Hausratversicherung Vergleich

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qm
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Fahrraddiebstahl bis
 
EUR
Glasversicherung
 
Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck- und Lawinenschäden)
 
Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit?
 
Bauartklasse Info
 
Rabattrelevante Angaben
Selbstbeteiligung
 
Laufzeit
 
Bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung
 
Schäden in den letzten 5 Jahren
 
Kombirabatte mit berechnen?
Kombirabatte für folgende Sparten-Kombinationen berücksichtigen
Kombirabatte - Je mehr Verträge bei einer Gesellschaft, um so günstigere Preise.
Welche Verträge haben Sie schon oder haben vor, sie zu versichern?
Privathaftpflicht
 
Tierhalterhaftpflicht
 
Haus-Grundbesitzer Haftpflicht
 
Gewässerschaden/Öltank
 
Wohngebäude
 
Wohngebäude-Glas
 
Hausrat
 
Hausrat-Glas
 
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Rechtsschutz
 

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Wünschen Sie einen Unterversicherungsverzicht?
Mitversicherung von Überspannungsschäden?
Mitversicherung von Wertsachen? Ohne Angaben sind mind. 20% der VS mitversichert.
EUR
Diebstahl von Kinderwagen und Krankenfahrstühlen?
Diebstahl aus KFZ?
Diebstahl von Wäsche auf der Leine?
Rückstau durch Elementarschäden mitversichern? (Voraussetzung: funktionsfähiges Rückstauventil)
Schäden durch Verpuffung, Rauch und Ruß?
Schäden durch Anprall von Landfahrzeugen?
Sachen in Bankgewahrsam?
Diebstahl von Gartenmöbeln/Geräten?
Haben Sie Aquarien oder Wasserbetten (Wasserschäden)?
Sollen Sengschäden mitversichert werden?
Soll Wasserverlust infolge Rohrbruch mitversichert werden?
Hotelkosten im Schadenfall?
Rückreisekosten aus dem Urlaub?
Sachen im häuslichen Arbeitszimmer?
Wünschen Sie für Ihren Hausrat eine Allgefahrendeckung?
Sind an allen Haus- und sonstigen Eingangstüren Sicherheitsschlösser mit von außen nicht abschraubbaren, bündig montierten Sicherheitsbeschlägen vorhanden?
Ist eine vom VdS (Verband der Sachversicherer) anerkannte Einbruchmeldeanlage vorhanden?
Ist die Wohnung länger als 60 Tage ununterbrochen unbewohnt?
Ist ein mehrwandiger Stahlschrank mit einem Gewicht von > 200 kg oder ein eingemauerter Tresor mit mehrwandiger Tür vorhanden?
Gibt es auf dem Versicherungsgrundstück oder in einer Entfernung von unter 10 m Betriebe / Lager, von denen eine erhöhte Feuergefahr ausgeht?
Bauartklassen-Einteilung (BKL) - (Fertighäuser siehe unten)
Außenwände Dachung
BAK I - Massiv-Mauerwerk, Beton Hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall,
gesandete Dachpappe
BAK II - Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- und Glasfüllung; Stahl- oder Stahlbetonkon-struktion mit Wandplatten-verkleidung aus nicht brennbarem Material (z.B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff) siehe 1
BAK III - Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruk-tion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbeton-konstruktion mit Wandplat-tenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten siehe 1
BAK IV - wie Klasse I oder II Weich z.B. vollständig oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.ä.
 
Fertighausgruppen (FGH)
Außenwände Dachung
FHG I - In allen Teilen - einschl. der tragenden Konstruktion - aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv) hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe
FHG II - Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z.B.
Putz, Klinkersteine, Gips-platten, Asbestzement, Profilblech, kein Kunststoff
siehe 1
FHG III - Wie FHG II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung siehe 1

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

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Degenia-BadKreuznach-Konzept
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Gothaer-Versicherungen
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HDI
Haftpflichtkasse-Darmstadt
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LBN-Hannover
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Rhion-Versicherung
VHV-Hannover
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Waldenburger-Versicherung

[ Häufig gestellte Fragen ]

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Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung (FAQ)
  1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
  2. Was gehört zum Hausrat?
  3. Was umfasst die Hausratversicherung?
  4. Welche Schäden deckt die Hausratversicherung NICHT ab?
  5. Was ist eine Unterversicherung/Unterversicherungsverzicht?
  6. Wie weit erstreckt sich der Versicherungsschutz meiner Hausratversicherung?
  7. Mein Sohn absolviert Wehr- bzw. Zivildienst in einer anderen Stadt. Benötigt er für seine Sachen eine eigene Hausratversicherung?
  8. Ab wann ist eine Wohnung NICHT ständig bewohnt?
  9. Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten?
  10. Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über meinen Hausratvertrag versichert?
  11. Wer braucht eine Hausratversicherung?
  12. Schäden durch Feuer
  13. Leitungswasser
  14. Einbruchdiebstahl/Vandalismus
  15. Sturm und Hagel
  16. Längere Abwesenheit von der Wohnung
  17. Gefahrerhöhung
  18. Hotelkosten im Schadenfall
  19. Schäden durch Stromausfall
  20. Tiefkühl-/Gefriergut
  21. Implosion
  22. Nutzwärme / Sengschäden
  23. Anprall/Absturz von Luftfahrzeugen / Anprall von Fahrzeugen
  24. Wasserverlust infolge Rohrbruch
  25. Aquarien und Wasserbetten
  26. Inhalt von Schließfächern
  27. Diebstahl aus Krankenzimmer
  28. Diebstahl von Wäsche und Kleidung auf dem Versicherungsgrundstück
  29. Diebstahl von Gartenmöbeln/-geräten auf dem Versicherungsgrundstück
  30. Diebstahl aus verschlossenen KFZ
  31. Wertsachen im Bankgewahrsam
  32. Rückreisekosten aus dem Urlaub
  33. Elementarschäden
  34. Glasversicherung
  35. Fahrraddiebstahl
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  • 1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
    Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: DMU Deutsche Makler Union GmbH Der Pool der degenia Versicherungsdienst AG . Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0671-8400 30 , per email an info@degenia.de bzw. per Post: DMU Deutsche Makler Union GmbH Der Pool der degenia Versicherungsdienst AG , Brückes 63a , 55545 Bad Kreuznach .
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  • 2. Was gehört zum Hausrat?
    Hausrat sind alle zum Ge- und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition "Alles was Sie beim Umziehen mitnehmen". Auch wenn diese Definition rechtlich nicht 100% richtig ist, ist sie leicht verständlich. Beispiel sind: Wohnungseinrichtung, Elektro- u. Gasgeräte,
    Lebens- u. Genussmittel,
    Gebäudebestandteile und sonstige Installationen, die Sie als Mieter/Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung angeschafft haben,
    Wertsachen
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  • 3. Was umfasst die Hausratversicherung?
    Die Hausratversicherung deckt folgende Grundgefahren ab: Brand, Blitzschlag, Explosion Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden Sturm, Hagel sowie auch die evtl. daraus entstehenden Schäden Gute Deckungen umfassen Sondereinschlüsse oder lassen diese mitversichern: Überspannungsschäden durch Blitzschlag (meist bis 5% mitversichert) Glasbruchschäden an Mobiliar-/Gebäudeverglasungen Glaskeramikkochflächen Fahrraddiebstahl Wasseraustritt aus Aquarien Inhalte Ihres Bankschließfachs
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  • 4. Welche Schäden deckt die Hausratversicherung NICHT ab?
    Schäden durch grobe Fahrlässigkeit vorsätzlich herbeigeführte Schäden Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art Schäden durch Kernenergie Ebenfalls nicht eingeschlossen sind Schäden durch Sturmflut Einbruchdiebstahl-/Beraubungsschäden, die durch bei Ihnen wohnende Personen begangen werden
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  • 5. Was ist eine Unterversicherung/Unterversicherungsverzicht?
    Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert (meist der Neuwert) der versicherten Schäden höher ist als die Versicherungssumme. Sollte es hier zu einem Schadenfall kommen, wird bei bestehender Unterversicherung der Schaden auch nur anteilig beglichen, auch wenn der Gesamtschaden unterhalb der versicherten Summe liegt. Es wird nach folgender Formel gekürzt: Schaden x Versicherungssumme % Versicherungswert = Entschädigung
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  • 6. Wie weit erstreckt sich der Versicherungsschutz meiner Hausratversicherung?
    in der im Versicherungsschein genannten Wohnung bei Umzug in der neuen Wohnung während des Umzugs in eine neue Wohnung, längstens jedoch für 8 Wochen nach Umzugsbeginn in beiden Wohnungen in den zur Wohnung dazugehörenden Keller- und Speicherräumen in Nebengebäuden, sofern sie auf dem gleichen Grundstück stehen in Ihrer Garage, die sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet (doch nur wenn diese privaten Zwecken dient) in Räumen, welche Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen, begrenzt auf Ihnen gehörenden Waschmaschinen und Wäschetrocknern außerhalb Ihrer Wohnung weltweit vorübergehend (je nach Bedingungen für Außenversicherung der einzelnen Gesellschaften)
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  • 7. Mein Sohn absolviert Wehr- bzw. Zivildienst in einer anderen Stadt. Benötigt er für seine Sachen eine eigene Hausratversicherung?
    Nein. Solange er keinen eigenen Haushalt gründet, sind die Sachen im Rahmen der elterlichen Hausratversicherung für die Dauer der Grundwehr- oder Ersatzdienstzeiten versichert.
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  • 8. Ab wann ist eine Wohnung NICHT ständig bewohnt?
    Nach den Tarifwerken der Hausratversicherung ist eine Wohnung dann nicht ständig bewohnt, wenn sich über 60 Tage hinweg keine aufsichtsberechtigte volljährige Person über Nacht in der Wohnung aufhält. Bei diesen nicht-ständig-bewohnten-Wohnungen ist die Risikoprämie etwa doppelt so hoch wie bei ständig bewohnten Haushalten. Zusätzlich sind eine ganze Reihe von Gegenständen in diesem Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen.
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  • 9. Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten?
    Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heißt in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern. In diesem Fall ist zu empfehlen, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der regelmäßigen Kontrolle Ihrer Wohnung beauftragen.
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  • 10. Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über meinen Hausratvertrag versichert?
    Nein. Er muss seine Sachen selbst versichern. Anders wäre es, wenn Sie ihm ein möbliertes Zimmer zur Verfügung stellen. Ihre eigenen Sachen, die der Untermieter mit Ihrer Zustimmung benutzt, sind versichert.
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  • 11. Wer braucht eine Hausratversicherung?
    Wenn der Hausrat mit Leichtigkeit zu ersetzen ist, weil er nur aus Pappkartons und billigem Inventar besteht, ist eine Versicherung oft überflüssig. Je hochwertiger und teuerer Ihr Hausrat ist, desto sinnvoller wird die Versicherung. Nach einem Wohnungsbrand ist dann ein großer finanzieller Aufwand nötig, um den gewohnten Lebensstandard wieder herzustellen.
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  • 12. Schäden durch Feuer
    Unter dem Begriff der Feuerschäden werden Schäden durch Brand, direkten Blitzeinschlag (es gibt auch den indirekten, siehe Überspannungsschäden), und Explosion zusammengefasst. Schwelbrände werden von dieser Definition nicht erfaßt, da Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen eine offene Flamme voraussetzt. Auch der Tatsache, daß Fernseher implodieren wird hier nicht Rechnung getragen. Diese Ausschlüsse werden aber von vielen Gesellschaften inzwischen mit angeboten.
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  • 13. Leitungswasser
    Schäden durch Leitungswasser entstehen durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus dem Rohrsystem oder fest damit verbundenen Anlagen.
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  • 14. Einbruchdiebstahl/Vandalismus
    Wenn bei Ihnen eingebrochen wird, werden die gestohlenen Gegenstände durch die Hausratversicherung ersetzt. Sollten die Einbrecher aber auch die Wohnung noch verwüßten oder Gegenstände zerstören, spricht man von Vandalismus. Auch solche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.
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  • 15. Sturm und Hagel
    Sturm (laut Definition eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8) und Hagel sind eher selten für Schäden am Hausrat verantwortlich. Wenn es doch vorkommen sollte, wird der Schaden meistens umso grösser.
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  • 16. Längere Abwesenheit von der Wohnung
    Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heisst in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
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  • 17. Gefahrerhöhung
    Alle Umstände, die zu einer Erhöhung des Risikos für die Versicherung führen, sollten Sie der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen. Vorsicht: Eine Gefahrenerhöhung kann bereits ein Baugerüst darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird.
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  • 18. Hotelkosten im Schadenfall
    Wird Ihre Wohnung z.B. nach einem Wasserschaden unbewohnbar, werden Hotelkosten ersetzt.
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  • 19. Schäden durch Stromausfall
    Schäden durch StromausfallSchäden durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.
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  • 20. Tiefkühl-/Gefriergut
    Schäden durch StromausfallSchäden durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.
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  • 21. Implosion
    Wenn zum Beispiel Ihr Fernseher implodiert.
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  • 22. Nutzwärme / Sengschäden
    Im Wäschetrockner entzündet sich die Kleidung beim Trocken. Wenn Sie die Nutzwärmeschäden eingeschlossen haben, bekommen Sie auch den Wäschetrockner ersetzt, also da wo die Nutzwärme entsteht. Sonst würden nur Folgeschäden bezhalt werden.
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  • 23. Anprall/Absturz von Luftfahrzeugen / Anprall von Fahrzeugen
    ein KFZ gegen Ihr Haus und es fällt der TV vom Tisch, erhalten Sie Ersatz.
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  • 24. Wasserverlust infolge Rohrbruch
    Hier ist der finanzielle Schaden des weglaufenden Wassers versichert.
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  • 25. Aquarien und Wasserbetten
    Es werden die Schäden durch auslaufendes Wassers versichert, nicht das Aquarium / Wasserbett selbst.
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  • 26. Inhalt von Schließfächern
    z.B. das Bahnhofsschließfach
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  • 27. Diebstahl aus Krankenzimmer
    Bei stationären Aufenthalt werden entwendete Sachen bezahlt.
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  • 28. Diebstahl von Wäsche und Kleidung auf dem Versicherungsgrundstück
    Falls Ihre Slips von der Leine gestohlen werden, muß das polizeilich gemeldet werden, wenn Sie Ersatz haben wollen.
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  • 29. Diebstahl von Gartenmöbeln/-geräten auf dem Versicherungsgrundstück
    Hier müssen diese nicht sonderlich gesichert sein, aber eine polizeiliche Meldung muß erfolgen
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  • 30. Diebstahl aus verschlossenen KFZ
    Gilt nur bei Einbruch bei verschlossenen KFZ, elektronische Geräte wie Notebooks im Kofferraum sind meist ausgeschlossen
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  • 31. Wertsachen im Bankgewahrsam
    Wenn Ihr Schmuck aus dem Banktresor gestohlen wird...
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  • 32. Rückreisekosten aus dem Urlaub
    In Erweiterung des § 2 AL-VHB 2003 ersetzt der Versicherer Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles gemäß AL-VHB 2003 vorzeitig seine Urlaubsreise abbricht und an den Schadenort reist. Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von höchstens sechs Wochen.
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  • 33. Elementarschäden
    Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben
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  • 34. Glasversicherung
    Versichert sind alle Glasscheiben der Wohnung, also Mobiliarverglasung, Türen, Fenster, Aquarien, aber keine Trinkgläser, Glas-Cerankochflächen falls eingeschlossen.
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  • 35. Fahrraddiebstahl
    Wird das angeschlossene Fahrrad im Freien gestohlen oder der Keller aufgebrochen, wird dies zum Anschaffungspreis ersetzt.
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Informationen:
  • Versicherungssumme
  • Überspannung
  • Fahrrad
  • Glas
  • Elementar
  • Wertsachen

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Die vereinbarte Versicherungssumme bildet die Höchstentschädigungsgrenze nach einem Totalschaden. Wir empfehlen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, damit nach einem Schaden durch den Versicherer keine Abzüge wegen möglicher Unterversicherung vorgenommen werden. Dieser Unterversicherungsverzicht erfordert je nach Anbieter und Tarif eine Versicherungssumme in Höhe von 600-700 EUR/qm Wohnfläche. Beachten Sie: Ohne Eingabe der Versicherungssumme wird automatisch der richtige Wert für den Unterversicherungsverzicht ermittelt.

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Wenn elektrische Geräte (z.B. TV, DVD, PC) durch Überspannung kaputt gehen, werden diese zum Neuwert ersetzt.

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Auch bei Fahrraddiebstahl gilt Neuwertersatz. Achten Sie besonders auf Anbieter, die auf die Nachtzeitklausel verzichten und auch dann Schadenersatz leisten, wenn das Fahrrad in der Zeit zwischen 22:00-06:00 Uhr entwendet wurde. Bedingung: Das Fahrrad muß vor dem Diebstahl in geeigneter Weise gesichert (angeschlossen) gewesen sein.
Schaden-Beispiel:
Sie fahren mit Ihrem Fahrrad einkaufen, schließen es vor dem Geschäft ordnungsgemäß an. Trotzdem wird Ihr Fahrrad gestohlen.

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Bei Wohnung im Mehrfamilienhaus ist nur die Mobiliarverglasung versichert, im selbstgenutzen EFH zusätzlich die Gebäudeverglasung.

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Dazu gehören Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben. Sturm oder Hagelschäden sind schon in der normalen Versicherung enthalten!
Schaden-Beispiel:
Durch starke Niederschläge wird Ihr Keller überflutet und die darin stehenden Möbel (z.B. Gefrierschrank) kommen zu Schaden.

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Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken, Münzen, Sachen aus Silber/Gold/Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Plastiken), Sachen über 100 Jahre alt. Möbelstücke fallen nicht unter Wertsachen!

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Punkte
Die Punkte berechnen sich wie folgt aus dem Leistungsvergleich:
Grüner Haken = 2 Punkte
Grüner Halbkreis = 1 Punkt
Kein oder anderes Symbol = 0 Punkte
 

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