Welche Folgen hat es, wenn ich meinen Mindesteigenbeitrag nicht oder nicht in voller Höhe bezahle?
Der Altersvorsorgebeitrag wird je nach Mindesteigenbeitrag ausgezahlt.
Haben Sie nur 70 % des Mindesteigenbeitrages geleistet, so erhalten Sie auch nur 70 % der Zulagen.