Sollte man bei einer Risikolebensversicherung eine Beitragsrückgewähr mit abschließen?
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sollte man darauf verzichten eine Beitragsrückgewähr mit einzubeziehen.
Somit können Sie je nach Bedarf nur das Todesfallrisiko versichern und die dafür nötigen Prämien zahlen.
Somit entfallen eventuelle Stornoabzüge, sollte man den Vertrag vorzeitig auflösen.