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Pedelec/E-Bike/Fahrradversicherung Vergleich

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Pfeil unten VersicherungsvermittlerErstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler

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Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV

Erst-/Statusinformation

gemäß § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung

von

HÜSING GMBH
Versicherungsmakler
Scheideweg 120 , 45966 Gladbeck
Telefon: 02043 / 928337
Fax: 02043 / 928338
Internet: www.huesing24.de
E-Mail: info@huesing24.de

Geschäftsführer: Herr Thorsten Hüsing

Handelsregisternummer: HRB 4078, Amtsgericht Gelsenkirchen


§34d GewO

Berufsbezeichnung:
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Registernummer: D-ARQ4-PY8NQ-56

Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:
IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Deutschland
https://www.ihk-nordwestfalen.de/

Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 0180-600-585-0 *
www.vermittlerregister.info
* 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen

Schlichtungsstellen
Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr

Berufsrechtliche Regelungen sind insbesondere:

  • § 34 d Gewerbeordnung
  • §§ 59 - 68 VVG
  • VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Berufsrechtliche Regelungen:
Unsere Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung unserer Tätigkeit erfolgt als:

  • in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
  • Kombination aus beidem.

Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.


Beschwerdemanagement

Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden im Rahmen unseres Beschwerdemanagements unverzüglich bearbeitet.


Transparenzverordnung (TVO)

Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene
Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiges Thema!
Daher beraten wir unsere Kunden unter anderem auch zu nachhaltigen Kapitalanlagen bei den von uns vermittelten Produkten individuell und persönlich.

Aktuell können diese gut bei fondsgebundenen Produkten durch die Auswahl von ESG-konformen Investmentfonds dargestellt werden. Im Rahmen der individuellen Beratung weisen wir auf erkennbare Vor- bzw. Nachteile hin.

Bei sonstigen Versicherungsprodukten ist derzeit die Betrachtung der nachhaltigen Kapitalanlage im Hinblick auf deren Kapitalstock häufig noch nicht möglich.

Für die Vermittlung von nachhaltigen Kapitalanlagen erhalten wir -und vergüten- regelmäßig die gleichen Vergütungssätze wie für andere Kapitalanlagen auch.

 

Pfeil unten FAQMitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG

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Beratungsgrundlage runterladenMitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen PDF

Im durchgeführten Produktvergleich wurden Fahrradversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 9 Versicherern und 2 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.

Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 29 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.

Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.

Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.

Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.

Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.

* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do


Teilnehmende Gesellschaften:

Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:
Ammerländer Versicherung VVaG
GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
Häger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Janitos Versicherung AG
Medien-Versicherung a.G. Karlsruhe
NV-Versicherungen VVaG
Neodigital AG
Waldenburger Versicherung AG
covr.it Technologies GmbH

Assekuradeure (Versicherungsdienstleister):
Adam Riese GmbH
Adcuri GmbH


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Doppelt versichert, heißt doppelte Arbeit:

  • Wußten Sie, dass immer zuerst Ihre Hausratversicherung bezahlen muss? Nur wenn diese NICHT oder nicht ALLES zahlt, dürfen Sie den Schaden noch einmal bei der Fahrraddiebstahlversicherung einreichen. Der Fachausdruck dazu heißt: Subsidiaritätsklausel.
    Allerdings gibt es auch positive Ausnahmen, denn einige Neodigital-Tarife haben diese Klausel nicht.
Hier haben wir die Vor- und Nachteile zusammengefasst.

Diebstahl in der
Fahrrad-Versicherung
Diebstahl in unserer
Hausrat-Versicherung
  • gilt nur für das genannte Rad und muss im Antrag genannt werden
  • Höhe der Erstattung nimmt mit zunehmenden Alter ab
  • Spezielle Sicherungsvorschriften, z.B. bestimmtes Schloss.
  • In Kellerräumen muss das Rad auch mit Schloss gesichert werden.
  • Diebstahl fest verschraubter Teile sind meist mitversichert - Navigeräte, Gepäck oder Ähnliches dagegen nur in wenigen Tarifen.
  • gilt für alle Fahrräder der Familie bis 10.000 EUR.
  • Fahrräder müssen nicht im Antrag angegeben werden
  • Neuwerterstattung, ganz gleich wie alt
  • Faire Sicherungsvorschriften, kein spezielles Schloss nötig
  • Nur wenn das gesamte Rad gestohlen wird, werden auch Anbauteile und Zubehör ersetzt.

Achtung Polizei:

  • Es klingt zwar angenehm, dass auch Teilediebstahl versichert ist, aber bedenken Sie: Jeder Diebstahl muss polizeilich zur Anzeige gebracht werden! Hier stehen Aufwand und Nutzen oftmals nicht im Verhältnis.
    Allerdings gibt es auch positive Ausnahmen, denn einige Neodigital Tarife leisten auch ohne polizeiliche Meldung.

Gewußt wie:

  1. Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Hausrat-Versicherung Fahrrad-Diebstahl schon enthält oder erhöhen Sie den Fahrrad-Einschluss entsprechend.
  2. Unser TIPP: Nutzen Sie unsere Hausrat-SPEZIAL-Tarife. Diese haben bestmögliche Leistungen und Fahrrad-Diebstahl ist in ausreichender Höhe enthalten.
  3. Die Fahrrad-Kasko (Reparatur-Versicherung) schließen Sie dann zusätzlich über einen weiteren geeigneten Tarif ab. So erhalten Sie bestmögliche Leistungen zum kleinsten Preis.
Informationen:
  • Versicherungssumme

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Punkte
Die Punkte berechnen sich wie folgt aus dem Leistungsvergleich:
Grüner Haken = 2 Punkte
Grüner Halbkreis = 1 Punkt
Kein oder anderes Symbol = 0 Punkte
 
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