Welche Bereiche werden durch den Verkehrsrechtsschutz abgedeckt?
Durch den Verkehrsrechtsschutz werden folgende Bereiche abgedeckt:
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
Schadenersatzrechtsschutz
Steuerrechtsschutz vor Gerichten
Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
Strafrechtsschutz
Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
Hierbei gelten Sie als versichert, wenn Sie Halter, Eigentümer,
Insasse und Fahrer des eigenen Fahrzeuges, Mieter eines Vermietungsfahrzeuges, Fahrer oder Fahrgast fremder Fahrzeuge sowie Radfahrer und Fußgänger sind.