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Was wird bezahlt Wartezeiten
Rechtsschutz Arten und
Erläuterung
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Was wird bezahlt:
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Online
Vergleich |
Versicherungssumme 500.000 EUR je
Schadensfall
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Wartezeiten
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Bestehen nicht im:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und
Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz
im Familien- und Erbrecht und bei Kauf- oder
Leasingvertrag über ein fabrikneues
Kraftfahrzeug.
- In allen anderen
Fällen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten.
Die Wartezeit einfällt, wenn es für das gleiche
Risiko eine Vorversicherung bei einer anderen
Gesellschaft gab.
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Verkehrs RS:
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Online
Vergleich |
Versicherter Personenkreis:
Versichert ist der
Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter,
Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsabschluß
und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen
oder auf seinen Namen mit einem
Versicherungskennzeichen versehenen PKWs, Kombis,
Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne
Vermietung, als Erwerber solcher Fahrzeuge und als
Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten
Selbstfahrer- Vermietfahrzeuges zu Lande. Umgebaute
Kraftfahrzeuge für Urlaub und Freizeit gelten als
Kombi.
Der Versicherungsnehmer ist auch als Fahrer fremder,
nicht auf ihn zugelassene Fahrzeuge versichert, sowie
bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten
Verkehr als Fußgänger Radfahrer und Fahrgast.
Mitversichert sind alle Personen als berechtigte
Fahrer und berechtigte Insassen der versicherten, auf
den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge.
Wichtige Besonderheit:
Alle, auf den
Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge sind zu
einem Jahresbeitrag versichert.
Leistungsarten:
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Verkehrs-Rechtsschutz für die
Familie
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Vergleich |
Versicherter Personenkreis:
Versichert sind der
Versicherungsnehmer, dessen Ehegatte oder der im
Versicherungsschein genannte nichteheliche
Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die
unverheirateten, volljähriger Kinder, letztere
jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese
erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche
Tätigkeit ausüben und hierfür ein
leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Dieser
Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter,
Fahrer, oder Insasse aller bei
Versicherungsabschluß und während der Vertragsdauer
auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem
Versicherungskennzeichen versehenen PKWs, Kombis,
Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne
Vermietung, als Erwerber solcher Fahrzeuge und als
Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten
Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zu Lande und als
Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge
sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten
Verkehr als Fußgänger, Radfahrer, und Fahrgast.
Mitversichert sind alle Personen als berechtigte
Fahrer und Insassen der versicherten und zugelassenen
Fahrzeuge.
Wichtige Besonderheit:
Es sind alle
auf den oben genannten Personenkreis zugelassene
Fahrzeuge zu einem Jahresbeitrag versichert
Zugelassene Anhänger und Wohnwagen sind ohne
Mehrbeitrag mitversichert. Die Kennzeichenangabe der
zu versicherten Fahrzeuge ist nicht erforderlich,
auch bei einem späteren Fahrzeugwechsel.
Leistungsarten:
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Privat- und Berufs RS
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Vergleich |
Versicherter Personenkreis:
Versichert sind der
Versicherungsnehmer, dessen Ehegatte oder der im
Versicherungsschein genannte nichteheliche
Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die
unverheirateten, volljährigen Kinder, letztere
jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese
erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche
Tätigkeit ausüben und hierfür ein
leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Versicherungsschutz wird im privaten und beruflichen
Lebensbereich gewährt.
Leistungsarten:
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Privat- und Berufs,
Eigentum und Miet RS
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Vergleich |
Versicherter Personenkreis:
Privat- und Berufs RS
siehe oben. Zusätzlich gilt:
Versichert ist der
Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus
dinglichen Rechten in seiner Eigenschaft als
Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter oder
Verpächter.
Wichtige Besonderheit:
Die Vermietung (auch
Untervermietung) bis zu drei Zimmer in der vom
Versicherungsnehmer selbstgenutzten, versicherten
Wohneinheit, z.B. an Studenten, ist beitragsfrei
eingeschlossen, wenn es sich nicht um eine
Wohneinheit, sondern um einzelne Zimmer handelt.
Alle Wohneinheiten
eines Objektes müssen versichert sein. Auch die vom
Eigentümer selbstgenutzten Wohn- oder gewerblichen
Einheiten sowie unentgeltlich überlassene
Wohneinheiten sind beitragspflichtig. Objekte
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht
versicherbar. Es werden maximal 5 Wohneinheiten
versichert.
Leistungsarten:
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Privat- und Berufs und
Verkehrs RS
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Vergleich |
Versicherter Personenkreis:
Versichert sind der
Versicherungsnehmer, dessen Ehegatte oder der im
Versicherungsschein genannte nichteheliche
Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die
unverheirateten, volljährigen Kinder, letztere
jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese
erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche
Tätigkeit ausüben und hierfür ein
leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer,
Halter, Fahrer oder Insasse aller bei
Versicherungsabschluß und während der Vertragsdauer
auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem
Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu
Lande, zu Wasser und in der Luft, Anhänger, als
Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter eines zu
vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-
Vermietfahrzeuges und als Fahrer fremder, nicht auf
ihn zugelassener Fahrzeuge.
Mitversichert sind alle Personen als berechtigte
Fahrer und Insassen der auf den versicherten
Personenkreis zugelassenen Fahrzeuge.
Leistungsarten:
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Privat- und Berufs,
Verkehrs, Eigentum und Miet RS
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Vergleich |
Versicherter Personenkreis:
Privat- und Berufs,
Verkehrs RS siehe oben. Zusätzlich gilt:
Versichert ist der
Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus
dinglichen Rechten in seiner Eigenschaft als
Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter oder
Verpächter.
Wichtige Besonderheit:
Die Vermietung (auch
Untervermietung) bis zu drei Zimmer in der vom
Versicherungsnehmer selbstgenutzten, versicherten
Wohneinheit, z.B. an Studenten, ist beitragsfrei
eingeschlossen, wenn es sich nicht um eine
Wohneinheit, sondern um einzelne Zimmer handelt.
Alle Wohneinheiten
eines Objektes müssen versichert sein. Auch die vom
Eigentümer selbstgenutzten Wohn- oder gewerblichen
Einheiten sowie unentgeltlich überlassene
Wohneinheiten sind beitragspflichtig. Objekte
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht
versicherbar. Es werden maximal 5 Wohneinheiten
versichert.
Leistungsarten:
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