Was versteht man unter Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
Als Mietsachschäden bezeichnet man Schäden an gemieteten Sachen und solche sind in der Tierhaftpflichtversicherung nicht mit versichert, da diese als Eigenschäden angesehen werden.
Ein Mietsachschaden ist z.B. wenn Ihr Hund die Türen der Mietwohnung völlig zerkratzt. Gegen einen entsprechenden Beitrag gewähren einige Versicherer dennoch Versicherungsschutz.