Tarife werden geladen...
Hausratversicherung Vergleich

Dokumente mit Smartphone scannen
Fotos machen statt tippen.
Schneller zum Tarifvergleich.
Pfeil rechts
Schließen
Knipsen statt tippen: Schneller zum Tarifvergleich

Machen Sie einfach Fotos Ihres bisherigen Versicherungsscheins oder Antrags, und wir übernehmen den Rest. Unser System analysiert die Dokumente automatisch, sodass Sie nicht alle Daten selbst eintippen müssen.

Fotos machen
Scannen Sie den QR-Code mit der Kamera-App Ihres Smartphones, um mit dem Fotografieren der Versicherungsunterlagen zu beginnen.
Qr-Code
Fotos machen
Klicken Sie auf "Start", um mit dem Fotografieren der Versicherungsunterlagen zu beginnen.
oder
PDF-Dateien hochladen
Wählen Sie eine PDF-Datei von Ihrem Computer oder ziehen Sie die Datei mit der Maus hier in das Feld, um die Analyse zu starten.
Wählen Sie eine PDF-Datei von Ihrem Smartphone.
Datei hier ablegen:

Wird geladen...

Check

Die Daten wurden in das Formular übernommen
und grün hervorgehoben.

Bitte überprüfen Sie die Angaben auf Richtigkeit
und vervollständigen Sie die fehlenden Daten.

Sie können die Analyse jederzeit wiederholen.

Fehler oder falsche Daten in der Erkennung melden

Analyse wiederholen

error

Das hat leider nicht funktioniert.

Bitte fotografieren Sie die Dokumente auf denen tarifrelevante Angaben,
Versicherungssummen und -leistungen abgebildet sind,
keine allgemeinen Versicherungsbedingungen, AGBs oder ähnliches.

Machen Sie die Fotos in einer hellen Umgebung und im Hochformat.

Noch mal versuchen

Datenschutzhinweise

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Die von Ihnen hochgeladenen Versicherungsunterlagen werden sicher verarbeitet und zur Erstellung eines Versicherungsvergleichs verwendet. Im Rahmen dieses Prozesses werden Ihre Daten an unseren Partner zur weiteren Analyse übermittelt. Mit der Nutzung unseres Services erklären Sie sich mit dieser Datenübermittlung einverstanden. Alle Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) vertraulich behandelt. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere Datenschutzinformation. Die hier erfassten Daten werden automatisch wieder gelöscht und nicht dauerhaft gespeichert.

Aufnahme des gewünschten Versicherungsbedarfs
Auf Grund Ihrer nachfolgenden Angaben wird die von Ihnen gewünschte Versicherungsart gemäß Ihrer persönlichen Bedürfnisse ermittelt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
qm
 
 
 
EUR
 
EUR
 
 
 
 
Rabattrelevante Angaben
 
 
 
 
Kombirabatte für folgende Sparten-Kombinationen berücksichtigen
Kombirabatte - viele Gesellschaften bieten vergünstigte Beiträge, wenn sie bei der jeweiligen Gesellschaft mehrere Verträge abschließen.
Welche Verträge haben Sie schon oder welche Verträge wollen Sie noch abschließen?
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Bitte geben Sie an, ob Sie weitere Fragen beantworten möchten.
Welche Leistungen sind besonders wichtig?
Standardmäßig sehen Sie alle Tarife. Bei Auswahl spezifischer Leistungen werden nur passende Tarife angezeigt.

EUR

Bitte teilen Sie uns die fehlende Straße mit.
Unser System prüft sofort, ob die Strasse in unsere Datenbank aufgenommen werden kann.
Hausnummern sind dabei nicht relevant!




Wählen Sie die Strasse, die Sie berechnen möchten und klicken auf hinzufügen.

Folgende Strassen wurden gefunden:



    Bauartklassen-Einteilung (BKL) - (Fertighäuser siehe unten)
    Außenwände Dachung
    BAK I - Massiv-Mauerwerk, Beton Hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall,
    gesandete Dachpappe
    BAK II - Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- und Glasfüllung; Stahl- oder Stahlbetonkon-struktion mit Wandplatten-verkleidung aus nicht brennbarem Material (z.B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff) siehe 1
    BAK III - Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruk-tion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbeton-konstruktion mit Wandplat-tenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten siehe 1
    BAK IV - wie Klasse I oder II Weich z.B. vollständig oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.ä.
     
    Fertighausgruppen (FGH)
    Außenwände Dachung
    FHG I - In allen Teilen - einschl. der tragenden Konstruktion - aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv) hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe
    FHG II - Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z.B.
    Putz, Klinkersteine, Gips-platten, Asbestzement, Profilblech, kein Kunststoff
    siehe 1
    FHG III - Wie FHG II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung siehe 1
      Berechnung wird geladen

    Pfeil unten FAQHäufig gestellte Fragen

    Schließen

    Was gehört zum Hausrat?

    Hausrat sind alle zum Ge- und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition "Alles was Sie beim Umziehen mitnehmen". Auch wenn diese Definition rechtlich nicht 100% richtig ist, ist sie leicht verständlich. Beispiel sind: Wohnungseinrichtung, Elektro- u. Gasgeräte,
    Lebens- u. Genussmittel,
    Gebäudebestandteile und sonstige Installationen, die Sie als Mieter/Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung angeschafft haben,
    Wertsachen

    Was umfasst die Hausratversicherung?

    Die Hausratversicherung deckt folgende Grundgefahren ab: Brand, Blitzschlag, Explosion Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden Sturm, Hagel sowie auch die evtl. daraus entstehenden Schäden Gute Deckungen umfassen Sondereinschlüsse oder lassen diese mitversichern: Überspannungsschäden durch Blitzschlag (meist bis 5% mitversichert) Glasbruchschäden an Mobiliar-/Gebäudeverglasungen Glaskeramikkochflächen Fahrraddiebstahl Wasseraustritt aus Aquarien Inhalte Ihres Bankschließfachs

    Welche Schäden deckt die Hausratversicherung NICHT ab?

    Schäden durch grobe Fahrlässigkeit vorsätzlich herbeigeführte Schäden Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art Schäden durch Kernenergie Ebenfalls nicht eingeschlossen sind Schäden durch Sturmflut Einbruchdiebstahl-/Beraubungsschäden, die durch bei Ihnen wohnende Personen begangen werden

    Was ist eine Unterversicherung/Unterversicherungsverzicht?

    Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert (meist der Neuwert) der versicherten Schäden höher ist als die Versicherungssumme. Sollte es hier zu einem Schadenfall kommen, wird bei bestehender Unterversicherung der Schaden auch nur anteilig beglichen, auch wenn der Gesamtschaden unterhalb der versicherten Summe liegt. Es wird nach folgender Formel gekürzt: Schaden x Versicherungssumme % Versicherungswert = Entschädigung

    Wie weit erstreckt sich der Versicherungsschutz meiner Hausratversicherung?

    in der im Versicherungsschein genannten Wohnung bei Umzug in der neuen Wohnung während des Umzugs in eine neue Wohnung, längstens jedoch für 8 Wochen nach Umzugsbeginn in beiden Wohnungen in den zur Wohnung dazugehörenden Keller- und Speicherräumen in Nebengebäuden, sofern sie auf dem gleichen Grundstück stehen in Ihrer Garage, die sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet (doch nur wenn diese privaten Zwecken dient) in Räumen, welche Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen, begrenzt auf Ihnen gehörenden Waschmaschinen und Wäschetrocknern außerhalb Ihrer Wohnung weltweit vorübergehend (je nach Bedingungen für Außenversicherung der einzelnen Gesellschaften)

    Mein Sohn absolviert Wehr- bzw. Zivildienst in einer anderen Stadt. Benötigt er für seine Sachen eine eigene Hausratversicherung?

    Nein. Solange er keinen eigenen Haushalt gründet, sind die Sachen im Rahmen der elterlichen Hausratversicherung für die Dauer der Grundwehr- oder Ersatzdienstzeiten versichert.

    Ab wann ist eine Wohnung NICHT ständig bewohnt?

    Nach den Tarifwerken der Hausratversicherung ist eine Wohnung dann nicht ständig bewohnt, wenn sich über 60 Tage hinweg keine aufsichtsberechtigte volljährige Person über Nacht in der Wohnung aufhält. Bei diesen nicht-ständig-bewohnten-Wohnungen ist die Risikoprämie etwa doppelt so hoch wie bei ständig bewohnten Haushalten. Zusätzlich sind eine ganze Reihe von Gegenständen in diesem Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen.

    Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten?

    Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heißt in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern. In diesem Fall ist zu empfehlen, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der regelmäßigen Kontrolle Ihrer Wohnung beauftragen.

    Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über meinen Hausratvertrag versichert?

    Nein. Er muss seine Sachen selbst versichern. Anders wäre es, wenn Sie ihm ein möbliertes Zimmer zur Verfügung stellen. Ihre eigenen Sachen, die der Untermieter mit Ihrer Zustimmung benutzt, sind versichert.

    Wer braucht eine Hausratversicherung?

    Wenn der Hausrat mit Leichtigkeit zu ersetzen ist, weil er nur aus Pappkartons und billigem Inventar besteht, ist eine Versicherung oft überflüssig. Je hochwertiger und teuerer Ihr Hausrat ist, desto sinnvoller wird die Versicherung. Nach einem Wohnungsbrand ist dann ein großer finanzieller Aufwand nötig, um den gewohnten Lebensstandard wieder herzustellen.

    Schäden durch Feuer

    Unter dem Begriff der Feuerschäden werden Schäden durch Brand, direkten Blitzeinschlag (es gibt auch den indirekten, siehe Überspannungsschäden), und Explosion zusammengefasst. Schwelbrände werden von dieser Definition nicht erfaßt, da Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen eine offene Flamme voraussetzt. Auch der Tatsache, daß Fernseher implodieren wird hier nicht Rechnung getragen. Diese Ausschlüsse werden aber von vielen Gesellschaften inzwischen mit angeboten.

    Leitungswasser

    Schäden durch Leitungswasser entstehen durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus dem Rohrsystem oder fest damit verbundenen Anlagen.

    Einbruchdiebstahl/Vandalismus

    Wenn bei Ihnen eingebrochen wird, werden die gestohlenen Gegenstände durch die Hausratversicherung ersetzt. Sollten die Einbrecher aber auch die Wohnung noch verwüßten oder Gegenstände zerstören, spricht man von Vandalismus. Auch solche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.

    Sturm und Hagel

    Sturm (laut Definition eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8) und Hagel sind eher selten für Schäden am Hausrat verantwortlich. Wenn es doch vorkommen sollte, wird der Schaden meistens umso grösser.

    Längere Abwesenheit von der Wohnung

    Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heisst in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

    Gefahrerhöhung

    Alle Umstände, die zu einer Erhöhung des Risikos für die Versicherung führen, sollten Sie der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen. Vorsicht: Eine Gefahrenerhöhung kann bereits ein Baugerüst darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird.

    Hotelkosten im Schadenfall

    Wird Ihre Wohnung z.B. nach einem Wasserschaden unbewohnbar, werden Hotelkosten ersetzt.

    Schäden durch Stromausfall

    Schäden durch StromausfallSchäden durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.

    Tiefkühl-/Gefriergut

    Schäden durch StromausfallSchäden durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.

    Implosion

    Wenn zum Beispiel Ihr Fernseher implodiert.

    Nutzwärme / Sengschäden

    Im Wäschetrockner entzündet sich die Kleidung beim Trocken. Wenn Sie die Nutzwärmeschäden eingeschlossen haben, bekommen Sie auch den Wäschetrockner ersetzt, also da wo die Nutzwärme entsteht. Sonst würden nur Folgeschäden bezahlt werden.

    Anprall/Absturz von Luftfahrzeugen / Anprall von Fahrzeugen

    ein KFZ gegen Ihr Haus und es fällt der TV vom Tisch, erhalten Sie Ersatz.

    Wasserverlust infolge Rohrbruch

    Hier ist der finanzielle Schaden des weglaufenden Wassers versichert.

    Aquarien und Wasserbetten

    Es werden die Schäden durch auslaufendes Wassers versichert, nicht das Aquarium / Wasserbett selbst.

    Inhalt von Schließfächern

    z.B. das Bahnhofsschließfach

    Diebstahl aus Krankenzimmer

    Bei stationären Aufenthalt werden entwendete Sachen bezahlt.

    Diebstahl von Wäsche und Kleidung auf dem Versicherungsgrundstück

    Falls Ihre Slips von der Leine gestohlen werden, muß das polizeilich gemeldet werden, wenn Sie Ersatz haben wollen.

    Diebstahl von Gartenmöbeln/-geräten auf dem Versicherungsgrundstück

    Hier müssen diese nicht sonderlich gesichert sein, aber eine polizeiliche Meldung muß erfolgen

    Diebstahl aus verschlossenen KFZ

    Gilt nur bei Einbruch bei verschlossenen KFZ, elektronische Geräte wie Notebooks im Kofferraum sind meist ausgeschlossen

    Wertsachen im Bankgewahrsam

    Wenn Ihr Schmuck aus dem Banktresor gestohlen wird...

    Rückreisekosten aus dem Urlaub

    In Erweiterung des § 2 AL-VHB 2003 ersetzt der Versicherer Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles gemäß AL-VHB 2003 vorzeitig seine Urlaubsreise abbricht und an den Schadenort reist. Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von höchstens sechs Wochen.

    Elementarschäden

    Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben

    Glasversicherung

    Versichert sind alle Glasscheiben der Wohnung, also Mobiliarverglasung, Türen, Fenster, Aquarien, aber keine Trinkgläser, Glas-Cerankochflächen falls eingeschlossen.

    Fahrraddiebstahl

    Wird das angeschlossene Fahrrad im Freien gestohlen oder der Keller aufgebrochen, wird dies zum Anschaffungspreis ersetzt.

    X
    Absenden Schließen
    Platzhalter
    Informationen:
    • Versicherungssumme
    • Überspannung
    • Fahrrad
    • Glas
    • Elementar
    • Wertsachen

    Zurück

    Die vereinbarte Versicherungssumme bildet die Höchstentschädigungsgrenze nach einem Totalschaden. Wir empfehlen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, damit nach einem Schaden durch den Versicherer keine Abzüge wegen möglicher Unterversicherung vorgenommen werden. Dieser Unterversicherungsverzicht erfordert je nach Anbieter und Tarif eine Versicherungssumme in Höhe von 600-700 EUR/qm Wohnfläche. Beachten Sie: Ohne Eingabe der Versicherungssumme wird automatisch der richtige Wert für den Unterversicherungsverzicht ermittelt.

    Zurück

    Wenn elektrische Geräte (z.B. TV, DVD, PC) durch Überspannung kaputt gehen, werden diese zum Neuwert ersetzt.

    Zurück

    Auch bei Fahrraddiebstahl gilt Neuwertersatz. Achten Sie besonders auf Anbieter, die auf die Nachtzeitklausel verzichten und auch dann Schadenersatz leisten, wenn das Fahrrad in der Zeit zwischen 22:00-06:00 Uhr entwendet wurde. Bedingung: Das Fahrrad muss vor dem Diebstahl in geeigneter Weise gesichert (angeschlossen) gewesen sein.
    Schaden-Beispiel:
    Sie fahren mit Ihrem Fahrrad einkaufen, schließen es vor dem Geschäft ordnungsgemäß an. Trotzdem wird Ihr Fahrrad gestohlen.

    Zurück

    In Einfamilienhäusern ist die Mobiliar- und Gebäudeverglasung versichert. In Mehrfamilienhäusern ist zu prüfen, ob der Eigentümer bereits eine Glasversicherung für die Gebäudeverglasung abgeschlossen hat. In diesen Fällen gilt nur die Mobiliarverglasung als vereinbart.

    Zurück

    Dazu gehören Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben. Sturm oder Hagelschäden sind schon in der normalen Versicherung enthalten!
    Schaden-Beispiel:
    Durch starke Niederschläge wird Ihr Keller überflutet und die darin stehenden Möbel (z.B. Gefrierschrank) kommen zu Schaden.

    Zurück

    Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken, Münzen, Sachen aus Silber/Gold/Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Plastiken), Sachen über 100 Jahre alt. Möbelstücke fallen nicht unter Wertsachen!

                49 von 95
    Punkte
    Die Punkte berechnen sich wie folgt aus dem Leistungsvergleich:
    Grüner Haken = 2 Punkte
    Grüner Halbkreis = 1 Punkt
    Kein oder anderes Symbol = 0 Punkte
     
    Möchten Sie die angezeigten Tarife an Ihre E-Mail-Adresse senden?

    Angebotsanfrage für Hausrat-Versicherung

    Gesellschaft:
     
    Tarif:
     
    . .