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Private Kranken­versicherung FAQ


Klicken Sie auf die Frage um die Antwort zu bekommen.
Kann sich jeder bei einer privaten Kranken­versicherung anmelden?
Um von der gesetzlichen Kranken­versicherung zu einer privaten Kranken­versicherung wechseln zu können, muss man mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Man muss monatlich mindestens 3.975,- € brutto bzw. jährlich mindestens 47.700,- € brutto verdienen.
  • Man muss Beamter sein.
  • Man ist hauptberuflich als selbstständiger bzw. freiberuflicher tätig und ist kein Landwirt, Künstler oder Publizist.
  • Sollte man selbst nicht erwerbstätig sein, so kann man sich über den Ehepartner privat mitversichern.
Kann ich mich, auch ohne diese Voraussetzungen zu erfüllen, privat kranken versichern?
Alle Arbeitnehmer deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten sind gesetzlich pflichtversichert und haben daher keine Möglichkeit Ihre gesetzliche Kranken­versicherung zu kündigen und daher keinen Anspruch auf eine private Kranken­versicherung.
Sie können jedoch eine private Zusatz­versicherung abschließen, wodurch sich Ihr gesetzlicher Schutz verbessern lässt.
Welche Vorteile hat man bei einer privaten Kranken­versicherung?
Mit einer privaten Kranken­versicherung erhalten Sie bedeutend bessere Leistungen und Sie können selbst wählen gegen welche Risiken Sie versichert sein wollen.
Somit sparen Sie einen Teil, wenn Sie einen geringeren Leistungsumfang wählen.
Eine privaten Kranken­versicherung bietet folgende Vorteile:

  1. Sie erhalten günstige Prämien.
  2. Eine freie Arztwahl sowie eine freie Krankenhauswahl.
  3. Sie können in einem Krankenhaus die Behandlung durch einen Chefarzt fordern.
  4. Auf Wunsch erhalten Sie bei der Unterbringung im Krankenhaus ein Einbettzimmer oder ein Zweibettzimmer.
  5. Sie brauchen keine Zuzahlung für Medikamente oder für Heilbehandlungen.
  6. Sie bekommen die Behandlungen durch einen Heilpraktiker erstattet.
  7. Auch Sehhilfen, alternative Heilmethoden oder Naturheilverfahren können erstattet werden.
  8. Bei Zahnersatzmaßnahmen erhalten Sie, ohne Beschränkungen auf die Materialien, eine bessere Behandlung.
  9. Bei gesetzlichen Leistungskatalogen gibt es keine Beschränkungen.
  10. Sie besitzen auch außerhalb von Deutschland einen guten Versicherungsschutz.
Erhalte ich eine Beitragsrückerstattung falls ich über einen längeren Zeitraum keine Leistungsanspruch geltend gemacht habe?
Wurden für ein oder mehrere Kalenderjahre keine Leistungen in Anspruch genommen,so können Sie bei vielen Gesellschaften eine Beitragsrückerstattung erhalten.
Da diese Beitragsrückerstattung mehrere Monatsbeiträge betragen kann, ist es empfehlenswertkleinere Rechnungsbeträge selbst zu bezahlen.
Gibt es bei einer gesetzlichen Versicherung bestimmte Kündigungsfristen und wenn ja welche?
Mit einer Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten können Sie jederzeit von einer gesetzlichen zu einer privaten Kranken­versicherung wechseln.
Sollten Sie jedoch erst im laufenden Kalenderjahr die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, so können Sie erst im nächsten Kalenderjahr wechseln.
Welche Gemeinsamkeiten haben gesetzliche und private Kranken­versicherungen?
Sollten sie bereits in einer privaten Kranken­versicherung sein, so haben die Möglichkeit die gleichen Leistungen zu erhalten wie bei einer gesetzlichen Kranken­versicherung und diese auch zum gleichen Preis zu erhalten wie bei einer gesetzlichen Kranken­versicherung

Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Frank Hofmann

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Gern rufen wir Sie zurück.

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