Was wird durch den Privat- und Berufsrechtsschutz alles abgedeckt?
Durch den Privat- und Berufsrechtsschutz werden folgende Bereiche abgedeckt: den Schadenersatzrechtsschutz, den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, den Beratungsrechtsschutz beim Familien- und Erbrecht
den Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht, den Disziplinar- und Standesrechtsschutz,
den Strafrechtsschutz, den Arbeitsrechtsschutz,
den Sozialgerichtsrechtsschutz und den Steuerrechtsschutz vor Gerichten.
Dieser Schutz gilt sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich.