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Hausratversicherung Vergleich

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Folgende Strassen wurden gefunden:



    Bauartklassen-Einteilung (BKL) - (Fertighäuser siehe unten)
    Außenwände Dachung
    BAK I - Massiv-Mauerwerk, Beton Hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall,
    gesandete Dachpappe
    BAK II - Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- und Glasfüllung; Stahl- oder Stahlbetonkon-struktion mit Wandplatten-verkleidung aus nicht brennbarem Material (z.B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff) siehe 1
    BAK III - Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruk-tion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbeton-konstruktion mit Wandplat-tenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten siehe 1
    BAK IV - wie Klasse I oder II Weich z.B. vollständig oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.ä.
     
    Fertighausgruppen (FGH)
    Außenwände Dachung
    FHG I - In allen Teilen - einschl. der tragenden Konstruktion - aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv) hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe
    FHG II - Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z.B.
    Putz, Klinkersteine, Gips-platten, Asbestzement, Profilblech, kein Kunststoff
    siehe 1
    FHG III - Wie FHG II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung siehe 1
    Sie müssen die Erstinformation lesen und herunterladen um eine Berechung durchführen zu können!
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    Pfeil unten VersicherungsvermittlerErstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler

    SchließenDownload-Icon Erstinfo runterladen Erstinformation herunterladen PDF-Datei

    Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV

    Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV

    Name und Anschrift

    DIE ZWEI
    Versicherungsmakler GmbH
    Christinenstr. 14
    40880 Ratingen

    Geschäftsführer: Benjamin Losch
    Amtsgericht Düsseldorf | HRB 377 55

    Vermittlerstatus / Tätigkeitsart

    Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO. (Der Eintrag zur Erlaubnis ist einsehbar unter www.vermittlerregister.info) Gemeldet bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Düsseldorf | www.duesseldorf.ihk.de

    Beratung

    Wir bieten Ihnen eine Beratung in unserem Hause an, auf Wunsch auch gerne telefonisch oder per Chat. Wenn Sie sich für einen Abschluss einer Versicherung über unsere Website entscheiden, bieten wir Ihnen eine Beratung per Telefon oder Chat an und unterstützen Sie bei der Tarifauswahl.

    Vergütung

    Wir erhalten unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsprodukten in Form einer Courtage, welche bereits in Ihrem Versicherungsbeitrag einkalkuliert ist. Der Produktgeber zahlt diese Courtage an uns aus, Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir erhalten keinerlei weitere Vermittlungsvergütung von den Produktgebern. Vermitteln wir Ihnen ein Versicherungsprodukt bei welchem keine bzw. keine kostendeckende Vergütung einkalkuliert wurde, werden wir Sie vor Beginn unserer Tätigkeit darüber informieren und Ihnen ein Angebot unterbreiten.

    Gemeinsame Registerstelle im Sinne des § 11a Absatz 1 GewO.

    Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. | Breite Straße 29 | 10178 Berlin | Telefon: 0180 6 00 58 50 (0,20 ¤/Anruf), www.vermittlerregister.info
    Vermittlerregisternummer: D-FGUF-4Z60U-58

    Beschwerdemanagement

    Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
    Telefon:  +49 (0)2102 . 535 764-0
    E-Mail:  beschwerde@diezweigmbh.de

    Schlichtungsverfahren - außergerichtliche Streitbeilegung

    Als Versicherungsmakler sind wir verpflichtet an dem Schlichtungsverfahren nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei folgenden Streitbeilegungsstellen teilzunehmen:

    Versicherungsombudsmann e.V.
    Postfach 08 06 32
    10006 Berlin
    www.versicherungsombudsmann.de

    Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
    Kronenstr. 13
    10117 Berlin
    www.pkv-ombudsmann.de

    Offenlegungspflichten zur EU-Transparenzverordnung

    Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten:
    Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir nur die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Derzeit fehlen noch die technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Wir beobachten die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen. Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.Die Vergütungen unserer Mitarbeiter/-innen bzw. Untervermittler fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.

    Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)
    Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
    Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
    - Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
    - Die Achtung der Menschenrechte
    - Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

    Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

     

    Pfeil unten FAQMitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG

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    Beratungsgrundlage runterladenMitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen PDF

    Im durchgeführten Produktvergleich wurden Hausratversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 29 Versicherern und 6 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.

    Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 92 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.

    Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.

    Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.

    Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.

    Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.

    * Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do


    Teilnehmende Gesellschaften:

    Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:
    AIG Europe S. A., Direktion für Deutschland
    AXA Versicherung AG (DBV)
    Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
    Ammerländer Versicherung VVaG
    BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
    Baloise Sachversicherung AG Deutschland
    Concordia VVaG
    Die Haftpflichtkasse VVaG
    GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
    Gothaer Allgemeine Versicherung AG
    Grundeigentümer-Versicherung VVaG
    HDI Versicherung AG
    HanseMerkur Allge­meine Versi­che­rung AG
    Helvetia International Versicherungs- Aktiengesellschaft
    INTER Allgemeine Versicherung AG
    Ideal Versicherung AG
    Interlloyd Versicherungs-AG
    Interrisk Versicherungs- Aktiengesellschaft
    Janitos Versicherung AG
    Medien-Versicherung a.G. Karlsruhe
    NV-Versicherungen VVaG
    Neodigital AG
    Oberösterreichische Versicherung AG
    Ostangler Brandgilde VVaG
    R+V Versicherung AG
    Rhion Versicherung AG
    VHV Allgemeine Versicherung AG
    Waldenburger Versicherung AG
    Zurich Versicherung Aktiengesellschaft

    Assekuradeure (Versicherungsdienstleister):
    AMEXPool AG
    Adcuri GmbH
    Degenia Versicherungsdienst AG
    Domcura AG
    Konzept & Marketing GmbH
    prokundo GmbH


    Pfeil unten FAQHäufig gestellte Fragen

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    Was gehört zum Hausrat?

    Hausrat sind alle zum Ge- und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition "Alles was Sie beim Umziehen mitnehmen". Auch wenn diese Definition rechtlich nicht 100% richtig ist, ist sie leicht verständlich. Beispiel sind: Wohnungseinrichtung, Elektro- u. Gasgeräte,
    Lebens- u. Genussmittel,
    Gebäudebestandteile und sonstige Installationen, die Sie als Mieter/Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung angeschafft haben,
    Wertsachen

    Was umfasst die Hausratversicherung?

    Die Hausratversicherung deckt folgende Grundgefahren ab: Brand, Blitzschlag, Explosion Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden Sturm, Hagel sowie auch die evtl. daraus entstehenden Schäden Gute Deckungen umfassen Sondereinschlüsse oder lassen diese mitversichern: Überspannungsschäden durch Blitzschlag (meist bis 5% mitversichert) Glasbruchschäden an Mobiliar-/Gebäudeverglasungen Glaskeramikkochflächen Fahrraddiebstahl Wasseraustritt aus Aquarien Inhalte Ihres Bankschließfachs

    Welche Schäden deckt die Hausratversicherung NICHT ab?

    Schäden durch grobe Fahrlässigkeit vorsätzlich herbeigeführte Schäden Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art Schäden durch Kernenergie Ebenfalls nicht eingeschlossen sind Schäden durch Sturmflut Einbruchdiebstahl-/Beraubungsschäden, die durch bei Ihnen wohnende Personen begangen werden

    Was ist eine Unterversicherung/Unterversicherungsverzicht?

    Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert (meist der Neuwert) der versicherten Schäden höher ist als die Versicherungssumme. Sollte es hier zu einem Schadenfall kommen, wird bei bestehender Unterversicherung der Schaden auch nur anteilig beglichen, auch wenn der Gesamtschaden unterhalb der versicherten Summe liegt. Es wird nach folgender Formel gekürzt: Schaden x Versicherungssumme % Versicherungswert = Entschädigung

    Wie weit erstreckt sich der Versicherungsschutz meiner Hausratversicherung?

    in der im Versicherungsschein genannten Wohnung bei Umzug in der neuen Wohnung während des Umzugs in eine neue Wohnung, längstens jedoch für 8 Wochen nach Umzugsbeginn in beiden Wohnungen in den zur Wohnung dazugehörenden Keller- und Speicherräumen in Nebengebäuden, sofern sie auf dem gleichen Grundstück stehen in Ihrer Garage, die sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet (doch nur wenn diese privaten Zwecken dient) in Räumen, welche Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen, begrenzt auf Ihnen gehörenden Waschmaschinen und Wäschetrocknern außerhalb Ihrer Wohnung weltweit vorübergehend (je nach Bedingungen für Außenversicherung der einzelnen Gesellschaften)

    Mein Sohn absolviert Wehr- bzw. Zivildienst in einer anderen Stadt. Benötigt er für seine Sachen eine eigene Hausratversicherung?

    Nein. Solange er keinen eigenen Haushalt gründet, sind die Sachen im Rahmen der elterlichen Hausratversicherung für die Dauer der Grundwehr- oder Ersatzdienstzeiten versichert.

    Ab wann ist eine Wohnung NICHT ständig bewohnt?

    Nach den Tarifwerken der Hausratversicherung ist eine Wohnung dann nicht ständig bewohnt, wenn sich über 60 Tage hinweg keine aufsichtsberechtigte volljährige Person über Nacht in der Wohnung aufhält. Bei diesen nicht-ständig-bewohnten-Wohnungen ist die Risikoprämie etwa doppelt so hoch wie bei ständig bewohnten Haushalten. Zusätzlich sind eine ganze Reihe von Gegenständen in diesem Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen.

    Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten?

    Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heißt in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern. In diesem Fall ist zu empfehlen, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der regelmäßigen Kontrolle Ihrer Wohnung beauftragen.

    Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über meinen Hausratvertrag versichert?

    Nein. Er muss seine Sachen selbst versichern. Anders wäre es, wenn Sie ihm ein möbliertes Zimmer zur Verfügung stellen. Ihre eigenen Sachen, die der Untermieter mit Ihrer Zustimmung benutzt, sind versichert.

    Wer braucht eine Hausratversicherung?

    Wenn der Hausrat mit Leichtigkeit zu ersetzen ist, weil er nur aus Pappkartons und billigem Inventar besteht, ist eine Versicherung oft überflüssig. Je hochwertiger und teuerer Ihr Hausrat ist, desto sinnvoller wird die Versicherung. Nach einem Wohnungsbrand ist dann ein großer finanzieller Aufwand nötig, um den gewohnten Lebensstandard wieder herzustellen.

    Schäden durch Feuer

    Unter dem Begriff der Feuerschäden werden Schäden durch Brand, direkten Blitzeinschlag (es gibt auch den indirekten, siehe Überspannungsschäden), und Explosion zusammengefasst. Schwelbrände werden von dieser Definition nicht erfaßt, da Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen eine offene Flamme voraussetzt. Auch der Tatsache, daß Fernseher implodieren wird hier nicht Rechnung getragen. Diese Ausschlüsse werden aber von vielen Gesellschaften inzwischen mit angeboten.

    Leitungswasser

    Schäden durch Leitungswasser entstehen durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus dem Rohrsystem oder fest damit verbundenen Anlagen.

    Einbruchdiebstahl/Vandalismus

    Wenn bei Ihnen eingebrochen wird, werden die gestohlenen Gegenstände durch die Hausratversicherung ersetzt. Sollten die Einbrecher aber auch die Wohnung noch verwüßten oder Gegenstände zerstören, spricht man von Vandalismus. Auch solche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.

    Sturm und Hagel

    Sturm (laut Definition eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8) und Hagel sind eher selten für Schäden am Hausrat verantwortlich. Wenn es doch vorkommen sollte, wird der Schaden meistens umso grösser.

    Längere Abwesenheit von der Wohnung

    Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heisst in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

    Gefahrerhöhung

    Alle Umstände, die zu einer Erhöhung des Risikos für die Versicherung führen, sollten Sie der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen. Vorsicht: Eine Gefahrenerhöhung kann bereits ein Baugerüst darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird.

    Hotelkosten im Schadenfall

    Wird Ihre Wohnung z.B. nach einem Wasserschaden unbewohnbar, werden Hotelkosten ersetzt.

    Schäden durch Stromausfall

    Schäden durch StromausfallSchäden durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.

    Tiefkühl-/Gefriergut

    Schäden durch StromausfallSchäden durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.

    Implosion

    Wenn zum Beispiel Ihr Fernseher implodiert.

    Nutzwärme / Sengschäden

    Im Wäschetrockner entzündet sich die Kleidung beim Trocken. Wenn Sie die Nutzwärmeschäden eingeschlossen haben, bekommen Sie auch den Wäschetrockner ersetzt, also da wo die Nutzwärme entsteht. Sonst würden nur Folgeschäden bezahlt werden.

    Anprall/Absturz von Luftfahrzeugen / Anprall von Fahrzeugen

    ein KFZ gegen Ihr Haus und es fällt der TV vom Tisch, erhalten Sie Ersatz.

    Wasserverlust infolge Rohrbruch

    Hier ist der finanzielle Schaden des weglaufenden Wassers versichert.

    Aquarien und Wasserbetten

    Es werden die Schäden durch auslaufendes Wassers versichert, nicht das Aquarium / Wasserbett selbst.

    Inhalt von Schließfächern

    z.B. das Bahnhofsschließfach

    Diebstahl aus Krankenzimmer

    Bei stationären Aufenthalt werden entwendete Sachen bezahlt.

    Diebstahl von Wäsche und Kleidung auf dem Versicherungsgrundstück

    Falls Ihre Slips von der Leine gestohlen werden, muß das polizeilich gemeldet werden, wenn Sie Ersatz haben wollen.

    Diebstahl von Gartenmöbeln/-geräten auf dem Versicherungsgrundstück

    Hier müssen diese nicht sonderlich gesichert sein, aber eine polizeiliche Meldung muß erfolgen

    Diebstahl aus verschlossenen KFZ

    Gilt nur bei Einbruch bei verschlossenen KFZ, elektronische Geräte wie Notebooks im Kofferraum sind meist ausgeschlossen

    Wertsachen im Bankgewahrsam

    Wenn Ihr Schmuck aus dem Banktresor gestohlen wird...

    Rückreisekosten aus dem Urlaub

    In Erweiterung des § 2 AL-VHB 2003 ersetzt der Versicherer Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles gemäß AL-VHB 2003 vorzeitig seine Urlaubsreise abbricht und an den Schadenort reist. Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von höchstens sechs Wochen.

    Elementarschäden

    Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben

    Glasversicherung

    Versichert sind alle Glasscheiben der Wohnung, also Mobiliarverglasung, Türen, Fenster, Aquarien, aber keine Trinkgläser, Glas-Cerankochflächen falls eingeschlossen.

    Fahrraddiebstahl

    Wird das angeschlossene Fahrrad im Freien gestohlen oder der Keller aufgebrochen, wird dies zum Anschaffungspreis ersetzt.

    X
    Absenden Schließen
    Platzhalter
    Informationen:
    • Versicherungssumme
    • Überspannung
    • Fahrrad
    • Glas
    • Elementar
    • Wertsachen

    Zurück

    Die vereinbarte Versicherungssumme bildet die Höchstentschädigungsgrenze nach einem Totalschaden. Wir empfehlen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, damit nach einem Schaden durch den Versicherer keine Abzüge wegen möglicher Unterversicherung vorgenommen werden. Dieser Unterversicherungsverzicht erfordert je nach Anbieter und Tarif eine Versicherungssumme in Höhe von 600-700 EUR/qm Wohnfläche. Beachten Sie: Ohne Eingabe der Versicherungssumme wird automatisch der richtige Wert für den Unterversicherungsverzicht ermittelt.

    Zurück

    Wenn elektrische Geräte (z.B. TV, DVD, PC) durch Überspannung kaputt gehen, werden diese zum Neuwert ersetzt.

    Zurück

    Auch bei Fahrraddiebstahl gilt Neuwertersatz. Achten Sie besonders auf Anbieter, die auf die Nachtzeitklausel verzichten und auch dann Schadenersatz leisten, wenn das Fahrrad in der Zeit zwischen 22:00-06:00 Uhr entwendet wurde. Bedingung: Das Fahrrad muss vor dem Diebstahl in geeigneter Weise gesichert (angeschlossen) gewesen sein.
    Schaden-Beispiel:
    Sie fahren mit Ihrem Fahrrad einkaufen, schließen es vor dem Geschäft ordnungsgemäß an. Trotzdem wird Ihr Fahrrad gestohlen.

    Zurück

    In Einfamilienhäusern ist die Mobiliar- und Gebäudeverglasung versichert. In Mehrfamilienhäusern ist zu prüfen, ob der Eigentümer bereits eine Glasversicherung für die Gebäudeverglasung abgeschlossen hat. In diesen Fällen gilt nur die Mobiliarverglasung als vereinbart.

    Zurück

    Dazu gehören Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben. Sturm oder Hagelschäden sind schon in der normalen Versicherung enthalten!
    Schaden-Beispiel:
    Durch starke Niederschläge wird Ihr Keller überflutet und die darin stehenden Möbel (z.B. Gefrierschrank) kommen zu Schaden.

    Zurück

    Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken, Münzen, Sachen aus Silber/Gold/Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Plastiken), Sachen über 100 Jahre alt. Möbelstücke fallen nicht unter Wertsachen!

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    Punkte
    Die Punkte berechnen sich wie folgt aus dem Leistungsvergleich:
    Grüner Haken = 2 Punkte
    Grüner Halbkreis = 1 Punkt
    Kein oder anderes Symbol = 0 Punkte
     
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