Tarife werden geladen...
Tierhalterhaftpflicht Vergleich

Dokumente mit Smartphone scannen
Fotos machen statt tippen.
Schneller zum Tarifvergleich.
Pfeil rechts
Schließen
Knipsen statt tippen: Schneller zum Tarifvergleich

Machen Sie einfach Fotos Ihres bisherigen Versicherungsscheins oder Antrags, und wir übernehmen den Rest. Unser System analysiert die Dokumente automatisch, sodass Sie nicht alle Daten selbst eintippen müssen.

Fotos machen
Scannen Sie den QR-Code mit der Kamera-App Ihres Smartphones, um mit dem Fotografieren der Versicherungsunterlagen zu beginnen.
Qr-Code
Fotos machen
Klicken Sie auf "Start", um mit dem Fotografieren der Versicherungsunterlagen zu beginnen.
oder
PDF-Dateien hochladen
Wählen Sie eine PDF-Datei von Ihrem Computer oder ziehen Sie die Datei mit der Maus hier in das Feld, um die Analyse zu starten.
Wählen Sie eine PDF-Datei von Ihrem Smartphone.
Datei hier ablegen:

Wird geladen...

Check

Die Daten wurden in das Formular übernommen
und grün hervorgehoben.

Bitte überprüfen Sie die Angaben auf Richtigkeit
und vervollständigen Sie die fehlenden Daten.

Sie können die Analyse jederzeit wiederholen.

Fehler oder falsche Daten in der Erkennung melden

Analyse wiederholen

error

Das hat leider nicht funktioniert.

Bitte fotografieren Sie die Dokumente auf denen tarifrelevante Angaben,
Versicherungssummen und -leistungen abgebildet sind,
keine allgemeinen Versicherungsbedingungen, AGBs oder ähnliches.

Machen Sie die Fotos in einer hellen Umgebung und im Hochformat.

Noch mal versuchen

Datenschutzhinweise

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Die von Ihnen hochgeladenen Versicherungsunterlagen werden sicher verarbeitet und zur Erstellung eines Versicherungsvergleichs verwendet. Im Rahmen dieses Prozesses werden Ihre Daten an unseren Partner zur weiteren Analyse übermittelt. Mit der Nutzung unseres Services erklären Sie sich mit dieser Datenübermittlung einverstanden. Alle Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) vertraulich behandelt. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere Datenschutzinformation. Die hier erfassten Daten werden automatisch wieder gelöscht und nicht dauerhaft gespeichert.

Aufnahme des gewünschten Versicherungsbedarfs
Auf Grund Ihrer nachfolgenden Angaben wird die von Ihnen gewünschte Versicherungsart gemäß Ihrer persönlichen Bedürfnisse ermittelt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rabattrelevante Angaben
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Welche Leistungen sind besonders wichtig?
Standardmäßig sehen Sie alle Tarife. Bei Auswahl spezifischer Leistungen werden nur passende Tarife angezeigt.

Beitragsrelevante Angaben
Leistungsrelevante Angaben
Sie müssen die Erstinformation lesen und herunterladen um eine Berechung durchführen zu können!
  Berechnung wird geladen

Pfeil unten VersicherungsvermittlerErstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler

SchließenDownload-Icon Erstinfo runterladen Erstinformation herunterladen PDF-Datei

Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV

Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV

Name und Anschrift

DIE ZWEI
Versicherungsmakler GmbH
Christinenstr. 14
40880 Ratingen

Geschäftsführer: Benjamin Losch
Amtsgericht Düsseldorf | HRB 377 55

Vermittlerstatus / Tätigkeitsart

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO. (Der Eintrag zur Erlaubnis ist einsehbar unter www.vermittlerregister.info) Gemeldet bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Düsseldorf | www.duesseldorf.ihk.de

Beratung

Wir bieten Ihnen eine Beratung in unserem Hause an, auf Wunsch auch gerne telefonisch oder per Chat. Wenn Sie sich für einen Abschluss einer Versicherung über unsere Website entscheiden, bieten wir Ihnen eine Beratung per Telefon oder Chat an und unterstützen Sie bei der Tarifauswahl.

Vergütung

Wir erhalten unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsprodukten in Form einer Courtage, welche bereits in Ihrem Versicherungsbeitrag einkalkuliert ist. Der Produktgeber zahlt diese Courtage an uns aus, Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir erhalten keinerlei weitere Vermittlungsvergütung von den Produktgebern. Vermitteln wir Ihnen ein Versicherungsprodukt bei welchem keine bzw. keine kostendeckende Vergütung einkalkuliert wurde, werden wir Sie vor Beginn unserer Tätigkeit darüber informieren und Ihnen ein Angebot unterbreiten.

Gemeinsame Registerstelle im Sinne des § 11a Absatz 1 GewO.

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. | Breite Straße 29 | 10178 Berlin | Telefon: 0180 6 00 58 50 (0,20 ¤/Anruf), www.vermittlerregister.info
Vermittlerregisternummer: D-FGUF-4Z60U-58

Beschwerdemanagement

Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
Telefon:  +49 (0)2102 . 535 764-0
E-Mail:  beschwerde@diezweigmbh.de

Schlichtungsverfahren - außergerichtliche Streitbeilegung

Als Versicherungsmakler sind wir verpflichtet an dem Schlichtungsverfahren nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei folgenden Streitbeilegungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13
10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Offenlegungspflichten zur EU-Transparenzverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten:
Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir nur die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Derzeit fehlen noch die technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Wir beobachten die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen. Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.Die Vergütungen unserer Mitarbeiter/-innen bzw. Untervermittler fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

 

Pfeil unten FAQMitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG

Schließen

Beratungsgrundlage runterladenMitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen PDF

Im durchgeführten Produktvergleich wurden Tierhalterversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 25 Versicherern und 6 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.

Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 87 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.

Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.

Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.

Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.

Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.

* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do


Teilnehmende Gesellschaften:

Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:
AXA Versicherung AG (DBV)
Ammerländer Versicherung VVaG
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
Baloise Sachversicherung AG Deutschland
Concordia VVaG
DEVK Allgemeine Versicherungs-AG
Die Haftpflichtkasse VVaG
GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
HDI Versicherung AG
HanseMerkur Allge­meine Versi­che­rung AG
Helvetia International Versicherungs- Aktiengesellschaft
Ideal Versicherung AG
Interlloyd Versicherungs-AG
Interrisk Versicherungs- Aktiengesellschaft
Janitos Versicherung AG
NV-Versicherungen VVaG
Neodigital AG
Oberösterreichische Versicherung AG
Ostangler Brandgilde VVaG
Rhion Versicherung AG
VHV Allgemeine Versicherung AG
Waldenburger Versicherung AG
Würzburger Versicherungs-AG
Zurich Versicherung Aktiengesellschaft

Assekuradeure (Versicherungsdienstleister):
AMEXPool AG
Adcuri GmbH
Degenia Versicherungsdienst AG
Domcura AG
Konzept & Marketing GmbH
prokundo GmbH


Pfeil unten FAQHäufig gestellte Fragen

Schließen

Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann? Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.

Wer ist versichert?

Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter).
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter).

Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.

Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?

Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.

Muss jedes Tier einzeln versichert werden?

Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden.

Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?

Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.

Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?

Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt i.d. Regel kostenfrei mitversichert.

Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?

Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.
Nein, diese Schäden sind generell nicht versicherbar.

Hundeschlittenrennen

Ist bei einigen Gesellschaften versichert.

Leinenzwang

Ein genereller Leinenzwang besteht prinzipiell bei keiner Gesellschaft, da das unzulässig ist (vorausgesetzt kein Kampfhund).

Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?

Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die Tür des Hotelzimmers.
Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), max. Höhe ist jedoch Gesellschaftsabhängig.

Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?

Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt werden muss.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.

Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?

Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.

Was versteht man unter Vermögensschäden und sind diese durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mit gedeckt?

Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn.
Sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.

Kampfhunde

Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen):
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino.

X
Absenden Schließen
Platzhalter
Informationen:
  • Laufzeit
  • Versicherungssumme
  • Selbstbeteiligung

Zurück

Einige Tarife werden dadurch 10% billiger. Wir empfehlen diesen Rabatt zu nutzen, da man bei Erhöhungen von mehr als 5% kündigen kann.

Zurück

Die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden.

Zurück

Die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe müssen Sie bei jedem Schadensfall selbst tragen. Bei Mietsachschäden (z.B. Beschädigung eines Hotelzimmers) gilt immer eine SB.

            49 von 95
Punkte
Die Punkte berechnen sich wie folgt aus dem Leistungsvergleich:
Grüner Haken = 2 Punkte
Grüner Halbkreis = 1 Punkt
Kein oder anderes Symbol = 0 Punkte
 
Möchten Sie die angezeigten Tarife an Ihre E-Mail-Adresse senden?

Angebotsanfrage für Tierhalter-Versicherung

Gesellschaft:
 
Tarif:
 
. .