Privathaftpflicht Vergleich
Tarifauswahl
Hilfe
Der Singletarif ist nur möglich, wenn Sie ledig sind und keinen Lebenspartner mitversichern wollen.
Tarifgruppe
Hilfe
Sind Sie verbeamtet oder im öffentlichen Dienst beschäftigt, oder haben Sie die Berechtigung, Versicherungen nach dem Tarif für öffentlichen Dienst abzuschließen, wählen Sie bitte die Tarifgruppe "öffentlicher Dienst".
Alter
Hilfe
Für bestimmte Altersgruppen gibt es bei verschiedenen Versicherern Beitragsnachlässe.
Ausfalldeckung
Hilfe
Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre mitversichern?
Hilfe
Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehr nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Hund mitversichern?
(kein Kampfhund!)

Hilfe
Je nach Gesellschaft gibt es Hunderassen die nicht versichert werden können. Dazu gehören z.b. folgende Rassen sowie deren Kreuzungen: Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino
Rabattrelevante Angaben
Selbstbeteiligung
Hilfe
Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.
Laufzeit
Hilfe
Laufzeiten von mehr als einem Jahr führen bei vielen Anbietern zu Beitragsnachlässen zwischen 5% und 10%.
Bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung?
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Bei einigen Versicherungen gibt es bis zu 30% Rabatt, wenn Sie einen Vertrag hatten, der schadenfrei lief.
Schäden in den letzten 5 Jahren
Hilfe
Teilen Sie mit, ob und wieviele Schäden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre verursacht haben. Waren Sie in dieser Zeit schadensfrei, erhalten Sie bei einigen Versicherern einen Beitragsnachlass.
Kombirabatte mit berechnen?
Kombirabatte für folgende Sparten-Kombinationen berücksichtigen
Kombirabatte - Je mehr Verträge bei einer Gesellschaft, um so günstigere Preise.
Welche Verträge haben Sie schon oder haben vor, sie zu versichern?
Privathaftpflicht
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Tierhalterhaftpflicht
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Haus-Grundbesitzer Haftpflicht
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Gewässerschaden/Öltank
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Wohngebäude
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Wohngebäude-Glas
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Hausrat
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Hausrat-Glas
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Unfall
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Rechtsschutz
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Wählen Sie eine Vorgabe für Ihre Berechnung
Standard | AK Empfehlung

Hilfe
Die Vorgabe des Arbeitskreis Vermittlerrichlinie (AK-Empfehlung) bietet Ihnen einen empfohlenen Mindestschutz. Heute erfüllen alle wichtigen Tarife diese Vorgaben. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie diese Mindestvorgaben wählen.
Mindest-Versicherungssumme Personen/Sachschäden
Hilfe
Wählen Sie zu Ihrer Sicherheit eine hohe Versicherungssumme.
Mindest-Versicherungssumme für Mietsachschäden
Hilfe
Schäden an festen gemieteten Sachen (Mietwohnung, Hotel) sind mit diesem Einschluß versichert.
Mindest-Versicherungssumme für Vermögensschäden
Hilfe
Sie fahren mit dem Fahrrad einen Passanten an und der muß 2 Wochen ins Krankenhaus. Dadurch hat er Verdienstausfall und Einnahmenverluste.
Selbstgenutztes Wohneigentum
Hilfe
Dieser Einschluß deckt Schäden verursacht durch Ihr Wohneigentum. Vermietetes Eigentum muß normalerweise in einer extra Haftpflicht versichert werden. (Streupflicht, Herabfallende Äste usw.) Wenige Tarife haben den Einschluß für das MFH mit drin.
Eigentumswohnungen in Deutschland, vermietet
Hilfe
Durch eine lose Treppenstufe stürzt ein Besucher in Ihrer vermieteten Wohnung.
Unbebautes Grundstück
Hilfe
Hier können Sie ein noch unbebautes Grundstück mitversichern.
Einliegerwohnung vermietet im selbstbewohnten Haus
Hilfe
Risiken die durch Ihre vermietete Einliegerwohnung entstehen sind versichert.
Ferienhaus-/Wohnung im Inland selbstgenutzt
Hilfe
Schäden die durch dieses Risiko entstehen sind versichert.
Wohnung / Ferienwohnung / Ferienhaus im europ. Ausland ohne Vermietung
Hilfe
Schäden die durch genannte Wohneinheiten entstehen sind versichert.
Fachpraktischer Unterricht (Laborarbeiten)
Hilfe
Bei Arbeiten in Schul-, Berufsausbildung oder Studium.
Hüten eines fremden Hundes/Pferdes
Hilfe
Zuerst leistet immer die Tierhalterhaftpflicht des Tieres. Sollte keine vorhanden sein, würde diese Versicherung haften, falls Sie ein Verschulden am Schaden trifft.
Einschluss Öltankhaftpflicht
Hilfe
Wenn Sie einen Öltank besitzen, können Sie den Schutz hier mit einschließen.
Wo befindet sich der Öltank
Hilfe
Wählen Sie ob der Tank ober oder unterirdisch steht. Unterirdische Tanks haben ein höheres Risiko, da nicht sofort erkennbar ist, wenn Öl ausfliesst.
Allmählichkeitsschäden
Hilfe
Sachschäden die durch schuldhafte allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen entstehen).
Gewässerschaden-Risiko, z.B. Farben
Hilfe
Auch im Haushalt verwendete Farben, Lacke oder Reinigungsmittel können Gewässerschäden verursachen, diese sind hier mitversichert.
Schäden durch häusliche Abwässer
Hilfe
Durch Chemiekalien die Sie in Ihren Abfluß gießen entsteht ein Schaden an der Umwelt.
Schäden durch elektronischen Datenaustausch/Internetnutzung
Hilfe
Durch Ihren virenbefallenen PC werden z.B. fremde PCs angegriffen bzw. Festplatten gelöscht. Oder Sie verbreiten z.B. unbewußt auf einem USB Stick Viren, die anderen PC unbrauchbar machen.
Gefälligkeitsschäden
Hilfe
Wenn Sie jemanden helfen und dabei etwas kaputt machen, ist das normalerweise NICHT versichert. Es gibt nur wenige Tarife die diesen Einschluß bieten.
Gemietete oder geliehene Sachen
Hilfe
Bewegliche fremde geliehene Sachen sind normalerweise nicht versichert, es sei denn, Sie möchten diesen Schutz einschließen.
Schlüsselverlust, fremder privater Schlüssel (Mietwohnung)
Hilfe
Sie verlieren den Schlüssel Ihrer Mietwohnung und die Tür muß geöffnet werden.
Schlüsselverlust für Zentrale Schließanlage (keine Eigenschäden)
Hilfe
Sie verlieren den Schlüssel Ihrer Mietwohnung im Mehrfamilienhaus und die die gesamte Schließanlage muß getauscht werden.
Schlüsselverlust von fremden Dienstschlüsseln
Hilfe
Schlüsselverlust bei Ihren Firmenschlüsseln können Sie hier versichern.
Weltweite Deckung gewünscht (Standard ist Europa oder EU)
Hilfe
Der Aufenthalt in außereuropäischen Ländern ist meist nur zeitlich begrenzt versicherbar und die Bezahlung muß über ein deutsches Institut laufen.
Alleinstehendes Elternteil im Haushalt lebend
Hilfe
Wenn ein Elternteil alleinstehend und im Haushalt des VN gemeldet ist kann hier der Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Tätigkeit als Tagesmutter
Hilfe
Sie sind versichert, als Tagesmutter, meist bei der Betreuung von max. 5-6 Kindern.
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern von mitversicherten Personen
Hilfe
Durch Ihr Verschulden kommt Ihr Partner zu Sturz und muß behandelt werden, die Krankenversicherung des Partners will die Behandlungskosten wieder haben. Ansprüche durch fremde Geschädigte sind mitversichert.
Bauherrenhaftpflicht am Haus oder Grundstück
Hilfe
Für Neu- und Umbauten auf dem versicherten Grundstück.
Eigene Surfbretter
Hilfe
Geliehene Surfbretter sind i.d.R. mitversichert, eigene müssen Sie extra beantragen bzw. einen Tarif wählen, der diese einschließt.
Besitzen Sie Hunde, Pferde, Rinder, landwirtschaftliche Tiere?
Hilfe
Für einige Tiere ist eine extra Haftpflicht nötig.
Benutzen Sie eigene Wasserfahrzeuge?
Hilfe
Je nach Größe und Leistung ist eine eigene Versicherung nötig.
Besitzen Sie Modellflugzeuge, Ballone oder Drachen?
Hilfe
Je nach Leistung und Art ist eine eigene Versicherung nötig.
Gehen Sie auf die Jagd?
Hilfe
Es gibt Jagdhaftpflicht Versicherungen, die dieses Risiko abdecken.
Betreiben Sie eine Fotovoltaik Anlage?
Hilfe
Fotovoltaik Anlagen müssen extra versichert werden.
  Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
Hilfe
Wenn ein Dritter den Ihnen zugefügten Schaden nicht begleichen kann, führt das oftmals zu einem Rechtsstreit. Die Kosten für Anwalt und Gericht werden dann von dieser Versicherung übernommen. Wir empfehlen Ihnen jedoch einen eigenen RS Vertrag abzuschließen, da dieser Einschluss i.d.R. geringere Leistungen bietet als ein selbständiger RS Vertrag. Wenn Sie eine RS Versicherung für den Privaten Bereich besitzen, benötigen Sie diesen Einschluss nicht.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

SchließenAMEX-PT-G-Basis-Alleinerziehend
AMEX-PT-G-Basis-Alleinerziehend-SB
AMEX-PT-G-Basis-Familie
AMEX-PT-G-Basis-Familie-SB
AMEX-PT-G-Basis-Single
AMEX-PT-G-Basis-Single-SB
AMEX-Pool-NS
ARAG-Duesseldorf
ASC-Basler
ASSTEL-Versicherung
AXA-Versicherung
Adcuri-Wuppertal
Alte-Leipziger
Ammerlaender-Versicherung
BBV-Versicherung
Baden-Badener
BavariaDirekt
Concordia-Hannover
DEMA-Pool
Degenia-BadKreuznach-Konzept
Degenia_Easysurance
Deutsche-Assekuradeur-GmbH
Domcura-Kiel
Generali-Versicherung
Gothaer-Versicherungen
Grundeigentuemer-Hamburg
Haftpflichtkasse-Darmstadt
HanseMerkur
Ideal-Versicherung
InterRisk-Wiesbaden
Interlloyd-Duesseldorf
Janitos-Versicherung
KAB-BA
KAB-CO
Konzept-Marketing-A
Konzept-Marketing-ZU
MUENCHENER-VEREIN-Versicherung
Medienversicherung-Karlsruhe
NV-Versicherung-Neuharlingersiel
OVAG
Ostangler-Brandgilde
Rhion-Versicherung
Schleswiger-AG
Syncro24-Waldenburger
VHV-Hannover
VHV-SLP_GmbH
VPV-Versicherung
VdVA
Volkswohlbund
Waldenburger-Versicherung
Würzburger-Versicherung

[ Häufig gestellte Fragen ]

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Häufig gestellte Fragen zur Privathaftpflichtversicherung (FAQ)
  1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
  2. Was versteht man unter Mietsachschäden?
  3. Ist Schlüsselverlust mitversichert?
  4. Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert?
  5. Sind Kinder automatisch mitversichert?
  6. Können Kinder haftbar gemacht werden ?
  7. Gibt es eine Wartezeit?
  8. Sind gemietete/geliehene Sachen mitversichert?
  9. Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
  10. Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?
  11. Was sind Gefälligkeitsschäden und sind diese mitversichert?
  12. Welche Spezial-Risiken müssen extra versichert werden?
  13. Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?
  14. Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
  15. Ist mein (Ehe)Partner mitversichert?
  16. Sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?
  17. Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
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  • 1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
    Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: Dirk Natschke Versicherungsmakler . Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 037296-927390 , per email an post@mr-money.de bzw. per Post: Dirk Natschke Versicherungsmakler , Schillerstr. 3 , 09366 Stollberg .
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  • 2. Was versteht man unter Mietsachschäden?
    Darunter versteht man die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken genutzten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind Haftansprüche wegen Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung.
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  • 3. Ist Schlüsselverlust mitversichert?
    Ja
    • bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur GEMIETETEN Haus- und Wohnungstür (wenn eingeschlossen)
    Nein
    • bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur EIGENEN Haus- und Wohnungstür

    Das Abhandenkommen gewerblich genutzter Schlüssel (z.B. des Arbeitgebers) kann bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.
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  • 4. Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert?
    Vermögensschäden sind Schäden bei denen weder eine Sache zerstört und eine Person verletzt wird. Sie sind mitversichert (Höhe je nach Gesellschaft, siehe Info´s/Leistungsvergleich der Versicherer auf unserer Seite).
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  • 5. Sind Kinder automatisch mitversichert?
    alle unverheirateten Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind beitragsfrei beim Abschluss des Familientarifes mitversichert, sofern sie mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.

    Ab Volljährigkeit müssen diese einen eigenen Vertrag abschliessen.(Ausnahme: während einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung wie berufl. Erstausbildung, Fortbildungsmaßnahme, Studium, nicht Referendarzeit u.ä.).

    Versicherungsschutz bleibt auch bestehen bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung.

    Ebenso fällt die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule bis zu einem Jahr unter den versicherten Zeitraum, sowie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit ebenfalls bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung.
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  • 6. Können Kinder haftbar gemacht werden ?
    Ab Vollendung des siebten Lebensjahres können Kinder selbst zur Verantwortung für ihre Taten gezogen werden (Ausnahme: wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlt §828 BGB; muss unter Berücksichtigung der Umstände für den Einzelfall beurteilt werden).
    Kinder unter sieben Jahren können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. (Einige Versicherer bieten jedoch die Übernahme der Deckung für Schäden, die durch unter siebenjährige Kinder verursacht werden an.)
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  • 7. Gibt es eine Wartezeit?
    Nein, bei der privaten Haftpflichtversicherung gibt es keine Wartezeiten.
    Versicherungsschutz besteht ab Vertragsbeginn.
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  • 8. Sind gemietete/geliehene Sachen mitversichert?
    Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versicherbar. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.
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  • 9. Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
    Eine Forderungsausfalldeckung springt dann für einen Schaden ein, der Ihnen von einer Person zugefügt wurde, die selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.
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  • 10. Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?
    Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre Familienangehörigen) Dritten zufügen.

    Sie übernimmt dazu
    • die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadensersatz besteht)
    • die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
    • die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadensersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

    Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken als Privatperson ab. Das Versicherungsunternehmen leistet üblicherweise für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache fahrlässig verletzt oder schädigt. Bei vorsätzlichen Handlungen leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht.

    Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". (§ 823 Abs. 1 BGB)

    Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen (Haus- und Grundbesitz, Einrichtungsgegenstände, jeglichen Bankguthaben) sowie mit Ihrem Lohn/Gehalt unter Umständen ein Leben lang. Auch bei einer späteren Erbschaft oder Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden. Damit diese Verpflichtung nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

    Risiken wie z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden (Öltank) und Bauherrenrisiko müssen gesondert versichert werden.
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  • 11. Was sind Gefälligkeitsschäden und sind diese mitversichert?
    Gefälligkeitsschäden sind z.B. wenn Sie Bekannten beim Umzug helfen und dabei Schäden anrichten.
    Einige Versicherer tragen dieses Risiko (allerdings gibt es eine max. Entschädigungsgrenze), andere widerum gar nicht.
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  • 12. Welche Spezial-Risiken müssen extra versichert werden?
    In der Privathaftpflicht werden einige Risiken gar nicht versichert. Hier gibt es meist (nicht alle Risiken!) einige Spezialpolicen z. B.:
    • Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
    • Bauherrenhaftpflicht
    • Jagdhaftpflicht
    • Wasserfahrzeuge (mit Motor)
    • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
    • Gewässerschadenhaftpflicht
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  • 13. Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?
    Ja. (Die Geltungsdauer (meist 1 Jahr) muss jedoch bei der jeweiligen Gesellschaft angefragt werden, da diese abweichen können).
    Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte mit dem Versicherer besondere Vereinbarungen treffen. Die Privathaftpflicht gilt dann nicht nur während des Urlaubsaufenthaltes, sondern auch für Dienst- oder Geschäftsreisen, wenn Sie als Privatperson einen Haftpflichtschaden verursachen. Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen Sie sich jedoch "vor Ort" neu versichern.
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  • 14. Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
    Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses.
    Einige Versicherer bieten in der Privathaftpflicht die Möglichkeit der Mitversicherung der Haftpflicht bei Vermietung von Wohnräumen. Oft sind sie im Versicherungsumfang eingegrenzt und meist melde- und kostenpflichtig. Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine zweite Partei mit im Haus, ist es ratsam eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
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  • 15. Ist mein (Ehe)Partner mitversichert?
    Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei im Rahmen des Familientarifes mitversichert werden, hierzu muss der Partner namentlich mit angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert.

    Wenn ein beide Partner zusammenziehen und beide haftpflichtversichert sind, sollten die Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der ältere Vertrag beibehalten, der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.
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  • 16. Sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?
    Ja, denn falls Personen zu Schaden kommen, können die Schadenersatzansprüche sehr hoch ausfallen.
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  • 17. Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
    Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter).