Erstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler
Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV
DIE ZWEI
Versicherungsmakler GmbH
Christinenstr. 14
40880 Ratingen
Geschäftsführer: Benjamin Losch
Amtsgericht Düsseldorf | HRB 377 55
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO. (Der Eintrag zur Erlaubnis ist einsehbar unter www.vermittlerregister.info) Gemeldet bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Düsseldorf | www.duesseldorf.ihk.de
Wir bieten Ihnen eine Beratung in unserem Hause an, auf Wunsch auch gerne telefonisch oder per Chat. Wenn Sie sich für einen Abschluss einer Versicherung über unsere Website entscheiden, bieten wir Ihnen eine Beratung per Telefon oder Chat an und unterstützen Sie bei der Tarifauswahl.
Wir erhalten unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsprodukten in Form einer Courtage, welche bereits in Ihrem Versicherungsbeitrag einkalkuliert ist. Der Produktgeber zahlt diese Courtage an uns aus, Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir erhalten keinerlei weitere Vermittlungsvergütung von den Produktgebern. Vermitteln wir Ihnen ein Versicherungsprodukt bei welchem keine bzw. keine kostendeckende Vergütung einkalkuliert wurde, werden wir Sie vor Beginn unserer Tätigkeit darüber informieren und Ihnen ein Angebot unterbreiten.
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. | Breite Straße 29 | 10178 Berlin | Telefon: 0180 6 00 58 50 (0,20 ¤/Anruf), www.vermittlerregister.info
Vermittlerregisternummer: D-FGUF-4Z60U-58
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
Telefon: +49 (0)2102 . 535 764-0
E-Mail: beschwerde@diezweigmbh.de
Als Versicherungsmakler sind wir verpflichtet an dem
Schlichtungsverfahren nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG zur
außergerichtlichen Streitbeilegung bei folgenden Streitbeilegungsstellen
teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13
10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten:
Wir
verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im
Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und
Versicherungsprodukten berücksichtigen wir nur die von den Versicherern
zur Verfügung gestellten Informationen. Derzeit fehlen noch die
technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden
sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert
prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung
einbezogen werden können. Wir beobachten die weitere Entwicklung und
werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie
entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen. Mit einem
zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige
Berücksichtigung erfolgen. Unsere Vergütung für die Vermittlung von
Versicherungen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das
empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken
berücksichtigt oder nicht.Die Vergütungen unserer Mitarbeiter/-innen
bzw. Untervermittler fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem,
ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken
berücksichtigt oder nicht.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der
Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)
Erklärung über die
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei
der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes
Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei
berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie
dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage
ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter
Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen
von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des
Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in
folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen
Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die
Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu
veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung
der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit
verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen,
Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange
(einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu
entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der
Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des
Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten
Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.
Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der
Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung
der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.