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Vergleichsrechner - Tierhalterhaftpflichtversicherungen


Tarifvergleich - Tarifberechnung - Versicherungsantrag

Egal ob Hund oder Pferd, laut Gesetz haften Sie als Halter für alle Schäden die Ihr vierbeiniger Freund verschuldet.

Je größer das Tier desto mehr Schaden kann es anrichten.

Eine jeweilige Tierhaftpflichtversicherung schützt Sie davor, durch die Folgen eines solchen Vorfalls Pleite zu gehen.


Tierhalterhaftpflicht Vergleich
Tarifgruppe
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Die Auswahl richtet sich nach dem Tarif in Ihrer KFZ Versicherung.
Alter Versicherungsnehmer (volle Jahre)
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Für Senioren gibt es Extra-Rabatte.
Anzahl Hunde
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Geben Sie hier die Rasse Ihres Hundes an. Wenn Sie diese nicht genau kennen, geben Sie eine Rasse an, die dem am nächsten kommt. Achten Sie aber vor allem bei kampfhundähnlichen Rassen auf die genaue Angabe.
Mischlingsrasse Hund 1
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Geben Sie hier die Rasse Ihres Hundes an. Wenn Sie diese nicht genau kennen, geben Sie eine Rasse an, die dem am nächsten kommt. Achten Sie aber vor allem bei kampfhundähnlichen Rassen auf die genaue Angabe.
Pferd
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Selbstbeteiligung
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Die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe müssen Sie bei jedem Schadensfall selbst tragen. Bei Mietsachschäden (z.B. Beschädigung eines Hotelzimmers) gilt immer eine SB.
Laufzeit
Hilfe
Einige Tarife werden dadurch 10% billiger. Wir empfehlen diesen Rabatt zu nutzen, da man bei Erhöhungen von mehr als 5% kündigen kann.
Schäden in den letzten 5 Jahren
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Bei Schadenfreiheit gibt es für bei einigen Tarifen einen Nachlass.
Ich verzichte auf die Beantwortung weiterer Fragen und wähle aus dem Vergleich einen Tarif, der meinen Bedarf erfüllt.
Ich möchte weitere Angaben zum gewünschten Versicherungsschutz machen. Es werden dann nur Tarife angezeigt, welche die Vorgaben erfüllen.

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[ Häufig gestellte Fragen ]

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Häufig gestellte Fragen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung (FAQ)
  1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
  2. Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
  3. Wer ist versichert?
  4. Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
  5. Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
  6. Muss jedes Tier einzeln versichert werden?
  7. Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
  8. Wo gilt der Versicherungsschutz?
  9. Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?
  10. Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
  11. Hundeschlittenrennen
  12. Leinenzwang
  13. Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
  14. Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
  15. Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?
  16. Was versteht man unter Vermögensschäden und sind diese durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mit gedeckt?
  17. Kampfhunde
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  • 1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
    Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: Dirk Natschke Versicherungsmakler . Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 037296-927390 , per email an post@mr-money.de bzw. per Post: Dirk Natschke Versicherungsmakler , Schillerstr. 3 , 09366 Stollberg .
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  • 2. Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
    Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann? Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
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  • 3. Wer ist versichert?
    Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter).
    Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter).
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  • 4. Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
    Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.
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  • 5. Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
    Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
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  • 6. Muss jedes Tier einzeln versichert werden?
    Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden.
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  • 7. Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
    Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).
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  • 8. Wo gilt der Versicherungsschutz?
    Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.
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  • 9. Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?
    Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt i.d. Regel kostenfrei mitversichert.
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  • 10. Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
    Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.
    Nein, diese Schäden sind generell nicht versicherbar.
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  • 11. Hundeschlittenrennen
    Ist bei einigen Gesellschaften versichert.
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  • 12. Leinenzwang
    Ein genereller Leinenzwang besteht prinzipiell bei keiner Gesellschaft, da das unzulässig ist (vorausgesetzt kein Kampfhund).
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  • 13. Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
    Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die Tür des Hotelzimmers.
    Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), max. Höhe ist jedoch Gesellschaftsabhängig.
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  • 14. Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
    Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt werden muss.
    Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
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  • 15. Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?
    Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes.
    Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
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  • 16. Was versteht man unter Vermögensschäden und sind diese durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mit gedeckt?
    Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn.
    Sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
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  • 17. Kampfhunde
    Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen):
    Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino.