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Fahrzeug­versicherung FAQ


Klicken Sie auf die Frage um die Antwort zu bekommen.
Warum ist man verpflichtet eine Kfz- Versicherung abzuschließen?
Damit Unfallopfer nach einem Schadensfall auch versorgt werden ist jede Person, welche mit Ihrem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, verpflichtet eine Kfz- Versicherung ab zuschließen.
Außerdem wird somit gewährleistet, dass bei einem Unfall, der Schadensersatzpflichtige, nicht mit seinem privaten Vermögen haftet und somit seine wirtschaftliche Existenz gefährdet ist.
Wer wird alles mit einer Fahrzeug­versicherung versichert?
Neben dem Fahrer und dem Eigentümer sind auch noch der Halter des Fahrzeugs, die Insassen und der Versicherungsnehmer mit versichert.
Wogegen wird mein Fahrzeug mit einer Teilkasko­versicherung geschützt?
Mit einer Teilkasko­versicherung ist man gegen folgende Gefahren versichert:

  • gegen Diebstahl
  • gegen Schäden die ein Marder anrichtet
  • gegen Kurzschlussschäden der Verkabelung
  • gegen Brände und Explosionen des Fahrzeuges
  • gegen Glasschäden
  • gegen Sturm und Hagelschäden und
  • gegen Wildunfälle
Welche Vorteile bietet die Vollkasko­versicherung im Vergleich zur Teilkasko­versicherung?
Mit einer Vollkasko­versicherung sind neben den gleichen Gefahren, wie bei der Teilkasko­versicherung, auch Selbst verschuldete Schäden und mutwillige Zerstörungen dritter mit versichert.
Schäden die aufgrund von Verschleißerscheinungen entstanden sind gelten als nicht versichert.
Wie berechnet sich der Beitrag in der Teilkasko­versicherung und wie in der Vollkasko­versicherung?
Sowohl in der Teilkasko­versicherung als auch in der Vollkasko­versicherung ist die Fahrzeug- Typklasse von maßgeblicher Bedeutung.
Die einzelnen Modelle werden dann je nach Schadenverlauf in 31 Typklassen eingeordnet.
Als weitere Berechnungsgrundlage gilt in welche Regionalklasse Ihr Wohnort fällt.
Hierbei wird unterteilt in welcher Region die höchsten und die meisten Schäden entstanden sind.

Bei der Vollkasko­versicherung zählt, wie bei der Haftpflicht­versicherung, die Dauer in der man Schadenfrei geblieben ist.
Schäden die bereits von der Teilkasko­versicherungabgedeckt werden, zählen hier jedoch nicht mit hinein.

Auch die Selbstbeteiligung hat Einfluss auf die Beitragshöhe.
Das heißt je höher Ihre Selbstbeteiligung ist, umso niedriger ist Ihr Versicherungsbeitrag.
Sollten sich Ihre Regionalklasse oder Ihre Typklasse ändern, so können Beitragsanpassungsklauseln beansprucht werden.
Sollte der Beitrag höher ausfallen, so haben Sie das Recht den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen.
Wie viel sollte die Deckungssumme in der Kfz- Versicherung betragen?
Einige Versicherungen bieten über die gesetzlich festgelegte Deckungssumme, einen besseren Versicherungsschutz mit bis zu 100,- Mio. € an.
Dabei ist zu beachten, dass dieser Wert zwar pauschal für Vermögen-, Personen- und Sachschäden gilt jedoch bei Personenschäden nur 8,- Mio. € pro geschädigte Person gezahlt wird.
Welche Leistungen werden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung erbracht?
Sollte eine, durch Ihr Kraftfahrzeug, geschädigte Person gerichtliche Ansprüche gegen Sie erheben, so werden eventuelle berechtigte Schadensersatzforderung, egal welcher Art,durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung beglichen.
Unberechtigte Forderungen jedoch werden abgelehnt.
Sollten Kosten durch das Strafverfahren und eine möglichen Nebenklage anfallen, so trägt die Versicherung diese nicht.
Welche Aufgaben hat man bei einem Unfall?
Sollte ein Unfall passiert sein müssen Sie die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen.
Sobald diese eingetroffen ist, können Sie entstandene Schäden zu Protokoll geben und wenn möglich auch fotografieren um für die Versicherung einen Nachweis zu haben.
Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Sie kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, weil Sie sonst bei einer Teilkasko­versicherung auf den Schulden sitzen bleiben könnten.
Welche Kosten über nimmt die Versicherung im Schadensfall?
Eine Versicherung unterscheidet bei einem Schaden immer zwischen einem Reparaturschaden oder einem Totalschaden.
Man spricht von einem Totalschaden, wenn das Fahrzeug komplett ersetzt werden muss, da es gestohlen oder so stark zerstört wurde, das es nicht mehr fahrtüchtig ist.
In diesem Fall wird das Fahrzeug dann durch einen für den Schadenstag gleichwertigen Kaufpreis ersetzt.

Sollte jedoch, für den Fall, dass das Fahrzeug gestohlen wird, ein prozentualer Anteil vereinbart worden sein, so wird dieser Wert ausgezahlt.
Wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart worden ist, so ist diese mit zu verrechnen.

Liegt nur ein Reparaturschaden vor, so werden die Kosten des Fahrzeuges durch die Versicherung ersetzt.
Liegen die Kosten hier jedoch über dem von der Versicherung zu zahlendem Restwert des Fahrzeuges, so gilt das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden und wird dem entsprechend auch von der Versicherung als solcher behandelt.
Woraus ergibt sich die Beitragshöhe der Kfz- Versicherung?
Die Beitragshöhe ergibt sich aus viele verschieden Risikomerkmalen.
Diese Merkmale können sein:
Der Wohnort des Versicherungsnehmers,
Der Zeitraum wie lange er schon Schadenfrei fährt,
die Art und die Verwendung des Fahrzeuges,
die Fahrzeugklasse und noch sonstige Fahrzeugmerkmale wie das Alter des Fahrzeuges.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz und ab wann endet der Versicherungsschutz?
In der Regel beginnt der Versicherungsschutz nach der Bezahlung des ersten Beitrages,
an dem im Vertrag vereinbarten Tag.
Wollen Sie jedoch schon vor der ersten Beitragszahlung einen Unfallschutz haben,
so brauchen Sie eine schriftliche Vereinbarung im Versicherungsvertrag.
Sollten Sie es versäumen innerhalb der nächsten 28 Tage den ersten Beitrag zu zahlen,
so wird der vorläufige Versicherungsschutz,
rückwirkend annulliert und alle angefallenen Unfallkosten müssen von Ihnen getragen werden.
Der Versicherungsvertrag kann zum einen durch eine ordentliche Kündigung erfolgen,
indem er während der Kündigungsfrist gekündigt wird.
Der Versicherungsvertrag kann aber auch durch eine außerordentliche Kündigung erfolgen, wo er z.B. durch den Verkauf des Fahrzeuges erlischt.
Er kann jedoch auch durch ein Wagniswegfall beendet werden, welcher ein Totalschaden des Fahrzeuges sein kann.
Wie reguliert sich der Schadensfreiheitsrabatt?
Je mehr Schäden Sie über Ihre Versicherung begleichen lassen,
umso mehr verschlechtert sich Ihre Rabattklasse.
Um dies zu vermeiden können Sie Schäden in einem Wert bis zu 500,- € selbst begleichen, wodurch Ihre Rabattklasse unangetastet bleibt.
Fällt der Schaden im nach hinein doch noch höher aus als am Anfang vermutet und ein Rabattverzicht würde günstiger ausfallen,
so kann dieser nachträglich durch die Versicherung beglichen werden.
Andersherum kann man auch alle Schäden von der Versicherung begleichen lassen und diese nachträglich, um den Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten, der Versicherung zu erstatten.
Ihr Schadensfreiheitsrabatt bleibt jedoch unangetastet, wenn Ihre Versicherung durch ein Teilungsabkommen mit anderen Versicherungen eine Entschädigungsleistung zahlen muss.
Was sollte bei einem Saisonkennzeichen beachtet werden?
Viele Fahrer nutzen ,um Beiträge zu sparen, Saisonkennzeichen, wodurch sie nur für die Zeit Beiträge zahlen in denen diese Kennzeichen gültig sind.
Der Nachteil hierbei besteht für den Versicherungsnehmer darin, dass das Fahrzeug auch nur in dieser Zeit einen Versicherungsschutz erhält.
Sollte in eben dem Zeitraum ein Unfall passieren wo kein Versicherungsschutz besteht, so bleibt der Fahrer selbst auf den Kosten sitzen.
Was viele dabei nicht bedenken oder nicht wissen ist, dass in dieser Zeit auch keine Haftpflicht­versicherung gilt und wenn nun die Garage einstürzt und das Fahrzeug beschädigt wird, auch dafür keine Versicherung zahlt.
Welche Aufgaben muss man im Schadensfall tun?
Damit Sie im Schadensfall Ihre Teil- oder Vollkasko­versicherung auch nutzen können müssen Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung melden.
Diebstahl-, Wild- und Brandschäden müssen,
sobald sie über 150,- €, bei der Polizei gemeldet werden.
Welche Kosten werden nicht von der Fahrzeug­versicherung übernommen?
Sollte der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder durch fahrlässiges handeln, selbst herbeigeführt haben, so ist die Versicherung nicht verpflichtet diesen Schaden zu begleichen.
Solche Schäden können passieren, wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren ist oder wenn das Fahrzeug schon vor dem Unfall in keinem verkehrssicherem Zustand war.
Was muss man tun um seinen Versicherungsschutz nicht zu verlieren?
Damit Sie mit Ihrem Fahrzeug auch rund um die Uhr geschützt sind sollten Sie folgendes beachten und einhalten:

  1. Bezahlen Sie regelmäßig Ihre Versicherungsbeiträge
  2. Sorgen Sie dafür dass sich Ihr Fahrzeug immer in einem fahrtüchtigem Zustand befindet
  3. Fahren Sie niemals ohne einen gültigen Führerschein und lassen Sie Ihr Fahrzeug von niemanden fahren wer keine Fahrerlaubnis hat
  4. Fahren Sie niemals unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen und überlassen Sie Ihr Fahrzeug niemandem wer solche Mittel eingenommen hat
  5. Begehen Sie nach einem Unfall keine Fahrerflucht
  6. Sollten Sie in einem Unfall verwickelt sein so melden sie diesen, auch dann wenn Sie selbst keine Schuld an dem Unfall haben
  7. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Sie ohne die Zustimmung Ihrer Versicherung keinen Anspruch eines Geschädigten anerkennen
  8. Wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Versicherung, wenn jemand einen Anspruch gerichtlich gegen Sie geltend machen will-
    Wird ein Mahnbescheid gegen Sie eingeleitet, sollten sie Widerspruch einlegen.
    Ihre Versicherung wird dann entscheiden, ob es bei dem Rechtsstreit eine Aussicht auf Erfolg gibt.
    Sollte es diesen geben, so wird Ihre Versicherung die gerichtlichen Kosten übernehmen, selbst die für einen Zivilprozesses.

Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Frank Hofmann

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