwicklung und
werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie
entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen. Mit einem
zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige
Berücksichtigung erfolgen. Unsere Vergütung für die Vermittlung von
Versicherungen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das
empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken
berücksichtigt oder nicht.Die Vergütungen unserer Mitarbeiter/-innen
bzw. Untervermittler fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem,
ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken
berücksichtigt oder nicht.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der
Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)
Erklärung über die
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei
der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes
Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei
berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie
dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage
ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter
Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen
von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des
Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in
folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen
Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die
Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu
veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung
der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit
verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen,
Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange
(einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu
entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der
Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des
Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten
Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.
Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der
Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung
der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen
Im durchgeführten Produktvergleich wurden Hundekrankenversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 6 Versicherern und 2 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 19 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Warum ist eine Kranken- oder OP-Versicherung sinnvoll?
Die Kosten für die tierärztliche Behandlung ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Ein Kreuzbandriss zum Beispiel kostet heute ca. 1.500 EUR oder ein Magendreher ca. 4.000 EUR. Eine Kranken- oder OP-Versicherung sichert Sie vor hohen Kosten ab.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kranken- und OP-Versicherung?
Die Krankenversicherung für Hunde besteht immer aus dem ambulanten Teil und der OP-Kostenabsicherung. Erstattet werden hier die ambulanten Behandlungen und die Operationskosten.
Die Operationskostenversicherung ist eine Teildeckung aus der Krankenversicherung und deckt die Kosten für die Operation ab. Erstattet werden in der Regel die Voruntersuchung, die Operation und die Nachsorge. WICHTIG hier, dass der Versicherungsschutz auch bei Teilnarkose leistet.
GOT ist die Abkürzung für die Gebührenordnung der Tierärzte. Seit 2020 dürfen Tierärzte im Notdienst bis zum 4-fachen Satz abrechnen. Deshalb sollte dies in deinem Versicherungsschutz enthalten sein.
Was sind die 5 häufigsten Gründe für eine Operation?
Platz 1: Hauttumore
Platz 2: Kastration
Platz 3: Zahnextraktion
Platz 4: Wundnaht
Platz 5: Kreuzbandriss
Was kosten Operationen überhaupt?
Magendreher - ca. 4.000 EUR
Kreuzbandriss - ca. 1500 EUR
Hauttumore - ca. 500-1.000 EUR
Ohrenentzündungen - ca. 500 EUR
Hüftdyplasie (HD) - ca. 2.500 EUR
Ellenbogengelenksdysplasie (ED) - ca. 3.000-5.000 EUR
Zahnstein - ca. 300 EUR
Leishmaniose - ca. 200-300 EUR monatlich
Brachyzephalie ist eine angeborene Deformation des Schädels. Rassebedingt ist der Kopf stark verkürzt und wirkt dadurch sehr rund. Viele Hunde haben aufgrund der verkürzten Luftwege Probleme beim Atmen.
Was ist Hüftgelenksdysplasie (HD)?
Hüftgelenksdyplasie bezeichnet eine Fehlentwicklung der Hüftgelenke, die nicht ausreichend ausgebildet sind.
Was ist Ellenbogendysplasie (ED)?
Ellenbogendysplasie bezeichnet eine Fehlentwicklung der Ellenbogengelenke, die miss- oder fehlentwickelt sind.
Rechnet der Tierarzt direkt mit dem Versicherer ab?
Nein, der Tierarzt rechnet nicht grundsätzlich mit dem Versicherer ab. Im Normalfall erhalten Sie vom Tierarzt nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie bezahlen müssen. Diese Rechnung reichen Sie dann beim Versicherer ein und bekommen die Rechnung erstattet, d.h. die Entscheidung ob der Tierarzt direkt mit dem Versicherer abrechnet liegt beim Tierarzt, nicht beim Versicherer.
Was ist, wenn während der Wartezeit eine Krankheit festgestellt wird?
Wenn während der Wartezeiten (7-90 Tage, bei rassespezifischen Krankheiten, je nach Anbieter länger) eine Krankheit festgestellt wird, besteht für diese kein Versicherungsschutz - auch nach Ablauf der Wartezeit.