Erstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler

Information nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV
Unternehmen:
Finanzbüro Klauck & Stephan
Versicherungs- und
Finanzierungsvermittlungs GmbH & Co. KG
Sitz der Gesellschaft
Bahnhofstraße 40, 15907 Lübben
Tel.: 03546 / 3952
Fax: 03546 / 182901
E-Mail:
service@finanzbuero.de
web: www.finanzbuero.de
Gewerbeamt Lübben
Amtsgericht Cottbus HRA 0561 CB
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:
Finanzbüro Klauck & Stephan
Verwaltungs GmbH
Bahnhofstraße 40, 15907 Lübben
diese vertreten durch die Geschäftsführer:
Andreas Klauck und Norman Schreiber
Gewerbeamt Lübben
Amtsgericht Cottbus HRB 11220 CB
Erlaubnisbehörde
Industrie- und Handelskammer Cottbus
Goethestrasse 1, 03046 Cottbus
als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der
Gewerbeordnung (GewO)
gemeinsame Registerstelle nach §
11 a Abs. 1 GewO
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
(DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: +49 (0) 180-600 585-0 (20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz,
höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000
E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Registernummer: D-PHDD-JOWD5-28
Beratung:
Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.
Art und Quelle der Vergütung:
Für die Vermittlung und die Betreuung von Versicherungsverträgen erhalten
wir in der Regel Courtagen oder Provisionen die von den
Versicherungsunternehmen an uns ausgezahlt, aber wirtschaftlich von Ihnen
getragen werden, da sie in den Versicherungsprämien enthalten sind.
Über die vorgenannten Vergütungen hinaus erhalten wir keine anderen
Zuwendungen.
Information zur Teilnahme am
Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsordnung
verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden
Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und
Pflegeversicherung
Postfach 060222, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Graurheindorfer Straße 108, 53117
Bonn
(weitere Informationen unter: www.bafin.de [Stichwort: Ombudsleute])
Schlichtungsstelle für gewerbliche
Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
Online Streitbeilegung gemäß Artikel 14
Absatz 1 ODR-VO
Die Europäische Union stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
(OS-Plattform) bereit:
https://webgate.ec.europe.eu/odr/main/
Wir sind als Mehrfachagent für
folgende Versicherungsunternehmen tätig:
Adam Riese GmbH, Adcuri GmbH, Adler Versicherung AG, AIG Europe Limited,
Allianz Lebensversicherung AG, Allianz Private Krankenversicherungs-AG,
Ammerländer Versicherung VVaG, ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, ARAG
Krankenversicherungs-AG, AXA Versicherung AG, AXA Lebensversicherung AG,
AXA Krankenversicherung AG, Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG,
Barmenia Krankenversicherung a.G., Basler Lebensversicherungs-AG, Basler
Sachversicherungs-AG, Concordia Versicherungsgruppe, DentAssec GmbH, Die
Haftpflichtkasse VVaG, Deutsche Lebensversicherungs-AG, DKV Deutsche
Krankenversicherung AG, DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG,
Dortmunder Lebensversicherung AG, ERGO Lebensversicherung AG, ERGO
Versicherung AG, Feuersozietät Berlin-Brandenburg Versicherung AG,
Dialog Versicherung AG, HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG,
HanseMerkur Krankenversicherung AG, HDI Versicherung AG, HDI
Lebensversicherung AG, Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft
AG, Hiscox Insurance Company Ltd., InterRisk Versicherungs-AG, InterRisk
Lebensversicherungs-AG, Janitos Versicherung AG, KS/AUXILIA
Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Lebensversicherung von 1871 a.G.,
Mannheimer Versicherung AG, Mannheimer Krankenversicherung AG,
Manufaktur Augsburg GmbH, Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG,
Münchener Verein Krankenversicherung a.G., NRV Neue
Rechtsschutzversicherung AG, Nürnberger Allgemeine Versicherungs AG,
Nürnberger Lebensversicherung AG, Nürnberger Krankenversicherung AG, OCC
Assekuranzkontor GmbH, ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, PharmAssec
GmbH, prokundo GmbH, Proxalto Lebensversicherung AG, PVAG
Polizeiversicherungs-AG, Qualitypool GmbH, ROLAND
Rechtsschutzversicherungs-AG, R&V Versicherung AG, Signal-Iduna
Krankenversicherung a.G., Signal-Iduna Lebensversicherung a.G.,
Signal-Iduna Allgemeine Versicherung AG, Skandia Lebensversicherung AG,
Stuttgarter Versicherung AG, Stuttgarter Lebensversicherung a.G.,
SwissLife AG, Swiss Life Partner Service- und Finanzvermittlungs GmbH,
S.L.P. Vertriebsservice AG, Uelzener Allgemeine
Versicherungsgesellschaft a.G., uniVersa Allgemeine Versicherung AG,
uniVersa Krankenversicherung a.G., uniVersa Lebensversicherung a.G., VHV
Allgemeine Versicherung AG, VitAssec GmbH, Volkswohl Bund
Lebensversicherung a.G., Volkswohl Bund Sachversicherung AG,
Württembergische Versicherung AG, Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG, ZURICH Insurance plc (Niederlassung für
Deutschland)
Ergänzende Mitteilungen
1.Der Vermittler (Mehrfachagent) hält keine unmittelbare oder mittelbare
Beteiligung von mehr als 10 % derStimmrechte oder des Kapitals an einem
Versicherungsunternehmen.
2.Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare
Beteiligung von mehr als 10 % derStimmrechte oder des Kapitals am
Vermittler.
Besondere Vereinbarung:
Pflege und gesetzliche Rentenversicherung sind nicht Gegenstand der
Beratung und Dokumentation
–Auskünfte und Produkte hinsichtlich dieser Themen sind nicht vom
Vermittler zu erhalten.
Der Kunde bestätigt, dass er diese Informationen vor der Abgabe einer Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages zielt, erhalten hat!
Besondere Vereinbarung:
Die Einwilligungserklärung Datenschutz wurde dem/den Kunden ausgehändigt
und von ihm/ihnen zur Kenntnis genommen! Sie ist außerdem jederzeit
unter https://finanzbuero.de/datenschutz/
abrufbar.
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG

Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen ![]()
Im durchgeführten Produktvergleich wurden Hausratversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 19 Versicherern und 4 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 92 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:
Hausrat sind alle zum Ge- und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition "Alles was Sie beim Umziehen mitnehmen". Auch wenn diese Definition rechtlich nicht 100% richtig ist, ist sie leicht verständlich.
Beispiel sind: Wohnungseinrichtung, Elektro- u. Gasgeräte,
Lebens- u. Genussmittel,
Gebäudebestandteile und sonstige Installationen, die Sie als Mieter/Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung angeschafft haben,
Wertsachen
Was umfasst die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung deckt folgende Grundgefahren ab: Brand, Blitzschlag, Explosion Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden Sturm, Hagel sowie auch die evtl. daraus entstehenden Schäden Gute Deckungen umfassen Sondereinschlüsse oder lassen diese mitversichern: Überspannungsschäden durch Blitzschlag (meist bis 5% mitversichert) Glasbruchschäden an Mobiliar-/Gebäudeverglasungen Glaskeramikkochflächen Fahrraddiebstahl Wasseraustritt aus Aquarien Inhalte Ihres Bankschließfachs
Welche Schäden deckt die Hausratversicherung NICHT ab?
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit vorsätzlich herbeigeführte Schäden Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art Schäden durch Kernenergie Ebenfalls nicht eingeschlossen sind Schäden durch Sturmflut Einbruchdiebstahl-/Beraubungsschäden, die durch bei Ihnen wohnende Personen begangen werden
Was ist eine Unterversicherung/Unterversicherungsverzicht?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert (meist der Neuwert) der versicherten Schäden höher ist als die Versicherungssumme. Sollte es hier zu einem Schadenfall kommen, wird bei bestehender Unterversicherung der Schaden auch nur anteilig beglichen, auch wenn der Gesamtschaden unterhalb der versicherten Summe liegt. Es wird nach folgender Formel gekürzt: Schaden x Versicherungssumme % Versicherungswert = Entschädigung
Wie weit erstreckt sich der Versicherungsschutz meiner Hausratversicherung?
in der im Versicherungsschein genannten Wohnung bei Umzug in der neuen Wohnung während des Umzugs in eine neue Wohnung, längstens jedoch für 8 Wochen nach Umzugsbeginn in beiden Wohnungen in den zur Wohnung dazugehörenden Keller- und Speicherräumen in Nebengebäuden, sofern sie auf dem gleichen Grundstück stehen in Ihrer Garage, die sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet (doch nur wenn diese privaten Zwecken dient) in Räumen, welche Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen, begrenzt auf Ihnen gehörenden Waschmaschinen und Wäschetrocknern außerhalb Ihrer Wohnung weltweit vorübergehend (je nach Bedingungen für Außenversicherung der einzelnen Gesellschaften)
Nein. Solange er keinen eigenen Haushalt gründet, sind die Sachen im Rahmen der elterlichen Hausratversicherung für die Dauer der Grundwehr- oder Ersatzdienstzeiten versichert.
Ab wann ist eine Wohnung NICHT ständig bewohnt?
Nach den Tarifwerken der Hausratversicherung ist eine Wohnung dann nicht ständig bewohnt, wenn sich über 60 Tage hinweg keine aufsichtsberechtigte volljährige Person über Nacht in der Wohnung aufhält. Bei diesen nicht-ständig-bewohnten-Wohnungen ist die Risikoprämie etwa doppelt so hoch wie bei ständig bewohnten Haushalten. Zusätzlich sind eine ganze Reihe von Gegenständen in diesem Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten?
Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heißt in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern. In diesem Fall ist zu empfehlen, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der regelmäßigen Kontrolle Ihrer Wohnung beauftragen.
Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über meinen Hausratvertrag versichert?
Nein. Er muss seine Sachen selbst versichern. Anders wäre es, wenn Sie ihm ein möbliertes Zimmer zur Verfügung stellen. Ihre eigenen Sachen, die der Untermieter mit Ihrer Zustimmung benutzt, sind versichert.
Wer braucht eine Hausratversicherung?
Wenn der Hausrat mit Leichtigkeit zu ersetzen ist, weil er nur aus Pappkartons und billigem Inventar besteht, ist eine Versicherung oft überflüssig. Je hochwertiger und teuerer Ihr Hausrat ist, desto sinnvoller wird die Versicherung. Nach einem Wohnungsbrand ist dann ein großer finanzieller Aufwand nötig, um den gewohnten Lebensstandard wieder herzustellen.
Unter dem Begriff der Feuerschäden werden Schäden durch Brand, direkten Blitzeinschlag (es gibt auch den indirekten, siehe Überspannungsschäden), und Explosion zusammengefasst. Schwelbrände werden von dieser Definition nicht erfaßt, da Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen eine offene Flamme voraussetzt. Auch der Tatsache, daß Fernseher implodieren wird hier nicht Rechnung getragen. Diese Ausschlüsse werden aber von vielen Gesellschaften inzwischen mit angeboten.
Schäden durch Leitungswasser entstehen durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus dem Rohrsystem oder fest damit verbundenen Anlagen.
Wenn bei Ihnen eingebrochen wird, werden die gestohlenen Gegenstände durch die Hausratversicherung ersetzt. Sollten die Einbrecher aber auch die Wohnung noch verwüßten oder Gegenstände zerstören, spricht man von Vandalismus. Auch solche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Sturm (laut Definition eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8) und Hagel sind eher selten für Schäden am Hausrat verantwortlich. Wenn es doch vorkommen sollte, wird der Schaden meistens umso grösser.
Längere Abwesenheit von der Wohnung
Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heisst in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Alle Umstände, die zu einer Erhöhung des Risikos für die Versicherung führen, sollten Sie der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen. Vorsicht: Eine Gefahrenerhöhung kann bereits ein Baugerüst darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird.
Wird Ihre Wohnung z.B. nach einem Wasserschaden unbewohnbar, werden Hotelkosten ersetzt.
Schäden durch StromausfallSchäden durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.
Schäden durch StromausfallSchäden durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.
Wenn zum Beispiel Ihr Fernseher implodiert.
Im Wäschetrockner entzündet sich die Kleidung beim Trocken. Wenn Sie die Nutzwärmeschäden eingeschlossen haben, bekommen Sie auch den Wäschetrockner ersetzt, also da wo die Nutzwärme entsteht. Sonst würden nur Folgeschäden bezahlt werden.
Anprall/Absturz von Luftfahrzeugen / Anprall von Fahrzeugen
ein KFZ gegen Ihr Haus und es fällt der TV vom Tisch, erhalten Sie Ersatz.
Wasserverlust infolge Rohrbruch
Hier ist der finanzielle Schaden des weglaufenden Wassers versichert.
Es werden die Schäden durch auslaufendes Wassers versichert, nicht das Aquarium / Wasserbett selbst.
z.B. das Bahnhofsschließfach
Bei stationären Aufenthalt werden entwendete Sachen bezahlt.
Diebstahl von Wäsche und Kleidung auf dem Versicherungsgrundstück
Falls Ihre Slips von der Leine gestohlen werden, muß das polizeilich gemeldet werden, wenn Sie Ersatz haben wollen.
Diebstahl von Gartenmöbeln/-geräten auf dem Versicherungsgrundstück
Hier müssen diese nicht sonderlich gesichert sein, aber eine polizeiliche Meldung muß erfolgen
Diebstahl aus verschlossenen KFZ
Gilt nur bei Einbruch bei verschlossenen KFZ, elektronische Geräte wie Notebooks im Kofferraum sind meist ausgeschlossen
Wenn Ihr Schmuck aus dem Banktresor gestohlen wird...
Rückreisekosten aus dem Urlaub
In Erweiterung des § 2 AL-VHB 2003 ersetzt der Versicherer Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles gemäß AL-VHB 2003 vorzeitig seine Urlaubsreise abbricht und an den Schadenort reist. Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von höchstens sechs Wochen.
Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben
Versichert sind alle Glasscheiben der Wohnung, also Mobiliarverglasung, Türen, Fenster, Aquarien, aber keine Trinkgläser, Glas-Cerankochflächen falls eingeschlossen.
Wird das angeschlossene Fahrrad im Freien gestohlen oder der Keller aufgebrochen, wird dies zum Anschaffungspreis ersetzt.
Die vereinbarte Versicherungssumme bildet die Höchstentschädigungsgrenze nach einem Totalschaden. Wir empfehlen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, damit nach einem Schaden durch den Versicherer keine Abzüge wegen möglicher Unterversicherung vorgenommen werden. Dieser Unterversicherungsverzicht erfordert je nach Anbieter und Tarif eine Versicherungssumme in Höhe von 600-700 EUR/qm Wohnfläche. Beachten Sie: Ohne Eingabe der Versicherungssumme wird automatisch der richtige Wert für den Unterversicherungsverzicht ermittelt.
Wenn elektrische Geräte (z.B. TV, DVD, PC) durch Überspannung kaputt gehen, werden diese zum Neuwert ersetzt.
Auch bei Fahrraddiebstahl gilt Neuwertersatz. Achten Sie besonders auf Anbieter, die auf die Nachtzeitklausel verzichten und auch dann Schadenersatz leisten, wenn das Fahrrad in der Zeit zwischen 22:00-06:00 Uhr entwendet wurde. Bedingung: Das Fahrrad muss vor dem Diebstahl in geeigneter Weise gesichert (angeschlossen) gewesen sein.
Schaden-Beispiel:
Sie fahren mit Ihrem Fahrrad einkaufen, schließen es vor dem Geschäft ordnungsgemäß an. Trotzdem wird Ihr Fahrrad gestohlen.
In Einfamilienhäusern ist die Mobiliar- und Gebäudeverglasung versichert. In Mehrfamilienhäusern ist zu prüfen, ob der Eigentümer bereits eine Glasversicherung für die Gebäudeverglasung abgeschlossen hat. In diesen Fällen gilt nur die Mobiliarverglasung als vereinbart.
Dazu gehören Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben. Sturm oder Hagelschäden sind schon in der normalen Versicherung enthalten!
Schaden-Beispiel:
Durch starke Niederschläge wird Ihr Keller überflutet und die darin stehenden Möbel (z.B. Gefrierschrank) kommen zu Schaden.
Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken, Münzen, Sachen aus Silber/Gold/Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Plastiken), Sachen über 100 Jahre alt. Möbelstücke fallen nicht unter Wertsachen!