Skip to main content
03 72 96 / 92 73 96post@mr-money.deMo - Do 08:30 - 17:30 Uhr
Fr 08:30 - 16:30 Uhr
Chat on WhatsApp
Aufgrund eines Ausfalls des Telefon-Servers sind wir derzeit leider nicht telefonisch erreichbar. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit unseres Rückrufformulars. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
4.8 von 5

Aufgrund eines Ausfalls des Telefon-Servers sind wir derzeit leider nicht telefonisch erreichbar. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit unseres Rückrufformulars. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
03 72 96 / 92 73 96
post@mr-money.de
Montag - Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 16:30 Uhr
Chat on WhatsApp

Gebäude­versicherung FAQ


Klicken Sie auf die Frage um die Antwort zu bekommen.
Wozu dient die Gebäude­versicherung?
Mit einer Gebäude­versicherung versichert man nicht nur sein Haus, sondern auch Garagen und andere Nebengebäude auf dem Grundstück, welche genau im Versicherungsschein bezeichnet sindEbenso versichert werden alle Gegenstände, die innen oder außen fest mit dem Gebäude verbunden sind, sowie alle Arten von Zubehör und alle Materialien, welche zur Instandhaltung oder zur Wohnungsnutzung dienen.
Ausgenommen sind alle Dinge die nicht direkt vom Mieter angebracht worden sind.
Vor was schützt die Wohngebäude­versicherung
Die wichtigsten versicherbaren Risiken der Gebäude­versicherung sind:

  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Feuer (unter anderen auch Anprall oder Absturz von bemannten Flugkörpern)
  • Sturm/ Hagel (entstandene Schäden über Windstärke 8)
  • Leitungswasser (Schäden aus Wasserleitungsbruch, Frostbruch)

Als Zusatz können auch Überspannungsschäden mit eingetragen werden.
Unter bestimmten Bedingungen sind auch Elementarschäden wie z.B. Erdbeben, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen und Erdrutsch zusätzlich versicherbar.
Woher resultiert die Höhe des Beitrages?
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den Umfang der vereinbarten Leistungen und nach dem momentanen Wiederaufbauwert des Gebäudes.
Ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Beiträge hat die Bauart des Gebäudes, wonach Massive Häuser mit der Bauartklasse 1 und 2 günstiger sind als Leichtbau Häuser mit der Bauartklasse 3 und 4 da sie für den Versicherer ein höheres Risiko aufweisen.
Die Höhe der Beiträge wird dabei aber auch nach anderen Risiken wie z.B. der Sturmhäufigkeit oder der Wasserhärte der jeweiligen Region bestimmt.
Für was zahlt die Gebäude­versicherung im Schadensfall?
Die Gebäude­versicherung zahlt für die im Vertrag eingeschlossenen Risiken und Schäden.
Sollte Das Gebäude durch den Schaden völlig zerstört wurden sein, so zahlt die Versicherung den aktuellen Neubauwert.
Bewegungs- und Schutzkosten sowie Abbruch- und Aufräumkosten können auch gleichzeitig gezahlt werden.
Sollten Sie, berechtigter Weise, durch einen Schaden sich ganz oder teilweise weigern die Miete zu zahlen, ersetzt der Versicherer diese zusammen mit den fortlaufenden Mietnebenkosten.
Sollte z.B. Kosten an die Feuerwehr anfallen so werden diese jedoch nicht gezahlt.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind bei der Gebäude­versicherung sinnvoll?
Sollten Sie teure Elektrogräte fest im Haus eingebaut haben, wie z.B. Heizungssysteme, ist es auf jeden Fall sinnvoll einen Versicherungsschutz gegen Überspannungen zu haben.
Für sonstige, nicht feste, Elektrogeräte ist die Hausrat­versicherung zuständig.
Ebenfalls sinnvoll ist eine Elementar­versicherung mit der Sie vor Schäden von Erdbeben, Lawinen und weiteren bestens geschützt sind.
Bedingung für den Abschluss solch einer Elementar­versicherung sind mindestens Zehn Jahre ohne solch einen Schaden.
Wie ermittelt man die richtige Versicherungssumme?
Damit Sie kein Opfer der Unter­versicherung werden sollten Sie Ihr Gebäude auf der Grundlage der gleitenden Neuwert­versicherung absichern.
Um sicher zustellen das diese auch korrekt ermittelt wird, gibt es drei Methoden:

  1. Die durch einen Gutachter erbrachte Wertschätzung.
  2. Die nach Ausstattung und Größe des Gebäudes ermittelten Werte, wofür ein Wertermittlungsbogen ausgefüllt werden muss.
    Je nach Ausstattung werden Zu- und Abschläge berechnet.
  3. Der Gebäudeneuwert wird durch den aktuellen Baupreis des Hauses berechnet.

Wenn Sie die Versicherungssumme nach solch einer Methode berechnen bekommen Sie von Ihrem Versicherer einen Unter­versicherungsverzicht gewährt.
Geht, wenn ich ein Haus kaufe, die Versicherung des Verkäufers auf mich über?
Um sicherzustellen das Ihr Haus zu keiner Zeit den Versicherungsschutz verliert, geht die Versicherung immer automatisch auf den Käufer mit über.
Allerdings hat der Verkäufer ein außerordentliches Kündigungsrecht, welches spätestens bis einen Monat nach der Grundbuchumschreibung in Anspruch genommen werden muss.
Wir empfehlen Ihnen jedoch zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen, Da der Versicherer einen Anspruch auf den vollen Jahresbeitrag hat.
Was versteht man unter den Begriffen, Unter­versicherung und Unter­versicherungsverzicht?
Man spricht von einer Unter­versicherung, wenn der Wert des Gebäudes, die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme übersteigt.
Dadurch zahlt der Versicherer, entsprechend am Grad der Unter­versicherung, den Schaden nur anteilig was für Sie als Hausbesitzer verheerende Folgen haben kann.
Damit Sie nicht erst in diese Lage kommen, sollten Sie beim Abschluss einer Gebäude­versicherung darauf achten das der Wert des Gebäudes als Grundlage die gleitende Neuwert­versicherung hat, denn hierbei gewährt der Versicherer einen Verzicht auf die Unter­versicherung.
Was sollten Sie in einem Schadensfall beachten?
Als erstes sollten Sie den Schadensort absichern und den Schaden so gering halten wie möglich.
Sollte ein Brand ausbrechen rufen Sie sofort die Feuerwehr und benachrichtigen Sie gleich danach den Versicherer.
Sperren Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn.
Bei Sturm oder Hagel entstandene Öffnungen müssen Sie so schnell wie möglich verschließen.
Beschädigte Sachen müssen Sie als Beweismaterial aufheben und die von Schäden betroffenen Gebäudeteile fotografieren.
Um die Ursache und die Höhe des entstandenen Schadens festzustellen müssen Sie alle nötigen Informationen Ihrem Versicherer geben.
Was ist mit der Gebäude­versicherung nicht versicherbar?
Alle Schäden die mit Absicht oder grober Fahrlässigkeit entstanden, sind nicht versichert.
Fahrlässig entstandene Schäden sind, wenn Sie das Haus verlassen und vergessen die Fenster und Türen zu schließen und dann bei Ihnen eingebrochen wird, oder wenn Sie vergessen den Herd abzuschalten und dadurch ein Brand entsteht.
Schäden durch Kriege, innere Unruhen oder durch Kernenergie sind ebenso nicht mit versichert.
Elementarschäden, wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Erdrutsche, werden durch eine normale Gebäude­versicherung nicht mit versichert.
Diese können Sie jedoch mit einem Zusatz, in Form einer Elementar­versicherung, bei vielen Gebäudeversicherern mit versichern.
Was passiert, wenn ich mein Haus verkaufe, mit dem Vertrag?
Sollten Sie sich entschließen Ihr Haus zu verkaufen geht der laufende Vertrag mit dem Haus auf den Käufer über.
Nach Verkauf des Hauses müssen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft informieren und ihr den Namen und die Anschrift des Käufers mitteilen.

Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Frank Hofmann

Rückrufservice:
Gern rufen wir Sie zurück.

z.B.: 0176 12345678, 037296 927390