Erstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler
Information nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV
Unternehmen:
Finanzbüro Klauck & Stephan
Versicherungs- und
Finanzierungsvermittlungs GmbH & Co. KG
Sitz der Gesellschaft
Bahnhofstraße 40, 15907 Lübben
Tel.: 03546 / 3952
Fax: 03546 / 182901
E-Mail:
service@finanzbuero.de
web: www.finanzbuero.de
Gewerbeamt Lübben
Amtsgericht Cottbus HRA 0561 CB
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:
Finanzbüro Klauck & Stephan
Verwaltungs GmbH
Bahnhofstraße 40, 15907 Lübben
diese vertreten durch die Geschäftsführer:
Andreas Klauck und Norman Schreiber
Gewerbeamt Lübben
Amtsgericht Cottbus HRB 11220 CB
Erlaubnisbehörde
Industrie- und Handelskammer Cottbus
Goethestrasse 1, 03046 Cottbus
als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der
Gewerbeordnung (GewO)
gemeinsame Registerstelle nach §
11 a Abs. 1 GewO
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
(DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: +49 (0) 180-600 585-0 (20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz,
höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000
E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Registernummer: D-PHDD-JOWD5-28
Beratung:
Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.
Art und Quelle der Vergütung:
Für die Vermittlung und die Betreuung von Versicherungsverträgen erhalten
wir in der Regel Courtagen oder Provisionen die von den
Versicherungsunternehmen an uns ausgezahlt, aber wirtschaftlich von Ihnen
getragen werden, da sie in den Versicherungsprämien enthalten sind.
Über die vorgenannten Vergütungen hinaus erhalten wir keine anderen
Zuwendungen.
Information zur Teilnahme am
Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsordnung
verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden
Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und
Pflegeversicherung
Postfach 060222, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Graurheindorfer Straße 108, 53117
Bonn
(weitere Informationen unter: www.bafin.de [Stichwort: Ombudsleute])
Schlichtungsstelle für gewerbliche
Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
Online Streitbeilegung gemäß Artikel 14
Absatz 1 ODR-VO
Die Europäische Union stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
(OS-Plattform) bereit:
https://webgate.ec.europe.eu/odr/main/
Wir sind als Mehrfachagent für
folgende Versicherungsunternehmen tätig:
Adam Riese GmbH, Adcuri GmbH, Adler Versicherung AG, AIG Europe Limited,
Allianz Lebensversicherung AG, Allianz Private Krankenversicherungs-AG,
Ammerländer Versicherung VVaG, ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, ARAG
Krankenversicherungs-AG, AXA Versicherung AG, AXA Lebensversicherung AG,
AXA Krankenversicherung AG, Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG,
Barmenia Krankenversicherung a.G., Basler Lebensversicherungs-AG, Basler
Sachversicherungs-AG, Concordia Versicherungsgruppe, DentAssec GmbH, Die
Haftpflichtkasse VVaG, Deutsche Lebensversicherungs-AG, DKV Deutsche
Krankenversicherung AG, DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG,
Dortmunder Lebensversicherung AG, ERGO Lebensversicherung AG, ERGO
Versicherung AG, Feuersozietät Berlin-Brandenburg Versicherung AG,
Dialog Versicherung AG, HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG,
HanseMerkur Krankenversicherung AG, HDI Versicherung AG, HDI
Lebensversicherung AG, Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft
AG, Hiscox Insurance Company Ltd., InterRisk Versicherungs-AG, InterRisk
Lebensversicherungs-AG, Janitos Versicherung AG, KS/AUXILIA
Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Lebensversicherung von 1871 a.G.,
Mannheimer Versicherung AG, Mannheimer Krankenversicherung AG,
Manufaktur Augsburg GmbH, Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG,
Münchener Verein Krankenversicherung a.G., NRV Neue
Rechtsschutzversicherung AG, Nürnberger Allgemeine Versicherungs AG,
Nürnberger Lebensversicherung AG, Nürnberger Krankenversicherung AG, OCC
Assekuranzkontor GmbH, ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, PharmAssec
GmbH, prokundo GmbH, Proxalto Lebensversicherung AG, PVAG
Polizeiversicherungs-AG, Qualitypool GmbH, ROLAND
Rechtsschutzversicherungs-AG, R&V Versicherung AG, Signal-Iduna
Krankenversicherung a.G., Signal-Iduna Lebensversicherung a.G.,
Signal-Iduna Allgemeine Versicherung AG, Skandia Lebensversicherung AG,
Stuttgarter Versicherung AG, Stuttgarter Lebensversicherung a.G.,
SwissLife AG, Swiss Life Partner Service- und Finanzvermittlungs GmbH,
S.L.P. Vertriebsservice AG, Uelzener Allgemeine
Versicherungsgesellschaft a.G., uniVersa Allgemeine Versicherung AG,
uniVersa Krankenversicherung a.G., uniVersa Lebensversicherung a.G., VHV
Allgemeine Versicherung AG, VitAssec GmbH, Volkswohl Bund
Lebensversicherung a.G., Volkswohl Bund Sachversicherung AG,
Württembergische Versicherung AG, Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG, ZURICH Insurance plc (Niederlassung für
Deutschland)
Ergänzende Mitteilungen
1.Der Vermittler (Mehrfachagent) hält keine unmittelbare oder mittelbare
Beteiligung von mehr als 10 % derStimmrechte oder des Kapitals an einem
Versicherungsunternehmen.
2.Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare
Beteiligung von mehr als 10 % derStimmrechte oder des Kapitals am
Vermittler.
Besondere Vereinbarung:
Pflege und gesetzliche Rentenversicherung sind nicht Gegenstand der
Beratung und Dokumentation
–Auskünfte und Produkte hinsichtlich dieser Themen sind nicht vom
Vermittler zu erhalten.
Der Kunde bestätigt, dass er diese Informationen vor der Abgabe einer Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages zielt, erhalten hat!
Besondere Vereinbarung:
Die Einwilligungserklärung Datenschutz wurde dem/den Kunden ausgehändigt
und von ihm/ihnen zur Kenntnis genommen! Sie ist außerdem jederzeit
unter https://finanzbuero.de/datenschutz/
abrufbar.
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG
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Im durchgeführten Produktvergleich wurden Privathaftpflichtversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 17 Versicherern und 5 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 91 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre Familienangehörigen) Dritten zufügen.
Sie übernimmt dazu
- die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadensersatz besteht)
- die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
- die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadensersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken als Privatperson ab. Das Versicherungsunternehmen leistet üblicherweise für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache fahrlässig verletzt oder schädigt. Bei vorsätzlichen Handlungen leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht.
Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". (§ 823 Abs. 1 BGB)
Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen (Haus- und Grundbesitz, Einrichtungsgegenstände, jeglichen Bankguthaben) sowie mit Ihrem Lohn/Gehalt unter Umständen ein Leben lang. Auch bei einer späteren Erbschaft oder Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden. Damit diese Verpflichtung nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Risiken wie z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden (Öltank) und Bauherrenrisiko müssen gesondert versichert werden.
Sind gemietete/geliehene Sachen auch versichert?
Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versichert. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.
Sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?
Ja, denn falls Personen zu Schaden kommen, können die Schadenersatzansprüche sehr hoch ausfallen.
Ist Schlüsselverlust mitversichert?
Ja
- bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur GEMIETETEN Haus- und Wohnungstür (wenn eingeschlossen)
Nein
- bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur EIGENEN Haus- und Wohnungstür
Das Abhandenkommen gewerblich genutzter Schlüssel (z.B. des Arbeitgebers) kann bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.
Sind Kinder automatisch mitversichert?
alle unverheirateten Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind beitragsfrei beim Abschluss des Familientarifes mitversichert, sofern sie mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ab Volljährigkeit müssen diese einen eigenen Vertrag abschliessen.(Ausnahme: während einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung wie berufl. Erstausbildung, Fortbildungsmaßnahme, Studium, nicht Referendarzeit u.ä.).
Versicherungsschutz bleibt auch bestehen bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung.
Ebenso fällt die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule bis zu einem Jahr unter den versicherten Zeitraum, sowie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit ebenfalls bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung.
Können Kinder haftbar gemacht werden?
Ab Vollendung des siebten Lebensjahres können Kinder selbst zur Verantwortung für ihre Taten gezogen werden (Ausnahme: wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlt §828 BGB; muss unter Berücksichtigung der Umstände für den Einzelfall beurteilt werden). Kinder unter sieben Jahren können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. (Einige Versicherer bieten jedoch die Übernahme der Deckung für Schäden, die durch unter siebenjährige Kinder verursacht werden an.)
Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert?
Vermögensschäden sind Schäden bei denen weder eine Sache zerstört und eine Person verletzt wird. Sie sind mitversichert (Höhe je nach Gesellschaft, siehe Info´s/Leistungsvergleich der Versicherer auf unserer Seite).
Sind gemietete/geliehene Sachen mitversichert?
Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versicherbar. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.
Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses. Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine andere Partei mit im Haus, so greift nicht jede Privat-Haftpflichtversicherung. Hier sollten Sie noch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
Ist mein Partner mitversichert?
Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei mitversichert werden, hierzu muss nur der Name und das Geburtsdatum des Partners angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert (dann aber kein Single-Tarif!).
Wenn ein Paar zusammenzieht und beide bereits haftpflichtversichert sind, sollten beide Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der schon länger bestehende Vertrag beibehalten, der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.
Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter).
Welche Spezial-Risiken müssen extra versichert werden?
In der Privathaftpflicht werden einige Risiken gar nicht versichert. Hier gibt es meist (nicht alle Risiken!) einige Spezialpolicen z. B.:
- Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
- Bauherrenhaftpflicht
- Jagdhaftpflicht
- Wasserfahrzeuge (mit Motor)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Gewässerschadenhaftpflicht
Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?
Ja. (Die Geltungsdauer (meist 1 Jahr) muss jedoch bei der jeweiligen Gesellschaft angefragt werden, da diese abweichen können). Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte mit dem Versicherer besondere Vereinbarungen treffen. Die Privathaftpflicht gilt dann nicht nur während des Urlaubsaufenthaltes, sondern auch für Dienst- oder Geschäftsreisen, wenn Sie als Privatperson einen Haftpflichtschaden verursachen. Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen Sie sich jedoch "vor Ort" neu versichern.
Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses.
Einige Versicherer bieten in der Privathaftpflicht die Möglichkeit der Mitversicherung der Haftpflicht bei Vermietung von Wohnräumen. Oft sind sie im Versicherungsumfang eingegrenzt und meist melde- und kostenpflichtig. Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine zweite Partei mit im Haus, ist es ratsam eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
Ist mein (Ehe)Partner mitversichert?
Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei im Rahmen des Familientarifes mitversichert werden, hierzu muss der Partner namentlich mit angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert.
Wenn ein beide Partner zusammenziehen und beide haftpflichtversichert sind, sollten die Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der ältere Vertrag beibehalten, der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.
Was versteht man unter Mietsachschäden?
Darunter versteht man die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken genutzten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind Haftansprüche wegen Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung.
Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter).
Laufzeiten von mehr als einem Jahr führen bei vielen Anbietern zu Beitragsnachlässen zwischen 5% und 10%.
Die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden.
Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Voraussetzung für die Begleichung des Schadens ist ein rechtskräftiges Urteil des Verursachers. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehrs-RS nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.