Kann man vor Beendigung der Ansparphase in Altersteilzeit wechselt?
Der Versicherungsnehmer kann auch während der Altersteilzeit weiterhin sein Vorsorgevermögen ansparen.
Dabei ist es unerheblich ob der Versicherungsnehmer ein vermindertes Bruttogehalt erhält.
Es ist nur wichtig welches sozial versicherungspflichtige Einkommen der Versicherungsnehmer im Vorjahr erhalten hat.