Bauherrenhaftpflicht/Bauleistung Vergleich

Aufnahme des gewünschten Versicherungsbedarfs
Auf Grund Ihrer nachfolgenden Angaben wird die von Ihnen gewünschte Versicherungsart gemäß Ihrer persönlichen Bedürfnisse ermittelt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Versicherungsauswahl
 
 
 
 
Sie müssen die Erstinformation lesen und herunterladen um eine Berechung durchführen zu können!
  Berechnung wird geladen
Bauartklassen-Einteilung (BKL) - (Fertighäuser siehe unten)
Außenwände Dachung
BAK I - Massiv-Mauerwerk, Beton Hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall,
gesandete Dachpappe
BAK II - Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- und Glasfüllung; Stahl- oder Stahlbetonkon-struktion mit Wandplatten-verkleidung aus nicht brennbarem Material (z.B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff) siehe 1
BAK III - Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruk-tion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbeton-konstruktion mit Wandplat-tenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten siehe 1
BAK IV - wie Klasse I oder II Weich z.B. vollständig oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.ä.
 
Fertighausgruppen (FGH)
Außenwände Dachung
FHG I - In allen Teilen - einschl. der tragenden Konstruktion - aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv) hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe
FHG II - Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z.B.
Putz, Klinkersteine, Gips-platten, Asbestzement, Profilblech, kein Kunststoff
siehe 1
FHG III - Wie FHG II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung siehe 1

Pfeil unten VersicherungsvermittlerErstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler

SchließenDownload-Icon Erstinfo runterladen Erstinformation herunterladen PDF-Datei

Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV

innofima GmbH
- Ihr innovativer Finanzmakler -
Zum Eistruper Feld 9
49143 Bissendorf
Telefon: 05402/9855990
E-Mail: kontakt@innofima.de

- nachfolgend Versicherungsmakler genannt -

"innofima GmbH - Ihr innovativer Finanzmakler -" ist als Versicherungsmakler auf der Grundlage einer Gewerbegenehmigung gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beinhaltet die Beratung.

Erlaubnisbehörde für die Erteilung vorgenannter Gewerbegenehmigung ist:
Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück

Der Kunde kann die Eintragung im Vermittlerregister bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850 (0,20 Euro/Anruf)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de, Registerabruf: www.vermittlerregister.info

Die Registrierungs-Nummer des Versicherungsmaklers lautet: D-FOY8-UMF44-75

Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zur außergerichtlichen Streitbeilegung an nachfolgende Schlichtungsstellen wenden:

Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de

Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung von den Versicherungsgesellschaften in Form einer Provision/Courtage, die in der Versicherungsprämie des Kunden enthalten ist. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

 

X
Absenden Schließen
Platzhalter
Informationen:
  • Wert
    Neubausumme sind die kompletten Baukosten incl. Energieanschlüsse, Außenbereich, aber ohne Grundstückskosten.
  • BH-Haftpflicht
    Eine Bauherrenhaftpflicht zahlt Schäden an Dritten, die Ihr Bauvorhaben verursacht. Bsp.: Ein Besucher bricht sich auf Ihrer Baustelle ein Bein.
  • Bauleistung
    Da eine Wohngebäudeversicherung erst ab Bezug des Hauses beginnt, benötigen Sie während der Bauzeit eine Bauleistungsversicherung. Die üblichen Schäden sind zB Sturmschäden oder Rohrbruchschäden während des Baus. Auch Diebstahl kommt öfter vor, allerdings gelten hier strenge Richtlinien, damit die Versicherung zahlt.
  • Bauleistung SB
    In jeder Bauleistungsversicherung ist eine Selbstbeteiligung enthalten. Üblich sind 250 EUR.
  • Einmaliger Beitrag
    Der Beitrag ist beim Abschluß einmalig fällig. Auch wenn Sie eher mit dem Bau fertig sind, gibt es kein Geld zurück.
            49 von 95
Punkte
Die Punkte berechnen sich wie folgt aus dem Leistungsvergleich:
Grüner Haken = 2 Punkte
Grüner Halbkreis = 1 Punkt
Kein oder anderes Symbol = 0 Punkte
 
Möchten Sie die angezeigten Tarife an Ihre E-Mail-Adresse senden?

Angebotsanfrage für Neubau-Versicherung

Gesellschaft:
 
Tarif:
 
. .