Bauherrenhaftpflicht/Bauleistung Vergleich

Aufnahme des gewünschten Versicherungsbedarfs
Auf Grund Ihrer nachfolgenden Angaben wird die von Ihnen gewünschte Versicherungsart gemäß Ihrer persönlichen Bedürfnisse ermittelt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Bauartklassen-Einteilung (BKL) - (Fertighäuser siehe unten)
Außenwände Dachung
BAK I - Massiv-Mauerwerk, Beton Hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall,
gesandete Dachpappe
BAK II - Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- und Glasfüllung; Stahl- oder Stahlbetonkon-struktion mit Wandplatten-verkleidung aus nicht brennbarem Material (z.B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff) siehe 1
BAK III - Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruk-tion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbeton-konstruktion mit Wandplat-tenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten siehe 1
BAK IV - wie Klasse I oder II Weich z.B. vollständig oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.ä.
 
Fertighausgruppen (FGH)
Außenwände Dachung
FHG I - In allen Teilen - einschl. der tragenden Konstruktion - aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv) hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe
FHG II - Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z.B.
Putz, Klinkersteine, Gips-platten, Asbestzement, Profilblech, kein Kunststoff
siehe 1
FHG III - Wie FHG II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung siehe 1

Pfeil unten VersicherungsvermittlerErstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler

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Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV

Erst-/Statusinformation

gemäß § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung

von

HÜSING GMBH
Versicherungsmakler
Scheideweg 120 , 45966 Gladbeck
Telefon: 02043 / 928337
Fax: 02043 / 928338
Internet: www.huesing24.de
E-Mail: info@huesing24.de

Geschäftsführer: Herr Thorsten Hüsing

Handelsregisternummer: HRB 4078, Amtsgericht Gelsenkirchen


§34d GewO

Berufsbezeichnung:
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Registernummer: D-ARQ4-PY8NQ-56

Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:
IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Deutschland
https://www.ihk-nordwestfalen.de/

Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 0180-600-585-0 *
www.vermittlerregister.info
* 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen

Schlichtungsstellen
Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr

Berufsrechtliche Regelungen sind insbesondere:

  • § 34 d Gewerbeordnung
  • §§ 59 - 68 VVG
  • VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Berufsrechtliche Regelungen:
Unsere Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung unserer Tätigkeit erfolgt als:

  • in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
  • Kombination aus beidem.

Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.


Beschwerdemanagement

Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden im Rahmen unseres Beschwerdemanagements unverzüglich bearbeitet.


Transparenzverordnung (TVO)

Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene
Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiges Thema!
Daher beraten wir unsere Kunden unter anderem auch zu nachhaltigen Kapitalanlagen bei den von uns vermittelten Produkten individuell und persönlich.

Aktuell können diese gut bei fondsgebundenen Produkten durch die Auswahl von ESG-konformen Investmentfonds dargestellt werden. Im Rahmen der individuellen Beratung weisen wir auf erkennbare Vor- bzw. Nachteile hin.

Bei sonstigen Versicherungsprodukten ist derzeit die Betrachtung der nachhaltigen Kapitalanlage im Hinblick auf deren Kapitalstock häufig noch nicht möglich.

Für die Vermittlung von nachhaltigen Kapitalanlagen erhalten wir -und vergüten- regelmäßig die gleichen Vergütungssätze wie für andere Kapitalanlagen auch.

 

Pfeil unten FAQMitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG

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Beratungsgrundlage runterladenMitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen PDF

Im durchgeführten Produktvergleich wurden Neubauversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 12 Versicherern und 4 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.

Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 51 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.

Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.

Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.

Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.

Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.

* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do


Teilnehmende Gesellschaften:

Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:
AXA Versicherung AG (DBV)
Die Haftpflichtkasse VVaG
GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Helvetia International Versicherungs- Aktiengesellschaft
INTER Allgemeine Versicherung AG
Interrisk Versicherungs- Aktiengesellschaft
Ostangler Brandgilde VVaG
Rhion Versicherung AG
VHV Allgemeine Versicherung AG
Waldenburger Versicherung AG

Assekuradeure (Versicherungsdienstleister):
AMEXPool AG
ConceptIF Group AG
Degenia Versicherungsdienst AG
Syncro24 - assekuradeur GmbH


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Informationen:
  • Wert
    Neubausumme sind die kompletten Baukosten incl. Energieanschlüsse, Außenbereich, aber ohne Grundstückskosten.
  • BH-Haftpflicht
    Eine Bauherrenhaftpflicht zahlt Schäden an Dritten, die Ihr Bauvorhaben verursacht. Bsp.: Ein Besucher bricht sich auf Ihrer Baustelle ein Bein.
  • Bauleistung
    Da eine Wohngebäudeversicherung erst ab Bezug des Hauses beginnt, benötigen Sie während der Bauzeit eine Bauleistungsversicherung. Die üblichen Schäden sind zB Sturmschäden oder Rohrbruchschäden während des Baus. Auch Diebstahl kommt öfter vor, allerdings gelten hier strenge Richtlinien, damit die Versicherung zahlt.
  • Bauleistung SB
    In jeder Bauleistungsversicherung ist eine Selbstbeteiligung enthalten. Üblich sind 250 EUR.
  • Einmaliger Beitrag
    Der Beitrag ist beim Abschluß einmalig fällig. Auch wenn Sie eher mit dem Bau fertig sind, gibt es kein Geld zurück.
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Punkte
Die Punkte berechnen sich wie folgt aus dem Leistungsvergleich:
Grüner Haken = 2 Punkte
Grüner Halbkreis = 1 Punkt
Kein oder anderes Symbol = 0 Punkte
 
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