In der Rechtsschutzversicherung beginnt ein Schadensfall immer erst mit einer Prüfung auf die Erfolgschancen bevor es vor Gericht geht.
Danach müssen Sie einen geeigneten Rechtsanwalt auswählen und sich mit ihm auf die Bundesrechtsanwaltsgebührenverordnung (BRAGO) verständigen.
Dabei kann Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherer Anschriften von geeigneten Rechtsanwälten in Ihrer Umgebung zur Verfügung stellen.