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Rechtschutz­versicherung FAQ


Klicken Sie auf die Frage um die Antwort zu bekommen.
Was ist unter einer Rechtsschutz­versicherung zu verstehen?
Eine Rechtschutz­versicherung deckt die in einer rechtlichen Auseinandersetzung entstanden Kosten zum Großteil ab.
Diese Kosten können sein: der eigenen Anwalt, der gegnerische Anwalt, die Gerichtskosten, die Korrespondenzanwaltskosten, Zeugengelder oder die Kosten für einen Gutachter.
Wozu benötige ich eine Rechtsschutz­versicherung?
Sie benötigen eine Rechtsschutz­versicherung um Ihr Recht vor Gericht zu behaupten und um sich vor unerwarteten Risiken zu schützen.
Es kann sehr hohe Kosten und viel Ärger bedeuten wenn Sie oder Ihre Familie, in einem Rechtsstreit hineingezogen werden, daher sollten Sie dies nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Schnell kann ein Gerichtsverfahren verloren gehen auch dann wenn Sie nur Ihr eigenes Recht vor Gericht verteidigen wollen.
Damit Sie nicht hinterher auf den ganzen Kosten sitzen bleiben schützt Sie die Rechtsschutz­versicherung vor dem sicheren Ruin.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Tag des Versicherungsbeginns, wenn der erste Beitrag bezahlt und von der Versicherungsgesellschaft die Police ausgestellt wurde.
In einigen Bereichen gilt bis zum vollen Versicherungsschutz jedoch eine Wartezeit. Alle in dieser Wartezeit eingeleitete Versicherungsfälle werden nicht mit versichert.
Bei Schadensersatzforderungen, im Verkehrsrechtsschutz sowie im Straf-, und Ordungswidrigkeitenrechtsschutz gibt es keine Wartezeit.
Kann man auch rückwirkend einen Rechtsschutz­versicherungsvertrag abschließen?
Eine Rechtsschutz­versicherung kann nicht rückwirkend vereinbart werden, da der Tag nach Eingang Ihres Antrages als frühestmöglicher Versicherungsbeginn gilt.
Für wen ist der Verkehrsrechtsschutz empfehlenswert?
Es sollte jeder eine Verkehrsrechtsschutz­versicherung haben, wer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt oder ein zulassungspflichtiges Fahrzeug besitzt.
In der heutigen Zeit ist ein Unfall schnell passiert und egal wer schuldig ist, ohne eine Verkehrsrechtsschutz­versicherung bleiben Sie oft auf Ihren Schulden sitzen
Worin besteht für eine Familie der Unterschied zwischen einem Verkehrsrechtsschutz und einem Fahrzeugrechtsschutz?
Bei einem Fahrzeug-Rechtsschutz besteht dieser Schutz nur für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter des auf seinen Namen laufenden Kraftfahrzeug.
Bei einem Verkehrs-Rechtsschutz dagegen ist der Versicherungsschutz für die Familie umfangreicher,da hier alle in einem Haushalt geführten Fahrzeuge der mitversicherten Personen und der berechtigte Fahrer mit versichert sind.
In welchen Fällen ist eine Rechtsschutz­versicherung sinnvoll?
Die Rechtsschutz­versicherung unterteilt sich in folgende Bereiche:

  1. dem Arbeitsrechtsschutz: Zur Klärung von Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis.
  2. dem Beratungsrechtsschutz: Hier wird Ihnen geholfen wenn Sie Fragen oder Probleme beim Erbrecht haben.
  3. dem Disziplinar- und Standesrechtsschutz: Diese ist Zuständig für Soldaten, Beamte, Steuerberater etc.
  4. dem Schadenersatzrechtsschutz: Wenn Sie eigene Schadensersatzansprüche haben wird Ihnen hier geholfen.
  5. dem Sozialgerichtsrechtsschutz: Diese hilft Ihnen zweifelhaften Leistungen der gesetzlichen Sozial­versicherung zu klären.
  6. dem Steuerrechtsschutz: Hier finden Sie die Unterstützung um Steuerprozessen vor dem Finanz- oder dem Verwaltungsgericht zu decken.
  7. dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz: Wenn Ihnen vorgeworfen wird, Sie hätten gegen das Gesetz verstoßen, so finden Sie hier Hilfe.
  8. dem Verkehrsrechtsschutz: Legt man rechtswidrig Ihr Auto still so können Sie sich hier Hilfe holen.
  9. dem Vertrags- und Sachenrechtsschutz: Haben Sie ein Kaputtes Gerät gekauft und können es nicht umtauschen so finden Sie hier Hilfe.
  10. dem Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen (Führerschein-Rechtsschutz): Hier wird Ihnen geholfen sich mit den Verwaltungsbehörde wegen Fahrdelikten zu arrangieren.
  11. dem Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz: Diese hilft Ihnen sollten Sie im Streit mit Ihrem Nachbarn, oder Vermietern liegen.
Welche Aufgaben habe ich in einem Schadensfall?
In der Rechtsschutz­versicherung beginnt ein Schadensfall immer erst mit einer Prüfung auf die Erfolgschancen bevor es vor Gericht geht.
Danach müssen Sie einen geeigneten Rechtsanwalt auswählen und sich mit ihm auf die Bundesrechtsanwaltsgebührenverordnung (BRAGO) verständigen.
Dabei kann Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherer Anschriften von geeigneten Rechtsanwälten in Ihrer Umgebung zur Verfügung stellen.
Kann ich meine Rechtsschutz­versicherung wechseln? Wenn ja, wie geht das?
Sie können den Vertrag drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit ordentlich kündigen.
Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen, so verlängert sich Ihr Vertrag um noch ein Jahr.
Außerdem besteht nach einem regulierten Schadensfall und bei einer Beitragserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Sollte der Übergang zwischen dem neuen Vertrag und dem gekündigtem Vertrag Tag genau erfolgen so bekommen Sie die Wartezeit angerechnet wodurch Siekeine weiteren 3 Monate auf den Versicherungsschutz warten müssen.
Was wird durch den Privat- und Berufsrechtsschutz alles abgedeckt?
Durch den Privat- und Berufsrechtsschutz werden folgende Bereiche abgedeckt: den Schadenersatzrechtsschutz, den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, den Beratungsrechtsschutz beim Familien- und Erbrechtden Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht, den Disziplinar- und Standesrechtsschutz,den Strafrechtsschutz, den Arbeitsrechtsschutz,den Sozialgerichtsrechtsschutz und den Steuerrechtsschutz vor Gerichten.
Dieser Schutz gilt sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich.
Welche Kosten erstattet mir meine Rechtschutz­versicherung?
Wenn der Rechtsschutzversicherer in einem Schadensfall Deckung erteilt, dann zahlt gemäß der Gebührenordnung die Versicherung folgende Kosten:

  • die Anwaltskosten
  • die Zeugengelder
  • die Gerichtskosten
  • Kosten für Sachverständige und Gutachter
  • Kosten für den Gegnerischen Anwalt
  • sonstige Kosten der Gegenseite im Falle einer Niederlage
  • Kosten für einen, im Inland tätigen, Korrespondenzanwalt, bei Zivilprozesse mit 100 km Entfernung vom Wohnort
  • Reisekosten und Kautionen für Strafverfahren, welchen Sie im Ausland beiwohnen müssen
Gelten meine volljährigen Kinder in der Verkehrsrechtsschutz­versicherung auch als mitversichert?
Ihre volljährigen Kinder sind nicht mitversichert und brauchen, als Mieter, Halter oder Fahrer eines Fahrzeuges, einen eigenen Verkehrsrechtsschutz.
Wie muss ich mich absichern, wenn ich einen Dienstwagen fahre?
Um auch als Fahrer von fremden Fahrzeugen Versicherungsschutz zu erhalten ist eine Verkehrsrechtsschutz­versicherung notwendig.
Werden meine Kinder über mich mit versichert?
Alle eigenen Kinder die Ihre erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben und somit noch kein eigenes Einkommen haben sind über den Familientarif mitversichert.
Dazu zählen außer den eigenen Kindern auch Stiefkinder, Pflegekinder und Adoptivkinder, jedoch nur wenn Sie im gleichen Haushalt leben wie der Versicherungsnehmer.
Was wird durch den Rechtsschutz für Mieter, Eigentümer und Grundstücke alles versichert?
Sie sind als Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter oder als Eigentümer grundsätzlich vor Gericht aus Miet- und Pachtverhältnissen versichert.
Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz bei Hausneu- und Erweiterungsbauten und als Grundstückseigentümer bei Enteignungs-,Planfeststellungs-, und Flurbereinigungsverfahren sowie bei den im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
Welche Vorteile bietet der Rechtsschutz für Selbständige?
Folgende Bereiche werden durch den Kombinationsrechtsschutz für Selbstständige abgedeckt:

  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Arbeitsrechtsschutz (nur für Versicherungsnehmer)
  • Sozialgerichtsrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Alle auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen basierten Streitigkeiten mit Kunden und Lieferanten gelten als nicht versichert genauso wie die gegen Sie erhobenen Schadensersatzansprüche.
Sind Vorsatztaten mit versichert?
Alle Taten die absichtlich oder grob fahrlässig verübt worden sind, gelten nicht als versichert und sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Werden die Kosten einer von mir gestellten Strafanzeige von der Gesellschaft übernommen?
Von Ihrem Rechtsschutzversicherer erhalten Sie nur Versicherungsschutz für die versicherbaren Bereiche und eine von Ihnen gestellte Strafanzeige ist zwar ein aktiver Rechtsakt, aber er ist kein Bestandteil eines Versicherungsschutzes.
Worin besteht der Unterschied zwischen dem Stichentscheid und dem Schiedsentscheid?
Eine Rechtsschutz­versicherung prüft jeden Schadensfall darauf ob eine Aussicht auf Erfolg besteht.
Die Versicherung kann aufgrund eines Stich- oder Schiedsentscheides den Rechtsschutz ablehnen, wenn keine Erfolgsaussichten bestehen.
Die Versicherung gewährt dann Versicherungsschutz, wenn Ihr Anwalt, bei einem Stichentscheid, darlegt das die Klage aussichtsreich ist.
Bei einem Schiedsgutachten wird die Entscheidung von einem beauftragten Schiedsgutachter der Versicherung gefällt.
Am Ende kann das komplizierte Schiedsverfahren auch dazu führen das der Versicherungsnehmer die Kosten der möglichen Gerichtsentscheidung alleine tragen muss.
Achten Sie daher beim Vertragsabschluss darauf, dass als Grundlage der Bedingungen der Stichentscheid eingetragen wird.
Kann der Privatrechtsschutz aus dem Vertragsumfang ausklammert werden?
Abgesehen vom Verkehrsrechtsschutz muss der Privatrechtsschutz immer mit beantragt werden, da Sie dann auf dieser Grundlage verschiedene Rechtsschutzarten miteinander kombinieren können.
Ist mit der Wohnungsrechtsschutz­versicherung neben meinem Hauptwohnsitz auch meine Zweitwohnung mit versichert?
In erster Linie ist, nach den AGBŽs, nur der Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers versicherbar. Gegen Zuschlag können jedoch auch Zweitwohnungen bei einigen Gesellschaften mit einbezogen werden.
Welche Bereiche werden durch den Verkehrsrechtsschutz abgedeckt?
Durch den Verkehrsrechtsschutz werden folgende Bereiche abgedeckt:

  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

Hierbei gelten Sie als versichert, wenn Sie Halter, Eigentümer,Insasse und Fahrer des eigenen Fahrzeuges, Mieter eines Vermietungsfahrzeuges, Fahrer oder Fahrgast fremder Fahrzeuge sowie Radfahrer und Fußgänger sind.
Ab welcher Grundlage spricht man von einem Selbstständigen?
Alle Freiberufler mit einem Jahresumsatz aus freiberuflicher, gewerblicher oder sonstigen selbständigen Tätigkeit von mehr als 10.000,00,- € gelten als Selbstständige
Wieso zahlen Selbstständige höhere Tarife?
Selbstständige stellen für die Rechtsschutzversicherer ein höheres Risiko dar als alle anderen Versicherungsnehmer, weshalb sie auch einen höheren Beitrag zahlen müssen.
Statistisch gesehen setzen Selbstständige ihre berechtigten Ansprüche im Gegensatz zu nicht Selbstständige häufiger gerichtlich durch.
Besteht Versicherungsschutz wenn mein Partner mit meinem PKW fährt?
Wenn Sie einen Familientarif im Verkehrsrechtsschutz abschließen, ist Ihr Partner als berechtigter Fahrer mitversichert.
Kann ich meinen Anwalt frei wählen?
Sie als Versicherungsnehmer haben eine freie Anwaltswahl.
Jedoch ist dabei zu beachten, dass höchstens die gesetzliche Vergütung über Ihre Rechtsschutz­versicherung gedeckt ist.
Fragen Sie, Wenn Sie keinen Rechtsanwalt kennen, Ihren Versicherer nach einen passenden in Ihrer Umgebung.
Bei welchen Fällen greift die Rechtschutz­versicherung nicht?
Scheidungen, Bußgelder, Streitigkeiten in der Ehe oder wegen dem Erbe zählen bedingungsgemäß nicht mit zur Rechtschutz­versicherung.
Ebenso sind vorsätzliche Rechtsverstöße, Rechtsstreitigkeiten welche schon vor Vertragsabschluss liefen und alle Streitfälle welche mit einem Hausneu- oder Erweiterungsbau zu tun haben nicht mit versichert.

Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Frank Hofmann

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