Rechtsschutzversicherung - Berechnung
und Antragsdruck
Vergleich von Tarifen und Deckungskonzepten

Achtung, die hier aufgeführten Infos dienen nur zur allgemeinen Information. Wie empfehlen Ihnen den Vergleich durchzuführen und unsere Bewertungen zur den Gesellschaften zu beachten.

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  Was wird bezahlt

Wartezeiten

Rechtsschutz Arten und Erläuterung


 
Was wird bezahlt:
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Versicherungssumme 500.000 EUR je Schadensfall

  • Rechtsanwaltskosten.
  • Korrespondenzanwaltskosten in Inlands-Zivilprozessen und in Auslandsfällen, wenn das Gericht mehr als 100 km vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt ist.
  • Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und der Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger.
  • Kosten des Gerichtvollziehers.
  • Kosten eines eigenen Sachverständigen
  • Kosten der Reise von versicherten Personen zu ausländischen Gerichten, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen als Beschuldigter oder Partei angeordnet hat.
  • Kosten für die Übersetzung von Unterlagen in Auslandsfällen.
  • Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.
  • Strafkautionen darlehensweise bis zu 50.000,-- EUR.


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    Wartezeiten
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    Bestehen nicht im:

    • Schadenersatz-Rechtsschutz
    • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
    • Straf-Rechtsschutz
    • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht und bei Kauf- oder Leasingvertrag über ein fabrikneues Kraftfahrzeug.
    • In allen anderen Fällen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten.

      Die Wartezeit einfällt, wenn es für das gleiche Risiko eine Vorversicherung bei einer anderen Gesellschaft gab.


     
    Verkehrs RS:
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    Versicherter Personenkreis:

    Versichert ist der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsabschluß und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung, als Erwerber solcher Fahrzeuge und als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer- Vermietfahrzeuges zu Lande. Umgebaute Kraftfahrzeuge für Urlaub und Freizeit gelten als Kombi.
    Der Versicherungsnehmer ist auch als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassene Fahrzeuge versichert, sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr als Fußgänger Radfahrer und Fahrgast.
    Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen der versicherten, auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge.

    Wichtige Besonderheit:

    Alle, auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge sind zu einem Jahresbeitrag versichert.

    Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • RS im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-RS vor Gerichten
  • Verwaltungs-RS in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz


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    Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie
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    Versicherter Personenkreis:

    Versichert sind der Versicherungsnehmer, dessen Ehegatte oder der im Versicherungsschein genannte nichteheliche Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die unverheirateten, volljähriger Kinder, letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer, oder Insasse aller bei Versicherungsabschluß und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung, als Erwerber solcher Fahrzeuge und als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zu Lande und als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr als Fußgänger, Radfahrer, und Fahrgast. Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten und zugelassenen Fahrzeuge.

    Wichtige Besonderheit:

    Es sind alle auf den oben genannten Personenkreis zugelassene Fahrzeuge zu einem Jahresbeitrag versichert Zugelassene Anhänger und Wohnwagen sind ohne Mehrbeitrag mitversichert. Die Kennzeichenangabe der zu versicherten Fahrzeuge ist nicht erforderlich, auch bei einem späteren Fahrzeugwechsel.

    Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • RS im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-RS vor Gerichten
  • Verwaltungs-RS in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz


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    Privat- und Berufs RS
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    Versicherter Personenkreis:

    Versichert sind der Versicherungsnehmer, dessen Ehegatte oder der im Versicherungsschein genannte nichteheliche Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die unverheirateten, volljährigen Kinder, letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

    Versicherungsschutz wird im privaten und beruflichen Lebensbereich gewährt.

    Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • RS im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-RS vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz


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    Privat- und Berufs, Eigentum und Miet RS
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    Versicherter Personenkreis:

    Privat- und Berufs RS siehe oben. Zusätzlich gilt:

    Versichert ist der Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter oder Verpächter.

    Wichtige Besonderheit:

    Die Vermietung (auch Untervermietung) bis zu drei Zimmer in der vom Versicherungsnehmer selbstgenutzten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, ist beitragsfrei eingeschlossen, wenn es sich nicht um eine Wohneinheit, sondern um einzelne Zimmer handelt.

    Alle Wohneinheiten eines Objektes müssen versichert sein. Auch die vom Eigentümer selbstgenutzten Wohn- oder gewerblichen Einheiten sowie unentgeltlich überlassene Wohneinheiten sind beitragspflichtig. Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar. Es werden maximal 5 Wohneinheiten versichert.

    Leistungsarten:

  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuer-RS vor Gerichten
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz



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    Privat- und Berufs und Verkehrs RS
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    Versicherter Personenkreis:

    Versichert sind der Versicherungsnehmer, dessen Ehegatte oder der im Versicherungsschein genannte nichteheliche Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die unverheirateten, volljährigen Kinder, letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

    Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Versicherungsabschluß und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft, Anhänger, als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter eines zu vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer- Vermietfahrzeuges und als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge.
    Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der auf den versicherten Personenkreis zugelassenen Fahrzeuge.

    Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • RS im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-RS vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz


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    Privat- und Berufs, Verkehrs, Eigentum und Miet RS
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    Versicherter Personenkreis:

    Privat- und Berufs, Verkehrs RS siehe oben. Zusätzlich gilt:

    Versichert ist der Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter oder Verpächter.

    Wichtige Besonderheit:

    Die Vermietung (auch Untervermietung) bis zu drei Zimmer in der vom Versicherungsnehmer selbstgenutzten, versicherten Wohneinheit, z.B. an Studenten, ist beitragsfrei eingeschlossen, wenn es sich nicht um eine Wohneinheit, sondern um einzelne Zimmer handelt.

    Alle Wohneinheiten eines Objektes müssen versichert sein. Auch die vom Eigentümer selbstgenutzten Wohn- oder gewerblichen Einheiten sowie unentgeltlich überlassene Wohneinheiten sind beitragspflichtig. Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar. Es werden maximal 5 Wohneinheiten versichert.

    Leistungsarten:

  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuer-RS vor Gerichten
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
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