Kann ich meine Rechtsschutzversicherung wechseln? Wenn ja, wie geht das?
Sie können den Vertrag drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit ordentlich kündigen.
Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen, so verlängert sich Ihr Vertrag um noch ein Jahr.
Außerdem besteht nach einem regulierten Schadensfall und bei einer Beitragserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Sollte der Übergang zwischen dem neuen Vertrag und dem gekündigtem Vertrag Tag genau erfolgen so bekommen Sie die Wartezeit angerechnet wodurch Sie
keine weiteren 3 Monate auf den Versicherungsschutz warten müssen.