Welche Folgen hat es wenn ich jetzt oder im Alter auswandere?
Sollte man sich entschließen dauerhaft ins Ausland zu gehen, endet die Förderung und die unbeschränkte Steuerpflicht.
Das wiederum gilt als schädliche Verwendung und hat zur Folge, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss.
Man kann jedoch eine Stundung des Rückzahlungsbetrages zur beginnenden Auszahlphase beantragen.