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Download-Icon Erstinfo runterladen Erstinformation herunterladen PDF-Datei

Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV

Erst-/Statusinformation

gemäß § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung

von

HÜSING GMBH
Versicherungsmakler
Scheideweg 120 , 45966 Gladbeck
Telefon: 02043 / 928337
Fax: 02043 / 928338
Internet: www.huesing24.de
E-Mail: info@huesing24.de

Geschäftsführer: Herr Thorsten Hüsing

Handelsregisternummer: HRB 4078, Amtsgericht Gelsenkirchen


§34d GewO

Berufsbezeichnung:
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Registernummer: D-ARQ4-PY8NQ-56

Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:
IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Deutschland
https://www.ihk-nordwestfalen.de/

Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 0180-600-585-0 *
www.vermittlerregister.info
* 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen

Schlichtungsstellen
Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr

Berufsrechtliche Regelungen sind insbesondere:

  • § 34 d Gewerbeordnung
  • §§ 59 - 68 VVG
  • VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Berufsrechtliche Regelungen:
Unsere Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung unserer Tätigkeit erfolgt als:

  • in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
  • Kombination aus beidem.

Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.


Beschwerdemanagement

Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden im Rahmen unseres Beschwerdemanagements unverzüglich bearbeitet.


Transparenzverordnung (TVO)

Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene
Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiges Thema!
Daher beraten wir unsere Kunden unter anderem auch zu nachhaltigen Kapitalanlagen bei den von uns vermittelten Produkten individuell und persönlich.

Aktuell können diese gut bei fondsgebundenen Produkten durch die Auswahl von ESG-konformen Investmentfonds dargestellt werden. Im Rahmen der individuellen Beratung weisen wir auf erkennbare Vor- bzw. Nachteile hin.

Bei sonstigen Versicherungsprodukten ist derzeit die Betrachtung der nachhaltigen Kapitalanlage im Hinblick auf deren Kapitalstock häufig noch nicht möglich.

Für die Vermittlung von nachhaltigen Kapitalanlagen erhalten wir -und vergüten- regelmäßig die gleichen Vergütungssätze wie für andere Kapitalanlagen auch.

 

Beratungsgrundlage runterladenMitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen PDF

Im durchgeführten Produktvergleich wurden Privathaftpflichtversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 38 Versicherern und 15 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.

Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 92 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.

Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.

Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.

Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.

Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.

* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do


Teilnehmende Gesellschaften:

Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:
AIG Europe S. A., Direktion für Deutschland
AXA Versicherung AG (DBV)
Allianz Deutschland AG
Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
Ammerländer Versicherung VVaG
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
Baloise Sachversicherung AG Deutschland
BavariaDirekt Versicherung AG
Concordia VVaG
DEVK Allgemeine Versicherungs-AG
Dialog Versicherung AG
Die Haftpflichtkasse VVaG
Docura VVaG
GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
Getsafe Insurance AG
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Grundeigentümer-Versicherung VVaG
HDI Versicherung AG
HanseMerkur Allge­meine Versi­che­rung AG
INTER Allgemeine Versicherung AG
Interlloyd Versicherungs-AG
Interrisk Versicherungs- Aktiengesellschaft
Janitos Versicherung AG
LBN VVaG
Medien-Versicherung a.G. Karlsruhe
Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG
NV-Versicherungen VVaG
Neodigital AG
Oberösterreichische Versicherung AG
Ostangler Brandgilde VVaG
R+V Versicherung AG
Rhion Versicherung AG
Sparkassen DirektVersicherung AG
VHV Allgemeine Versicherung AG
VPV Allgemeine Versicherungs-AG
Waldenburger Versicherung AG
Würzburger Versicherungs-AG
Zurich Versicherung Aktiengesellschaft

Assekuradeure (Versicherungsdienstleister):
AMEXPool AG
Adam Riese GmbH
Adcuri GmbH
Allstern - Assekuradeur GmbH & Co. KG
BesserGrün GmbH
ConceptIF Group AG
DEMA Deutsche Versicherungsmakler AG
Degenia Versicherungsdienst AG
Domcura AG
Konzept & Marketing GmbH
Pangaea Life GmbH
S.L.P. Vertriebsservice AG
Syncro24 - assekuradeur GmbH
Versicherungsagentur E-Invest Consulting GmbH
prokundo GmbH


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Informationen:
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  • Versicherungssumme
  • Ausfalldeckung
  • Kinder unter 7 Jahre
  • Selbstbeteiligung

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Bei vielen Gesellschaften bekommen Sie einen Rabatt von 5-10%, wenn Sie eine Laufzeit von mehr als einem Jahr wählen.

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Die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden.

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Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Voraussetzung für die Begleichung des Schadens ist ein rechtskräftiges Urteil des Verursachers. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).

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Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehrs-RS nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.

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Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.

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