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Pedelec/E-Bike/Fahrradversicherung Vergleich

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Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV

Information gem. § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV


- Erstinformation (Stand: 09.2020) -


1. Firma und Anschrift:

consurio AG

Augustinusstr. 11c

50226 Frechen

Amtsgericht Köln: HRB 79422

Steuernummer: 223/5821/1706


2. Vorstand/Aufsichtsrat:

Vorstand: Bernd Schmitz, David Brilmayer

Aufsichtsratsvorsitzender: Alexander Drefs


3. Status des Vermittlers nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung:

consurio AG ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig, bei der

zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer für Köln, gemeldet und im

Vermittlerregister unter der Nummer D-0UJN-S1EYE-98 registriert.


4. Beratung und Vergütung:

consurio AG bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an

und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom

Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat von Ihnen an die consurio AG zu

bezahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütungen erhält die

consurio AG im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.


5. Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Registerstelle überprüfen:

DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Breite Straße 29

10178 Berlin

Tel.: 0180-600-585-0*

* 20 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen

www.vermittlerregister.info


6. Beteiligungen an Versicherungsunternehmen:

Keine Versicherungsunternehmen sind an den Stimmrechten oder am Kapital der consurio AG

beteiligt. Die consurio AG hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen an den

Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen.


7. Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung:

Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 06 02 22

10052 Berlin

 

Pfeil unten FAQMitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG

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Beratungsgrundlage runterladenMitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen PDF

Im durchgeführten Produktvergleich wurden Fahrradversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 7 Versicherern und 1 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.

Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 29 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.

Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.

Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.

Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.

Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.

* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do


Teilnehmende Gesellschaften:

Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:
Ammerländer Versicherung VVaG
Häger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Janitos Versicherung AG
Medien-Versicherung a.G. Karlsruhe
NV-Versicherungen VVaG
Neodigital AG
Waldenburger Versicherung AG

Assekuradeure (Versicherungsdienstleister):
Adcuri GmbH


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Doppelt versichert, heißt doppelte Arbeit:

  • Wußten Sie, dass immer zuerst Ihre Hausratversicherung bezahlen muss? Nur wenn diese NICHT oder nicht ALLES zahlt, dürfen Sie den Schaden noch einmal bei der Fahrraddiebstahlversicherung einreichen. Der Fachausdruck dazu heißt: Subsidiaritätsklausel.
    Allerdings gibt es auch positive Ausnahmen, denn einige Neodigital-Tarife haben diese Klausel nicht.
Hier haben wir die Vor- und Nachteile zusammengefasst.

Diebstahl in der
Fahrrad-Versicherung
Diebstahl in unserer
Hausrat-Versicherung
  • gilt nur für das genannte Rad und muss im Antrag genannt werden
  • Höhe der Erstattung nimmt mit zunehmenden Alter ab
  • Spezielle Sicherungsvorschriften, z.B. bestimmtes Schloss.
  • In Kellerräumen muss das Rad auch mit Schloss gesichert werden.
  • Diebstahl fest verschraubter Teile sind meist mitversichert - Navigeräte, Gepäck oder Ähnliches dagegen nur in wenigen Tarifen.
  • gilt für alle Fahrräder der Familie bis 10.000 EUR.
  • Fahrräder müssen nicht im Antrag angegeben werden
  • Neuwerterstattung, ganz gleich wie alt
  • Faire Sicherungsvorschriften, kein spezielles Schloss nötig
  • Nur wenn das gesamte Rad gestohlen wird, werden auch Anbauteile und Zubehör ersetzt.

Achtung Polizei:

  • Es klingt zwar angenehm, dass auch Teilediebstahl versichert ist, aber bedenken Sie: Jeder Diebstahl muss polizeilich zur Anzeige gebracht werden! Hier stehen Aufwand und Nutzen oftmals nicht im Verhältnis.
    Allerdings gibt es auch positive Ausnahmen, denn einige Neodigital Tarife leisten auch ohne polizeiliche Meldung.

Gewußt wie:

  1. Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Hausrat-Versicherung Fahrrad-Diebstahl schon enthält oder erhöhen Sie den Fahrrad-Einschluss entsprechend.
  2. Unser TIPP: Nutzen Sie unsere Hausrat-SPEZIAL-Tarife. Diese haben bestmögliche Leistungen und Fahrrad-Diebstahl ist in ausreichender Höhe enthalten.
  3. Die Fahrrad-Kasko (Reparatur-Versicherung) schließen Sie dann zusätzlich über einen weiteren geeigneten Tarif ab. So erhalten Sie bestmögliche Leistungen zum kleinsten Preis.
Informationen:
  • Versicherungssumme

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Grüner Haken = 2 Punkte
Grüner Halbkreis = 1 Punkt
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