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Unfall­versicherung FAQ


Klicken Sie auf die Frage um die Antwort zu bekommen.
Was versteht man unter einem Unfall?
Bei einem Unfall erleidet die versicherte Person eine auf seinen Körper wirkende Gesundheitsschädigung.
Dabei kann diese von Außen auf die Person einwirken oder durch eine große Kraftanstrengung, wie z.B. ein verrenktes Gelenk oder ein gezerrter Muskel herbeigeführt werden.
Wozu braucht man eine private Unfall­versicherung?
Ein Unfall kann praktisch zu jeder Zeit geschehen. Auf dem direkten Weg zum Arbeitsplatz, am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg vom Arbeitsplatz schützt die gesetzliche Unfall­versicherung jeden Arbeitnehmer.
Allerdings passieren mehr Unfälle in der Zeit wo die gesetzliche Unfall­versicherung nicht greift, also im Urlaub, zu hause oder allgemein in der Freizeit.
Mit einer privaten Unfall­versicherung können Sie zwar nicht verhindern, dass Unfälle passieren, jedoch können Sie sich mit ihr vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen.
Der Versicherungsschutz einer privaten Unfall­versicherung gilt rund um die Uhr, also in der Freizeit und auch im Beruf und das weltweit.
Warum brauchen gerade Kinder eine Unfall­versicherung?
Kinder und Jugendliche sind in der Regel nicht in der Lage Anspruch auf eine gesetzlichen Unfall- oder Renten­versicherung, sowie deren Leistungen zu haben.

Sollte doch solch ein Schadensfall eintreten so, könnten sie ein Leben lang, körperlich und finanziell auf die Hilfe der Eltern angewiesen sein.
Um sie davor zu schützen, sollte man eine private Unfall­versicherung abzuschließen.
Worin besteht der Unterschied zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Unfall­versicherung?
Bei einer gesetzlichen Unfall­versicherung ist man nur im Fall einer Invalidität nach einem Unfall geschützt.
Dabei wird nach dem Invaliditätsgrad des Versicherten, eine vereinbarte Deckungssumme, einmalig ausgezahlt.
Eine private Unfall­versicherung hingegen zahlt, bei einer Berufsunfähigkeit, eine vorher festgelegte Monatsrente welche sowohl die Folgen eines Unfalls aber auch die einer Krankheit abdeckt.
Ab wann erhält man Leistungen?
Die Leistungen aus der Unfall­versicherung werden fällig, wenn innerhalb eines Jahres, nach dem Unfall, die Invalidität eintritt und diese, spätestens drei Monaten vor Ablauf der Frist, ärztlich festgestellt und auch geltend gemacht wurden.
Welche Höhe sollte eine Deckungssumme haben?
Die Höhe der Deckungssumme, auch Invaliditätsgrundsumme genannt, hängt zum einen vom Lebensstandard als auch vom Einkommen der zu versichernden Person ab.
Die Unfall­versicherung sollte von einer berufstätigen Person für den Fall abgeschlossen werden, damit Sie in einer Invaliden Lebenssituationnicht allein da steht.
Schon für einen notwendigen Umbau der Wohnung oder des Hauses werden sehr hohe Geldsummen benötigt.
Daher sollte die Deckungssumme in etwa das Fünffache eines Bruttojahresgehalts betragen.
Damit auch besonders schwere Unfälle abgesichert sind, empfiehlt es sich eine Progression mit zu vereinbaren.
Da diese Leistungen oftmals ein Leben lang die Lebenshaltungskosten abdecken müssen, sollten besonders Kinder immer ausreichend hoch versichert werden.
Um besonders gut abgesichert zu sein empfiehlt sich eine hohe Unfallrente oder eine Deckungssumme von 200.000,- € mit einer hohen Progression.
Was für Leistungen sind vereinbar?
Die wichtigste Leistungsart ist die Invaliditätsleistung da die Invalidität Hauptgegenstand in der privaten Unfall­versicherung ist.
So kann die Invaliditätsleistung auch mit anderen Leistungsarten kombiniert werden.
Dazu können eine Todesfall-Leistung, eine Übergangsleistungund ein Krankenhaustagesgeld vereinbart werden.
In vielen Tarifen sind Kurbeihilfen, Kosmetische Operationen, sowie Bergungskosten bereits mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Es ist auch zu empfehlen für Kinder eine Unfallrente mit einzubeziehen.
Was wird durch die Unfall­versicherung nicht versichert?
Einige Unfallrisiken sind in der Unfall­versicherung nicht versicherbar.
Darunter zählen Unfälle welche folgende Ursachen haben:

  • Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
  • vorsätzlich ausgeführte Straftaten
  • versuchte Straftaten
  • Motorrad-/ Motorboot-/ Autorennen
  • führen von Luftfahrzeugen
  • Unfälle durch Kernenergie
  • Geistes- oder Bewusstseinsstörungen und Trunkenheit

Auch nicht versichert sind Schäden durch: Bandscheiben, Infektionen, Vergiftungen durch die Einnahme von flüssigen Stoffen oder festen Stoffen (abgesehen von Kinder bis zum 10. Lebensjahr), Gesundheitsschäden durch Strahlen und sofern diese nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind Bauch- und Unterleibsbrüche, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen,sowie krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden sind.
Was muss man nach einem Unfall beachten?
Sollte ein Unfall passiert sein müssen Sie umgehend Ihren Unfallversicherer informieren.
Danach erhalten Sie eine Unfallanzeige in welcher Sie den Unfallhergang sowie Ihre Verletzungen, behandelnden Ärzte und das Krankenhäuser in dem Sie behandelt werden angeben.
Sollte ein tödlicher Unfall vorliegen so muss dies der Versicherung innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.
Was versteht man unter einer Progression?
In der Unfall­versicherung bedeutet Progression, dass je schwerer die Verletzung und der Invaliditätsgrad ist, desto höher sind die zu bekommenden Geldleistungen.

Dadurch werden für den Betroffenen die hohen finanziellen Folgen besser abgesichert.
Wenn jedoch eine niedrigere Invaliditätssumme gewählt werden würde, so kann dies den Beitrag minimieren.
Zusätzlich bieten viele Unfallversicherer neben der Invaliditätsgrundsumme eine Progression an die zwischen 200 und 500 % liegen kann.
Hätte es auf meine Unfall­versicherung Auswirkungen, wenn ich Risiko-Sportarten betreibe?
Normale Sportarten wie Joggen oder Fahrradfahren werden mit versichert da diese im allgemeinen keine schweren Unfälle mit sich ziehen.
Alle Freizeitsportarten, welche ein erhöhtes Risiko für Unfälle bieten, sind in der Regel nicht mit versicherbar.
Darunter zählen folgende Sportarten:

  • Paragliding
  • Drachen fliegen
  • Fallschirmspringen
  • Fliegen eines Luftfahrzeuges (als Pilot)
  • Teilnahme an Rennsportveranstaltungen mit Motorfahrzeugen

Bei einigen Gesellschaften erhalten Sie gegen einen Zuschlag dennoch Versicherungsschutz.
Wie wird der Invaliditätsgrad bestimmt und was versteht man unter einer Gliedertaxe?
In der Regel bestimmt der behandelnde Arzt den Grad der Invalidität, allerdings kann auch von der Versicherungsgesellschaft ein Arzt beauftragt werden den Grad der Invalidität festzustellen.
Mit der Gliedertaxe wird dann festgelegt wie hoch die zu Entschädigende Leistung ist und mit der Gliedertaxe können jedem Körperteil einen bestimmten Prozentsatz zugewiesen werden.
Diese Prozentsätze können sich aber zwischen den Unfallversicherern unterscheiden.
Da viele Versicherer \"verbesserte Gliedertaxen\" anbieten, können die Grade der Invalidität und die entsprechenden Leistungen für die gleiche Verletzung voneinander abweichen.
Auch einige Berufsgruppen selbst haben verschiedene Gliedertaxen.
Somit könnte schon der Verlust eines Daumens dem Maler eine 100 prozentige Invalidität einbringen.
Was muss bei einem Berufswechsel beachtet werden?
Durch einen Berufswechsel kann sich die Tarifgrundlage verändern und ist dem Unfallversicherer daher mitzuteilen.
So kann der Wechsel einer eher sitzenden Tätigkeit zu einer körperlichen Tätigkeit die beruflichen Unfallrisiken vollkommen ändern wodurch der Versicherungsschutz neu angepasst werden muss.
Ist die Aufnahme in eine Versicherung Altersmäßig begrenzt?
Eine Altersbegrenzung ist wegen der sich wechselnden Risiken, bei einer Unfall­versicherung immer vorhanden.
Das Aufnahmealter der meisten Tarife ist auf das 65. oder 70. Lebensjahr beschränkt.
Für die Personen die sich in diesem Alter befinden und sich einen entsprechenden Unfall­versicherungsschutz wünschen, gibt es spezielle Seniorenangebote welche viel besser für die Bedürfnisse dieser Personen zugeschnitten sind.

Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Frank Hofmann

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