Erstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler
Erstinformationen für Privatkunden nach § 15, 16
Versicherungsvermittlerordnung
Anschrift: PRINAS MONTAN GmbH
Versicherungsvermittler
Huyssenallee 100
45128 Essen
Tel.: 0201 / 89072
500
E-Mail: info@prinas.de
Internet: www.prinas.de
Wir sind als Versicherungsmakler nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung
tätig und im Vermittlerregister bei der IHK Essen unter der Nummer
D-XZWH-B4VWI-70 registriert.
Kontaktdaten der IHK zu Essen
Anschrift: Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Tel.: 0201 1892-0
E-Mail: ihkessen@essen.ihk.de
Internet: www.essen.ihk24.de
Bei Interesse können Sie die
Angaben bei der Registerstelle überprüfen
Deutscher Industrie- und
Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Tel.: 0180 600 585 0*
(*20 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Minute aus
Mobilfunknetzen)
Internet: www.vermittlerregister.info
PRINAS MONTAN hat keine
Beteiligungen an/von Versicherungsunternehmen
Sollten Sie mit unserer Leistung
nicht zufrieden sein, würden wir uns über eine entsprechende Information freuen
und versuchen, mögliche Probleme kundenfreundlich zu lösen. Unabhängig davon
besteht neben dem Rechtsweg die Möglichkeit, folgende Einrichtungen zu
kontaktieren:
Schlichtungsstellen für
außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V. –
Postfach 08 06 22 – 10006 Berlin –
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken-
und Pflegeversicherung – Postfach 06 02 22 – 10052 Berlin –
www.pkv-ombudsmann.de
Informationen zur Teilnahme am
Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 VSBG
Wir nehmen an einem
Streitbeilegungsverfahren vor den vorgenannten Verbraucherschlichtungsstellen
teil.
Beratung
Mit dem Auftrag zur Vermittlung
einzelner Versicherungsprodukte über dieses Portal findet keine Analyse des
Versicherungsbedarfs statt. PRINAS MONTAN bietet ihren Kunden in allen Fragen
rund um das Thema private Versicherungen eine ausführliche und neutrale
Bewertung inklusive einer entsprechenden Bedarfsanalyse an. Sofern Sie eine
ausführliche Beratung wünschen, wenden Sie sich hierzu bitte an die
Telefonnummern, die Sie in diesem Portal unter dem Punkt Ansprechpartner
finden.
Mit dem Auftrag zur Vermittlung
einzelner Versicherungsprodukte über dieses Portal wird PRINAS MONTAN
ausschließlich mit der Wahrnehmung der sich aus diesem konkreten Auftrag
ergebenden Versicherungsangelegenheiten betraut. Eine anderweitige oder weitergehende
Tätigkeits- oder Beratungsverpflichtung besteht nicht.
Vergütung
Für unsere Dienstleistungen
erhalten wir Provisionszahlungen durch die Produktgeber.
Die Provision ist Bestandteil der von Ihnen zu zahlenden Prämien.
Auswahl der berücksichtigten
Versicherer für Privatkunden
Wir vermitteln überwiegend aus dem
Portfolio folgender Anbieter:
Kfz, Sach, Haft, Unfall,
Rechtsschutz:
AIG, Allianz, Alte Leipziger,
Adam-Riese, Adcuri, Advocard, Ammerländer Versicherung, ARAG, AXA,
Continentale, DA Direkt,Deurag, Deutsche Familienversicherung, Die
Bayerische,Domcura, ELEMENT, Ergo, GVO, Generali, Gothaer, Grundeigentuemer,
Haftpflichtkasse, HanseMerkur, HDI, Helvetia, InterRisk, Itzehoer, Janitos,
KRAVAG, KS-Auxilia, Mannheimer, Neodigital, NRV, NV-Versicherung, Nürnberger,
OCC, ÖRAG, Ostangler, Prokundo, Provinzial, R+V, Rhion, Roland
Rechtsschutz, Signal-Iduna, Sparkassen Versicherung, Uelzener, Verti, VHV,
Volkswohlbund, Waldenburger, Wehring + Wolfes, Würzburger, Zürich
Personenversicherungen:
Allianz, Alte Leipziger, ARAG, AXA,
Barmenia, DBV, Deutsche Familienversicherung, Dialog, Die Bayerische, DLVAG,
ERGO, Hallesche, Hannoversche Leben, HDI Leben, IDEAL, , LV 1871, neue Leben,
Nürnberger Lebensversicherung, Signal Iduna, Süddeutsche Krankenversicherung,
Swiss Life, VBK, Volkswohl Bund, Verti
Reiseversicherungen:
Hanse-Merkur
Die Beschränkung auf die o.g.
Anbieter beruht auf einem jährlichen Screening des Marktes, mit dem Ergebnis,
dass diese Anbieter zurzeit ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis für
Versicherungs-Belegschaftsvermittler haben. PRINAS MONTAN hinterfragt/überprüft
die o.g. Partner jährlich.
Stand: Essen, August 2023
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen
Im durchgeführten Produktvergleich wurden Tierhalterversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 10 Versicherern und 3 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 87 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann? Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter).
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter).
Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.
Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
Muss jedes Tier einzeln versichert werden?
Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden.
Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.
Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?
Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt i.d. Regel kostenfrei mitversichert.
Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.
Nein, diese Schäden sind generell nicht versicherbar.
Ist bei einigen Gesellschaften versichert.
Ein genereller Leinenzwang besteht prinzipiell bei keiner Gesellschaft, da das unzulässig ist (vorausgesetzt kein Kampfhund).
Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die Tür des Hotelzimmers.
Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), max. Höhe ist jedoch Gesellschaftsabhängig.
Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt werden muss.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?
Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn.
Sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen):
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino.
Einige Tarife werden dadurch 10% billiger. Wir empfehlen diesen Rabatt zu nutzen, da man bei Erhöhungen von mehr als 5% kündigen kann.
Die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden.
Die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe müssen Sie bei jedem Schadensfall selbst tragen. Bei Mietsachschäden (z.B. Beschädigung eines Hotelzimmers) gilt immer eine SB.