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Die PLZ wird zur genauen Einstufung / Berechnung unbedingt benötigt.
Bei Umbauarbeiten ist grundsätzlich nur die der Neubau Anteil versichert. Schäden an bestehenden Gebäudeteilen sind ausgeschlossen, bzw. nur per Anfrage versicherbar.
Wohnfläche ist die zu Wohnzwecken genutzte Gebäudefläche, einschließlich aller AUSGEBAUTEN Speicher- und Kellerräume sowie Wintergärten.
Neubausumme sind die kompletten Baukosten incl. Energieanschlüsse, Außenbereich, aber ohne Grundstückskosten.
Eigenleistungen sind Arbeiten die durch Sie oder Freunde ausgeführt werden, also von Personen die keiner Firma angehören die im Schadenfall versichert wären. Übersteigt die Eigenleistung 20.000 EUR werden die Angebote sehr teuer.
Unter Arbeitsmaschinen fallen z.B. Bagger und Kran, nicht aber Bohrmaschinen oder Sägen. Wenn Sie hier selbst Arbeiten ausführen, erhalten Sie noch einen gesonderten Fragebogen.
Sobald Sie im Haus wohnen, erlischt die Feuerrohbau und Bauleistungsversicherung und die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Deckung, zB. bei Feuer, Leitungs- und Sturmwasserschäden
Die Einstufung ist sehr wichtig. Die meisten Häuser haben BAK 1. Sollten Sie ein Fertigteil- oder Fachwerkhaus haben, achten Sie bitte genau auf die richtige Einstufung. Unter weiche Dachung fällt zB: Schilf, Reed, Stroh.
Gebäude unter Denkmalschutz müssen besonders versichert werden. Meist ist ein Wertgutachten erforderlich.
Zusätzlich versicherbar sind Schäden durch Gewässer und/oder durch Grundwasser, das durch Gewässer beeinflusst wird infolge von un- oder außergewöhnlichem Hochwasser.
Darunter fallen Anlagen zur Umwandlung von Sonnenenergie in elektrischen Strom oder Wärmeenergie.
Anlage für geothermische Energie aus der Erde über Erdwärmesonde oder Erdwärmekollektoren.
Darunter fallen (Pfahl- Brunnen- Senkkastengründung, Baugrundverbesserung, Baugrubenumschließung, Wasserhaltung, geklebte oder geschweißte wasserdruckhaltende Dichtungen)
Darunter fallen Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe.
Einschluss Baugrund, Bodenmassen, Schadensuchkosten, zusätzliche Aufräumungskosten im Totalschadenfall (je nach Tarif bis 50.000 EUR incl.)
Versicherungsauswahl
Eine Bauherrenhaftpflicht zahlt Schäden an Dritten, die Ihr Bauvorhaben verursacht. Bsp.: Ein Besucher bricht sich auf Ihrer Baustelle ein Bein.
Da eine Wohngebäudeversicherung erst ab Bezug des Hauses beginnt, benötigen Sie während der Bauzeit eine Bauleistungsversicherung. Die üblichen Schäden sind zB Sturmschäden oder Rohrbruchschäden während des Baus. Auch Diebstahl kommt öfter vor, allerdings gelten hier strenge Richtlinien, damit die Versicherung zahlt.
Wenn Ihr Bau vor Einzug durch Feuer oder Blitzschlag beschädigt wird, zahlt das die Feuerrohbauversicherung. Dieses Risiko kann im Bauleistungsvertrag für einen Aufpreis eingeschlossen werden.
Wenn Ihr Bau vor Einzug durch Feuer oder Blitzschlag beschädigt wird, zahlt das die Feuerrohbauversicherung. Normalerweise ist die Versicherung für die Bauzeit kostenlos, der Vertrag muß aber dann bei der gewählten Versicherung mindestens nach Fertigstellung ein Jahr bestehen bleiben.
Sie müssen die Erstinformation lesen und herunterladen um eine Berechung durchführen zu können!

Erstinformationen zu Ihrem Versicherungsvermittler

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Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV

Dirk Natschke
Versicherungsmakler
Schillerstr. 3
09366 Stollberg
Telefon: 037296-927396
E-Mail: versicherung@mr-money.de

Vermittlerstatus
Wir sind tätig als Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Versicherungsmakler sind nicht gesellschaftsgebunden und sind gesetzlich verpflichtet dem Kunden einen angemessenen Marktüberblick zu verschaffen.

Beratung und Vergütung
Wir beraten und vermitteln gemäß den gesetzlichen Vorgaben und erhalten für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der jeweiligen Gesellschaft. Für Sie als Kunde ist unsere Beratungsleistung kostenfrei.

Abhängigkeiten über Beteiligungen
Es bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen des Vermittlers von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals des Vermittlers.

Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer Chemnitz
Straße der Nationen 25
09111 Chemnitz

Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850 (20 Cent/Anruf aus dt. Festnetz, max. 60 Cent/Anruf aus Mobilfunk)

Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info
Registernummer: D-EP1V-ND7DD-71

Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

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